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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0149,
von Ausführungsbehördenbis Ausgabereste |
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147
Ausführungsbehörden - Ausgabereste
Ausführungsbehörden, besondere Behörden, welche für Reichs und Staatsbetriebe die Unfallversicherung an stelle der Berufsgenossenschaften durchzuführen haben. Sie haben die Obliegenheiten des Vorstandes
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Umlauftbis Unfallversicherung |
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4753808 8088698 640 6631 1368 2378 12911
C. Staatlichen Ausführungsbehörden 152 - 523283 2851 2027 433 1014 12551
D. Provinzialen u. kommunalen Ausführungsbehörden 133 20037 4 21 2 8 95
E. Versicherungsanstalten der Baugewerks
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Ausdehnungsgesetzbis Ausdruck |
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Transport und andere, von dem Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 noch nicht erfaßte Betriebe ausgedehnt wurde. Eigentümlich sind dem A. die fiskalischen Ausführungsbehörden (s. d.) zur Durchführung der Unfallversicherung in fiskalischen Betrieben
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Bauwissenschaftbis Bauwissenschaftliche Vereine |
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gleichfalls unter die Unfallversicherung. Soweit sie vom Reiche oder Bundesstaate oder einem für leistungsfähig erklärten Kommunalverbande ausgeführt werden, wird die Unfallversicherung durch Ausführungsbehörden (s. d.) dieser Betriebe oder Verwaltungen
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0565,
Bayern (Gesundheitswesen, Wohlthätigkeitsanst. Versicherungswesen. Heerwesen) |
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und Würzburg bezüglich der in eigener Regie ausgeführten Arbeiten. Die Stelle der Berufsgenossenschaften hierfür als Ausführungsbehörden vertreten hier 1) die beiden Korpsintendanturen, 2) die Generaldirektion der Königlich Bayr. Staatseisenbahnen, 3
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0139,
Bayern |
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M. 'Ausschließlich für B. gebildete Be-
rufsgenossenschaften und Ausführungsbehörden der
gewerblichen Unfallversicherung bestanden 7, näm-
lich die Baugewerbs- und die Holzindustric-Berufs-
genossenschaft, die Versicherungsanstalt der Bau
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0067,
Unfallversicherung |
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- und Kommunalbetriebe ist die U. zum Teil unmittelbar dem Reiche, den Bundesstaaten und Gemeinden und Gemeindeverbänden übertragen und erfolgt, ohne Vermittelung von Berufsgenossenschaften, durch Ausführungsbehörden.
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0858,
Berufsgenossenschaft |
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alle Betriebe derjenigen Berufszweige, für die sie errichtet sind. Nur gewisse fiskalische Betriebe, sowie kommunale Regiebaubetriebe bleiben unter Umständen außerhalb der B. und haben dann die Unfallversicherung durch besondere Ausführungsbehörden (s
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0859,
Berufsgenossenschaft |
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berücksichtigen, daß noch 372 Ausführungsbehörden der Reichs-, Staats-, Provinzial- und Kommunalverwaltungen mit 660462 versicherten Personen beteiligt waren.
Nutzen und Wert der B. An sich sind die B. ein Gebilde, welches auch zur Übernahme weiterer Aufgaben
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0068,
Unfallversicherungsanstalten |
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durch Vertreter, die für die landwirtschaftliche U. behördlich ernannt, im übrigen durch die Krankenkassenvorstände gewählt werden.
Im J. 1896 waren bei 112 Berufsgenossenschaften und 400 Ausführungsbehörden über 18 Mill. Personen versichert; neue
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