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Ihre Suche nach Bannforsten
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Bannbis Bannforst |
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343
Bann - Bannforst.
staatlich verboten. Von dem Judentum ging die Exkommunikation (Kirchenbann) in die christliche Kirche über, ursprünglich als Zucht- und Erziehungsmittel und zum Schutz der Gemeinschaft vor fremden Elementen
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57% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Bannenbis Bannrechte |
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)
Bannforsten, Wälder und Jagdgebiete, in denen allen außer dem Inhaber des Forstrechts die eigentumsmäßige Benutzung und die Jagd unter bedeutenden Strafen untersagt war. Ursprünglich wurden B. von den Königen wohl nur zum Zwecke der Jagd errichtet (Wildbann
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0211,
Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft |
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Finanzwissenschaft.
(Vgl. dazu die folgende Rubrik: "Geld und Kredit".)
Finanzwissenschaft, s. Finanzwesen
Finanzwesen
Abgaben
Armentaxe
Auflage
Bannforst
Bergregal, s. Bergrecht
Biertaxe
Branntweinregal
Brodtaxe
Budget
Civiletat
Deficit
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Banngewerbebis Banquet |
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344
Banngewerbe - Banquet.
waldungen landesherrliche Waldungen geworden sind. Ein Teil der Staatsforsten ist aus Bannforsten hervorgegangen.
Banngewerbe, s. Bannrecht.
Banniza, walach. Getreidemaß, = 44 Oken; 8 Bannizen = 1 Kilo (s. d
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Forsbis Forstbann |
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die in Anspruch genommene Nutzung die Jagd ist, findet man vielfach den Ausdruck Wildbann. Die mit dem F. belegten Forsten heißen in den alten Urkunden Bannhölzer, Bannwälder, Bannforsten, auch Forsten schlechtweg. Seit der Ausbildung eines klaren
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Jagdgöttinbis Jagdzeug |
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begriff man Forst- und J. unter der gemeinschaftlichen Bezeichnung "forstliche Obrigkeit"; dann trennte man J. als "Wildbann", Forsthoheit als "Forstbann", jedenfalls unter Einfluß der alten Begriffe von den Bannforsten. Auch das Jagdregal, wonach die Jagd
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0379,
von Eindoublierenbis Einfuhr |
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'.
Einforstung, s. Bannforst.
Einfriedigung, s. Zaun.
Einfrüchtig, in der Botanik diejenigen Gewächse (plantae monocarpeae oder haplobioticae), welche, nachdem sie ein einziges Mal geblüht und Samen getragen haben, absterben.
Einfuhr (Import
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Fischer von Erlachbis Fischerei |
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Regal geworden, und dies hat sich ganz ähnlich entwickelt wie das Jagdregal, indem die öffentlichen Flüsse von dem Landesherrn für "Bannwässer" erklärt wurden, gleichwie die Wälder für "Bannforsten". Durch Erteilung von Privilegien kann dieses Regal
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Jaffnabis Jagd |
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der Völker, die J. wird mehr Gegenstand des Vergnügens, besonders des Adels und der Fürsten, welche sich Bannforsten anlegten, in denen sie sich das Jagdrecht vorbehielten. Auch die J. auf die größern Jagdtiere nahmen sie ausschließlich für sich
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0887,
von Flechtenbitterbis Forsttraube |
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, Fischerei 305,1
Fores, Tebaldo, Italienische Litt. 99,1
Foresters, Geheime Gesellschaften 1019,!
IV>l68tuiu äolllmicum 3. bauu^'
lium, Bannforst
worfelt (engl.), Wettrennen 576,l
Forgue, Apollonta, Seydelmann l)
?0!k (engl.), Gabel
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0996,
von Wienbis Wildschaden |
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das Jagdrecht von dem Grundeigentum losgelöst. Den Anfang hierzu machte die Bildung der alten Bannforste, welche ursprünglich auf herrenlosen Ländereien errichtet, später aber immer mehr ausgedehnt und auch auf bereits in Besitz genommenes Gelände
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Bannungbis Banque de France |
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mit der Beseitigung weiter vorgeschritten ist (preuß. Gesetz vom 17. Dez. 1872).
Bannung, s. Konfination.
Bannwald (nicht zu verwechseln mit Bannforst, s. d.), soviel wie Schutzwald (s. d.). Der Ausdruck B. ist namentlich in einigen Alpengegenden, so z. B. auch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Forstbeamtebis Forstdiebstahl |
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i'chließliches Nutzungsrecht für den König und den
von ihm mit diesem Veliehenen begründet werden !
if0i-68tHi'6, von loi-iä). Solche eingeforsteten, ge- !
bannten Wälder hießen Bann holz er, Bann-
forsten, Bannwälder. (S. Bannforsten.) Man
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0247,
von Katzenbis Katzenkopf |
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, des Odenwaldes und des Bannforstes zur Dreieich; diese lag in der Wetterau. Beide gehörten zum Oberrheinischen Kreise und enthielten etwa 1100 qkm. Die Grafschaft kam 1479 nach dem Tode des letzten Grafen Philipp an Hessen; 1567 kam
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Wildbad Brennerbis Wilde Jagd |
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Wildbahn, Wildfuhr, in der Jägersprache sämtliche Hochwildstände eines Reviers. Freie W. sagt man im Gegensatz zum Wildgarten (s. d.).
Wildbann, s. Bannforsten und Forstbann.
Wildberg, Stadt im Oberamt Nagold des württemb. Schwarzwaldkreises, im tiefen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Markgrafbis Markieren |
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nicht selten den Bannforsten (s. d.) mit einverleibt, dabei gewöhnlich den Genossen die Nutzungsansprüche gewahrt; auf diese Weise verschwand allmählich das Eigentumsrecht der Genossenschaft. Die alte Markgenossenschaft war gleichzeitig ein polit
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