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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Bergregalbis Bergreichenstein |
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744
Bergregal - Bergreichenstein.
Grundentschädigung fällt weg, wenn Gebäude oder andre Anlagen durch Grubenbaue beschädigt werden, welche schon vor ihrer Errichtung vorhanden waren. Das frühere deutsche B. räumte dem Grundeigentümer noch den
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0782,
von Bergregalbis Bergseife |
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780
Bergregal - Bergseife
sen (Freib. 1891); Achenbach, Das gemeine deutsche B. (Tl. 1, Bonn 1871); Klostermann, Lehrbuch des preußischen B. (Berl. 1871); Engels, Preußisches B. (2. Aufl., Lpz. 1894); Arndt, Bergbau und Bergpolitik (ebd. 1894
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
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auf das Bergregal auf. In dem roncalischen Reichstagsbeschluß (1158) werden die Silberbergwerke (argentariae) neben den Einkünften von den Salinen als Gegenstände des Regals aufgeführt. Man pflegte jenen Reichstagsbeschluß bis in die neuere Zeit als das erste
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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die Territorialherren das Bergbaurecht in der gemeinen Mark für sich in Anspruch und stellten es überall dem landesherrlichen Grundeigentum gleich. So kam es, daß unter Mithilfe des Lehnrechts sich das Bergregal entwickelte, inhalts dessen der Staat
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0211,
Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft |
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Finanzwissenschaft.
(Vgl. dazu die folgende Rubrik: "Geld und Kredit".)
Finanzwissenschaft, s. Finanzwesen
Finanzwesen
Abgaben
Armentaxe
Auflage
Bannforst
Bergregal, s. Bergrecht
Biertaxe
Branntweinregal
Brodtaxe
Budget
Civiletat
Deficit
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0730,
Bergbau (Geschichtliches) |
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Bergregal durch den Kaiser beliehen wurde, war Ludwig von Bayern. Später erhielten es die meisten deutschen Fürsten, und es ist demnach das deutsche Bergregal ein durch Schenkung der Kaiser an die Souveräne übergegangenes Hoheitsrecht, welches dann
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums) |
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. Auf diese Gegenstände blieben auch nach gemeinem deutschen B. das Bergwerkseigentum und das frühere Bergregal beschränkt. Partikularrechtlich wurden beide jedoch noch auf andre Mineralien ausgedehnt, und es wurden mit der weitern Entwickelung des Bergbaues
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0781,
Bergrecht |
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der ältern schwed. Gesetzgebung an. Auch das derselben eigentümliche Mitbaurecht des Grundeigentümers zur Hälfte ist beibehalten.
h. In Schweden beruht die Berggesetzgebung auf den Principien der Bergbaufreiheit und des Bergregals. Nach dem Gesetz vom 16
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Kurenbis Kurfürsten |
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(in Sachsen der wittenbergischen) zugesprochen, den K. Bergregal, Münzrecht und das Recht verliehen, Obergerichte im eignen Land zu haben und die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten ihrer Unterthanen durch die Reichsgerichte abzulehnen. Auch wurde
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Salz der Wissenschaftbis Salzbildner |
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einen Teil des Bergregals überhaupt bildete, als auch auf die Salzquellen (sogen. Salinenregal); doch ist dasselbe inzwischen, wie die meisten Regalien (s. d.), durch die moderne Gesetzgebung beseitigt worden. Ebenso ist in Deutschland das Salzmonopol
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0766,
Bergbau |
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heute fast überall gültige Eigentumsrecht des Staates auf nutzbare Mineralien und Metalle, das Bergregal. Als Arbeiter in den Gruben wurden
teils Sklaven, teils die unterjochten Volksstämme verwendet. Nach Strabo sollen in der Nähe von Neu
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0780,
Bergrecht |
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durch Gesetz vom 14. Mai 1881 in Bosnien und der Herzegowina eingeführt. Es ist hier das Bergregal aufgegeben; das Recht zu schürfen von der Erlaubnis der Bergbehörde unabhängig gemacht; die Grundsätze von der Verleihung sind entsprechend dem deutschen Recht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Bergtalgbis Bergwerksabgabe |
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), die sich in den verschiedenen Ländern sehr verschieden gestaltet haben. Sie bildeten in frühern Zeiten die Haupteinnahme der Regalherren aus dem Bergregal. Es giebt fünf Systeme:
a. Zuweilen bestehen die Abgaben darin, daß von dem Bruttoertrage
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Bergwerksanteilebis Bergwerkseigentum |
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die verschiedenen Objekte des Bergregals, wie Hütten, Aufbereitungsanstalten u. dgl. m. dem Bergwerk zugerechnet werden. Danach bestimmt sich auch der Begriff des B., so daß dieser in den einzelnen Rechtsgebieten sich verschieden gestaltet. Das Preuß. Allg
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0227,
Deutsch-Südwestafrika |
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Zeit sind fünf größere Kolonialunternehmungen in D. im Gange: 1) Die Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika, gegründet 5. April 1885, welche die von Lüderitz erworbenen Ländereien und Rechte kaufte und das Bergregal von dem Häuptling
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Distriktsverleihungbis Dithmarschen |
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die Verleihung des Bergregals in einen:
größern Bezirk, im Gegensatz zur Epecialverlcihung
für bestimmte Grudenfelder.
Distrtto federäl, Vundesdistrikt um die Haupt-
stadt der Republik Mexiko, 1200 c^ |
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Harzbahnenbis Harzburg (Flecken) |
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ihre von den
Ludolfingern ererbten Besitzungen aus, erwarben
das Forst- und 1235 auch das Bergregal und bil-
deten auf diese Weise den sog. Harzdi strikt, mit
welchem Otto das Kind bei der Erhebnng der wel-
fischen Alloden zu einem Herzogtum eigens
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0276,
Hohenzollern (Fürstenhaus) |
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, das
ertragreiche Bergregal in seinem Gebiet. Von seinen
vier Söhnen regierten zuerst die zwei ältern, Jo-
hann (gest. 1357) und Konrad III. (gest. 1334), ge-
meinschaftlich. Nach Konrads Tode aber geriet
Johann mit seinem jüngern Bruder Albrecht
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0236,
von Salzabis Salzach |
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die Solquellen sind schon durch die ältesten Bergordnungen dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers entzogen und gleich den edlen Metallen dem Bergregal unterworfen worden, und die neuern Berggesetze haben, wenn sie auch das Regal haben fallen lassen
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