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100% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0343, von Bann bis Bannforst Öffnen
343 Bann - Bannforst. staatlich verboten. Von dem Judentum ging die Exkommunikation (Kirchenbann) in die christliche Kirche über, ursprünglich als Zucht- und Erziehungsmittel und zum Schutz der Gemeinschaft vor fremden Elementen
57% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0383, von Bannen bis Bannrechte Öffnen
) Bannforsten, Wälder und Jagdgebiete, in denen allen außer dem Inhaber des Forstrechts die eigentumsmäßige Benutzung und die Jagd unter bedeutenden Strafen untersagt war. Ursprünglich wurden B. von den Königen wohl nur zum Zwecke der Jagd errichtet (Wildbann
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0211, Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft Öffnen
Finanzwissenschaft. (Vgl. dazu die folgende Rubrik: "Geld und Kredit".) Finanzwissenschaft, s. Finanzwesen Finanzwesen Abgaben Armentaxe Auflage Bannforst Bergregal, s. Bergrecht Biertaxe Branntweinregal Brodtaxe Budget Civiletat Deficit
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0344, von Banngewerbe bis Banquet Öffnen
344 Banngewerbe - Banquet. waldungen landesherrliche Waldungen geworden sind. Ein Teil der Staatsforsten ist aus Bannforsten hervorgegangen. Banngewerbe, s. Bannrecht. Banniza, walach. Getreidemaß, = 44 Oken; 8 Bannizen = 1 Kilo (s. d
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0439, von Fors bis Forstbann Öffnen
die in Anspruch genommene Nutzung die Jagd ist, findet man vielfach den Ausdruck Wildbann. Die mit dem F. belegten Forsten heißen in den alten Urkunden Bannhölzer, Bannwälder, Bannforsten, auch Forsten schlechtweg. Seit der Ausbildung eines klaren
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0127, von Jagdgöttin bis Jagdzeug Öffnen
begriff man Forst- und J. unter der gemeinschaftlichen Bezeichnung "forstliche Obrigkeit"; dann trennte man J. als "Wildbann", Forsthoheit als "Forstbann", jedenfalls unter Einfluß der alten Begriffe von den Bannforsten. Auch das Jagdregal, wonach die Jagd
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0379, von Eindoublieren bis Einfuhr Öffnen
'. Einforstung, s. Bannforst. Einfriedigung, s. Zaun. Einfrüchtig, in der Botanik diejenigen Gewächse (plantae monocarpeae oder haplobioticae), welche, nachdem sie ein einziges Mal geblüht und Samen getragen haben, absterben. Einfuhr (Import
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0301, von Fischer von Erlach bis Fischerei Öffnen
Regal geworden, und dies hat sich ganz ähnlich entwickelt wie das Jagdregal, indem die öffentlichen Flüsse von dem Landesherrn für "Bannwässer" erklärt wurden, gleichwie die Wälder für "Bannforsten". Durch Erteilung von Privilegien kann dieses Regal
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0123, von Jaffna bis Jagd Öffnen
der Völker, die J. wird mehr Gegenstand des Vergnügens, besonders des Adels und der Fürsten, welche sich Bannforsten anlegten, in denen sie sich das Jagdrecht vorbehielten. Auch die J. auf die größern Jagdtiere nahmen sie ausschließlich für sich
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0887, von Flechtenbitter bis Forsttraube Öffnen
, Fischerei 305,1 Fores, Tebaldo, Italienische Litt. 99,1 Foresters, Geheime Gesellschaften 1019,! IV>l68tuiu äolllmicum 3. bauu^' lium, Bannforst worfelt (engl.), Wettrennen 576,l Forgue, Apollonta, Seydelmann l) ?0!k (engl.), Gabel
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0996, von Wien bis Wildschaden Öffnen
das Jagdrecht von dem Grundeigentum losgelöst. Den Anfang hierzu machte die Bildung der alten Bannforste, welche ursprünglich auf herrenlosen Ländereien errichtet, später aber immer mehr ausgedehnt und auch auf bereits in Besitz genommenes Gelände
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0384, von Bannung bis Banque de France Öffnen
mit der Beseitigung weiter vorgeschritten ist (preuß. Gesetz vom 17. Dez. 1872). Bannung, s. Konfination. Bannwald (nicht zu verwechseln mit Bannforst, s. d.), soviel wie Schutzwald (s. d.). Der Ausdruck B. ist namentlich in einigen Alpengegenden, so z. B. auch
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0993, von Forstbeamte bis Forstdiebstahl Öffnen
- i'chließliches Nutzungsrecht für den König und den von ihm mit diesem Veliehenen begründet werden ! if0i-68tHi'6, von loi-iä). Solche eingeforsteten, ge- ! bannten Wälder hießen Bann holz er, Bann- forsten, Bannwälder. (S. Bannforsten.) Man
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0247, von Katzen bis Katzenkopf Öffnen
, des Odenwaldes und des Bannforstes zur Dreieich; diese lag in der Wetterau. Beide gehörten zum Oberrheinischen Kreise und enthielten etwa 1100 qkm. Die Grafschaft kam 1479 nach dem Tode des letzten Grafen Philipp an Hessen; 1567 kam
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0729, von Wildbad Brenner bis Wilde Jagd Öffnen
. Wildbahn, Wildfuhr, in der Jägersprache sämtliche Hochwildstände eines Reviers. Freie W. sagt man im Gegensatz zum Wildgarten (s. d.). Wildbann, s. Bannforsten und Forstbann. Wildberg, Stadt im Oberamt Nagold des württemb. Schwarzwaldkreises, im tiefen
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0611, von Markgraf bis Markieren Öffnen
nicht selten den Bannforsten (s. d.) mit einverleibt, dabei gewöhnlich den Genossen die Nutzungsansprüche gewahrt; auf diese Weise verschwand allmählich das Eigentumsrecht der Genossenschaft. Die alte Markgenossenschaft war gleichzeitig ein polit