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Oder meinten Sie 'Advokatenkammer'?
Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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, wird streng geahndet. Zu den A. gehört ferner der Fall, daß ein Beamter, Advokat, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand bei der Erhebung von Gebühren, Vergütungen, Steuern und Abgaben sich zu eignem Vorteil einer Übervorteilung schuldig macht
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Beamterbis Beatifikation |
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, desgleichen Notare, nicht aber Advokaten und Anwalte. Dieser Begriff ist namentlich für die Beurteilung von Amtsverbrechen (s. d.) von Wichtigkeit. Vgl. Amt und Staatsdienst.
Beānus (neulat.), früher Bezeichnung eines neu angekommenen Studenten
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Bestätigenbis Besteck |
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auf Lebenszeit, auf Zeit oder auch nur vorläufig angestellte Personen, ohne Unterschied, ob sie einen Diensteid geleistet haben oder nicht, ingleichen Notare, nicht aber Advokaten und Anwalte, zu verstehen (Strafgesetzbuch, § 359). Mag es sich nun um
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Recht auf Arbeitbis Rechtsanwalt |
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einer andern abhängig ist, wie der Sklave; endlich Verlust oder Schmälerung der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehre (s. d.).
Rechtsanwalt (Advokat, Anwalt, Fürsprecher, Rechtsbeistand, Sachwalter), ein Rechtsgelehrter, welcher zur Führung
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0895,
von Besteckbis Bestellung |
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Vorschrift des §. 359 des Deutschen Strafgesetzbuches auch Notare, nicht aber Advokaten und Anwälte (Rechtsanwälte). Militärpersonen, d. h. Personen des Soldatenstandes und die Militärbeamten des Heers oder der Marine, gehören ebenfalls hierher. Sie werden
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Pravazsche Spritzebis Prazák |
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Sache im Einverständnisse mit dem Prozeh-
gegner schlecht führt. Nach ß. 356 des Deutschen
Strafgesetzbuches wird ein Advokat, Anwalt oder
anderer Nechtsbeistand, welcher bei den ihm ver-
möge seiner amtlichen Eigenschaft anvertrauten
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Rechtgläubigkeitbis Rechtsanwalt |
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Bezeichnungen, wie Advokat, Anwalt, Fürsprecher, Prokurator u. s. w., bestanden hatten. Die Berufsverhältnisse der R., insbesondere die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, ihre Rechte und Pflichten, die Anwaltkammern, das ehrengerichtliche Verfahren
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