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100% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0882, von Besitzeinweisung bis Besitzklagen Öffnen
880 Besitzeinweisung - Besitzklagen den B. mehrere nicht zugleich an der ganzen Sache haben. Besitzen mehrere, wie etwa die hinterlassenen Erben, eine Sache zusammen, so gilt der B. unter ihnen nach der Auffassung des Gemeinen Rechts als nach
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0976, von Expropriieren bis Exsikkator Öffnen
und auf richterliche Entscheidung, und zwar nach § 30 des neuen preußischen Gesetzes binnen sechs Monaten nach Zustellung des Regierungsbeschlusses, gestattet. Die Entschädigungssumme, welche vom Tag nach erfolgter Besitzeinweisung an mit landesüblichen Zinsen zu
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0084, von Abweiser bis Abwesenheit Öffnen
), welche zu einer vorläufigen Besitzeinweisung führt. Übrigens berücksichtigen diese Rechte, abweichend von den übrigen Rechten, auch eine A. von dem Aufenthaltsorte. Nach dem geltenden Rechte wird zur Einleitung der Pflegschaft eine derartige A. gefordert
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0762, von Appomattox Court House bis Appretur Öffnen
Einheit des Bewußtseins und damit zu Begriff bringen, sie begreifen, appercipieren. (S. Synthesis .) – Juristisch heißt A. Besitzergreifung (s. Besitzeinweisung ). Appretieren (frz.), zubereiten, zurichten, Appretur (s. d.) geben
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0821, von Einweihung bis Einzelhaft Öffnen
stattfindende feierliche Erklärung über die Bestimmung einer Sache, namentlich bei kirchlichen Gegenständen. (S. Dedikation.) Ginweisung, s. Besitzeinweisung. ^mittel. Einwendungeines Rechtsmittels,s.Rechts- Einwerfcn oder Zählspiel, ein
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0933, von Missinnippi bis Mission Öffnen
die richterliche Einweisung der Gläubiger in das Vermögen des Schuldners, durch welche deren Befriedigung aus diesem Vermögen ermöglicht und gesichert werden sollte. (S. auch Cessio bonorum.) Missio in possessionem (lat.), Besitzeinweisung (s. d