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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Blutastrildbis Blüte |
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.
Blutbann, die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod (s. Bann). Sie stand im Deutschen Reiche dem Könige zu, gelangte mit der Ausbildung der Landeshoheit aber auch an die Landesherren. Die geistlichen Territorialherren durften jedoch nach kanonischem Recht
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70% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Blutauffrischungbis Blutbewegung |
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Blutbann , ehedem Bezeichnung für die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod
der Unterthanen. Ursprünglich nur dem Kaiser und König in Deutschland zustehend, mußte der B. den
Territorialherren
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Femelwirtschaftbis Femgerichte |
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Blutbann unmittelbar vom König
empfingen. Aus welchen Ursachen das Recht zur Verleihung des Blutbanns, welches in
den meisten Territorien allmählich auf die Landesherren übergegangen war, in Westfalen
dem Kaiser erhalten blieb, läßt sich
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0125,
von Femelschlagbetriebbis Femgerichte |
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in Deutschland und namentlich in Westfalen bestehende Gerichte, welche vom Kaiser mit dem Blutbann beliehen waren und in dessen Namen über Verbrechen aburteilten, welche Todesstrafe nach sich zogen. Die Ableitung des Wortes Fem ist streitig. Nach
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0196,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) |
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Begnadigung
Blutbann
Civilliste
Dispens
Dispensiren
Exlex
Generalpardon, s. Amnestie
Gnadensachen
Initiative
Intradae jus
Jus avocandi
Jus devolutionis
Kabinetsjustiz
Machtspruch
Militärhoheit
Niederschlagung
Oktroyiren
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Blutfahnebis Blutfink |
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. - Vgl. Wachsmuth, Die B. (Magdeb. 1849); Grandidier, Die Hämophilie oder B. (Lpz. 1855; 2. Aufl. 1877).
Blutfahne oder Blutbanner, lat. vexilium sanguineum (imperiale oder praetorium), die Fahne, unter der die mit dem Blutbann verknüpften Reichslehen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0697,
Appenzell (Geschichte) |
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Blutbann und damit die politische Selbständigkeit zu verschaffen, was 1442 auch geschah. Im J. 1452 erlangte A. infolge seiner Teilnahme am alten Zürichkrieg eine höhere Stellung in der Eidgenossenschaft, und nach den Mailänder Feldzügen wurde es 17. Dez
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Arequipabis Ares |
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, die Beschränkung der Macht des Areopags. Durch das Gesetz des Ephialtes 460 verlor er alle Befugnisse mit Ausnahme des Blutbannes. Die Oberaufsicht über die Staatsverwaltung wurde den Nomophylakes übertragen. In der Zeit des Peloponnesischen Kriegs erlangte
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1002,
Athen (Geschichte: Machtstellung) |
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und ein neues mit dessen Todfeind Argos geschlossen. Auf Antrag des Ephialtes wurde 460 der Areopag seiner wichtigsten Rechte der Oberaufsicht über die Staatsverwaltung, des sittenrichterlichen Amtes und der Rechtspflege, beraubt und auf den Blutbann
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Bannbis Bannforst |
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also schwarz und golden waren, zur Verleihung des Blutbannes noch eine rote Fahne zur Seite. Hierauf ist es wohl zurückzuführen, daß man gegen die Regeln der Heraldik die Farben Schwarz-Rot-Gold zu einer Trikolore kombinierte, welche bekanntlich bis
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0403,
Breslau (Bistum; Herzogtum; Stadt) |
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Breslauer Herzogs Boleslaw I. (1198-1201), brachte das Gebiet von Neiße dem Bistum zu; Thomas II. (1270-92) erstritt von Herzog Heinrich IV. die Obergerichte, den Blutbann und das Jus ducale. Preczislaw v. Pogarell (1341-1376) stellte sich nebst
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Centaureabis Centime |
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mit Gerichtsbarkeit überhaupt beibehalten, und namentlich bezeichnete man mit hoher C. (centena sublimis) den Blutbann, die eigentliche Kriminalgerichtsbarkeit. Auch legte man dem Ausdruck Centgericht oft noch eine engere Bedeutung bei und nannte diejenigen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1016,
Fahne |
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Stelle. Die Blutfahne war von Purpur zum Zeichen des Kaisertums oder der obersten Lehnsherrlichkeit. Ihren Namen hatte sie davon, daß unter ihr bis ins 17. Jahrh. vom Kaiser die mit dem Blutbann verknüpften Reichslehen verliehen wurden. Die Führung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Fahneneidbis Fähnrich |
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ist es notorisch, daß die Lehnsfahnen mit den Wappen der zu verleihenden Landschaften geschmückt waren; daneben erhielten die Fürsten eine rote Fahne des Blutbannes wegen.
Fahnenschmied, früher der Roßarzt, unter welchem die eigentlichen Beschlagschmiede
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0092,
Genf (Stadt; Geschichte der Stadt und des Kantons) |
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Recht sprach. Um dieselbe Zeit legte die Genfer Bürgerschaft den Grund zu ihrer Freiheit, indem sie sich einen Rat mit "Syndiken" an der Spitze gab, eine Organisation, die der Bischof 1309 anerkannte; 1364 besaß sie schon den Blutbann. Nachdem aber
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0598,
von Grafbis Gräf |
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. Femgerichte). Jene übten, wie die alten Gaugrafen (s. Gau), den ihnen vom Kaiser verliehenen Blutbann sowie die Gerichtsbarkeit über Freie aus; diese aber richteten ohne kaiserliche Beleihung und zogen erst allmählich alle Streitsachen an sich, die nicht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Konstanzebis Konstanzer Konzil |
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es mit andern Reichsstädten den Schwäbischen Städtebund. Als Kaiser Karl IV. K. den Bischöfen unterwerfen wollte, verband es sich 1380 mit mehreren andern deutschen Städten und erhielt von König Wenzel sogar den Blutbann. Im 15. Jahrh. bildete die dort
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1038,
Luzern (Geschichte der Stadt und des Kantons) |
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Verhältnis zu Österreich wurde durch die Schlacht von Sempach 1386 vollends zerrissen, und 1390 erhielt die Stadt von König Wenzel mit dem Blutbann die Bestätigung ihrer Reichsfreiheit. Im 14. und 15. Jahrh. erwarb sich L. durch Kauf, Verpfändung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0685,
von Reichsministerienbis Reichsschulden |
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charitativa), die sie von ihren Unterthanen erhob. Auf ihren Besitzungen stand den Reichsrittern eine der Landeshoheit ähnliche Regierungsgewalt, insbesondere auch die Gerichtsbarkeit erster und zweiter Instanz und der Blutbann, zu. Die Appellation
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0894,
von Rolandssäulenbis Rolle |
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altsächsischen Stamm Zeichen der befriedeten oder eingegrenzten Ding- oder Gerichtsstätten. Auch erscheinen sie nicht selten als Symbole städtischer Freiheit, namentlich als Zeichen des Blutbanns. Der Name wurde wohl erst später mit dem Helden Roland
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0284,
Sankt Gallen (Stadt) |
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sie durch Einführung einer Zunftverfassung 1353 den Einfluß des Abtes auf die städtische Regierung fast gänzlich, erwarb 1415 mit dem Blutbann und Münzrecht die völlige Souveränität und wurde 13. Juni 1454 als zugewandter Ort in den ewigen Bund
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0002,
von Sodenbis Sofala |
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das Schultheißenamt an. Dagegen stand den Grafen von Arnsberg bis 1278 die Vogtei (Blutbann) in S. zu. Unter dem Erzbischof Dietrich von Köln entzog sich die Stadt wegen zu harten Drucks der erzbischöflichen Botmäßigkeit wieder und begab sich 24. Okt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0017,
Solothurn (Kanton und Stadt) |
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Helvetiens. Im Mittelalter lehnt sich ihre Geschichte an das im 10. Jahrh. entstandene Chorherrenstift des heil. Ursus an, das ursprünglich alle Hoheitsrechte mit Ausnahme des Blutbanns innehatte, von dem sich die Bürgerschaft aber allmählich
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Achssitzebis Acht |
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. i. Befehl oder Gebot bei Strafandrohung, dann Gerichtsbarkeit, z. B. der Blutbann, d. h. Recht über Leben und Tod, latinisiert bannus, bannum; s. auch Bann). Nach dem ältesten german. Rechte gilt nicht nur das Verbrechen für einen Friedensbruch
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Banksiabis Bann |
Öffnen |
von einem Blutbanne oder der Gerichtsbarkeit über Leben und Tod (judicum capitale), die in der ältern Zeit dem Inhaber vom Könige verliehen sein mußte. B. bedeutet ferner den Bezirk, durch welchen die Gewalt des Bannherrn sich erstreckt, sowie den
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Buchholz (Reinhold)bis Büchmann |
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das aus den ältesten Zeiten stammende Blutbann- und Burggericht (lovecké právo) geübt.
Buchmacherei (Book-making), eine bei Wettrennen (s. d.) gebräuchliche Art zu wetten, besteht darin, daß der die Wetten in eine Liste oder ein Buch einschreibende
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Gladii potestasbis Gladstone |
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Blutbann, ausgeübt wird. In Rom hatten es in der Kaiserzeit die kaiserl. Gouverneure der Provinzen.
Gladiŏlus
L. , Schwertel ,
Siegwurz oder Siegmar , Pflanzengattung aus der
Familie der Iridaceen (s. d.) mit gegen 90 Arten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Goguettesbis Gold (Metall) |
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119 Goguettes – Gold (Metall)
Eigen begüterten Landsassen suchen mußten. Er hatte über sie auch den Blutbann. Nach dem Sachsenspiegel wurde er durch das Landvolk gewählt.
Goguettes (frz., spr. gogétt ), lustige Scherzreden, Schwänke
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Solo (Kartenspiel)bis Solon |
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gebildete Rat vom Areopag behielt den Blutbann und die Aufsicht über den ganzen Staatsorganismus.
Die Solonischen Gesetze ersetzten durch ein den Zeitverhältnissen mehr angepaßtes Recht das alte, von Drakon aufgezeichnete Landrecht; nur
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0813,
von Thurificatibis Thüringen |
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und Blutbann im T. vom Kaiser dem Hause Österreich genommen und der Stadt Konstanz verpfändet; 1460 rissen die Eidgenossen in den Kriegen mit Österreich das Land völlig an sich und ließen es durch Landvögte als "Gemeine Herrschaft" verwalten, aber erst 1499
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Census hereditariusbis Cent (Geldrechnungsstufe und Münze) |
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der Blutbann, die Kriminalgerichtsbarkeit. Die Landesherren verliehen nun diese einzelnen Patrimonialgerichten, und man nannte ein solches mit der Kriminalgerichtsbarkeit ausgestattetes gutsherrliches Gericht auch eine C. oder ein Centgericht. Demnach
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