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99% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0882, von Besitzeinweisung bis Besitzklagen Öffnen
in andern Fällen angewendet, z. B. gegen einen abwesenden Schuldner, bei Versäumnisurteilen. Das ist heute veraltet. Über die B. nach dem Carbonianum edictum s. d. Besitzerwerb und -Verlust. Der Besitz einer bis dahin von einem andern nicht besessenen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0628, von Fehderecht bis Fehlgeburt Öffnen
. eines Rechtsgeschäfts spricht man, wenn nicht alle Erfordernisse der Gültigkeit vorliegen, von dem F. des Besitzerwerbs (s. Besitzerwerb und -Verlust), wenn der Besitz durch Gewalt oder dadurch erlangt ist, daß er dem bisherigen Besitzer heimlich entzogen oder ihm
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0952, Landwirtschaftlicher Kredit Öffnen
kann. Ein zum Zweck des Besitzerwerbs aufgenommenes Darlehn kann nur verzinst und günstigenfalls in kleinern Abschlagszahlungen zurückerstattet werden; die allein angemessene Form des Besitzkredits ist daher das unkündbare Darlehn. Hinsichtlich des
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0813, Besitz Öffnen
der Apprehension auch der Wille, die Sache als eigne zu behandeln, erforderlich ist, sind von der Möglichlichkeit ^[richtig: Möglichkeit] eines Besitzerwerbes alle die Personen ausgeschlossen, welche eines Willens unfähig sind; dahin gehören alle
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0148, von Bosnien bis Boucicault Öffnen
der Kmeten keinen eignen Allodialbesitz haben, und kann wohl nur allmählich durch gesetzliche Beschränkung der Pachthöhe und durch Erleichterung der freien Besitzerwerbung seitens der Kmeten erzielt werden. Bis Ende 1889 sind 9921 Kmetenfamilien
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0880, von Besicht bis Besitz Öffnen
. Es ist nicht erforderlich, daß der Eigentümer sich dieses Besitzwillens in jedem Augenblick bewußt ist, so wenig es erforderlich ist, daß der Eigentümer in jedem Augenblick über seine Sachen thatsächlich verfügen kann. (S. Besitzerwerb und -Verlust
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0030, von Überfall (im Festungsbau) bis Übergangssteuern Öffnen
des Besitzes an einer Sache seitens des bisherigen Besitzern an einen andern (s. Besitzerwerb und ‑Verlust). Über symbolische Ü. s. Symbol. Ü. ist nach dem Vorgang des spätern röm. Rechts heute noch allgemeines Erfordernis
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0325, von Erwerben bis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Öffnen
hervor bei den sog. Formalverträgen, wie beim Wechsel. So verschiedene Rechte es nach dem System des Privatrechts giebt, so verschieden gestaltet sich deren Erwerb: anders beim Besitz (s. Besitzerwerb und ‑Verlust), anders beim Eigentum (s