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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0565,
Bayern (Gesundheitswesen, Wohlthätigkeitsanst. Versicherungswesen. Heerwesen) |
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waren versichert 2,9 Proz. der Pferde und 0,15 Proz. des Rindviehs. Die Immobiliar-Brandversicherung ist ausschließlich staatlich, Mobiliar-Brandversicherungsgesellschaften sind 25 zugelassen.
Zur Beaufsichtigung der Berufsgenossenschaften
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3% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0148,
Chemnitz (Stadt) |
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-, Straßen- und Wasserbau- und Brandversicherungs-Inspektion sowie eines Landbauamtes.
Schul- und Bildungswesen. C. hat ein königl. Gymnasium (1868 eröffnet, Rektor Dr. Arnold, 34 Lehrer, 18 Klassen, 463 Schüler), ein Realgymnasium, 1857 gestiftet
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3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0146,
Dresden (Umgebung; Geschichte) |
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146
Dresden (Umgebung; Geschichte).
und eines Gewerbeschiedsgerichts, einer Kreishauptmannschaft, zweier Amtshauptmannschaften, der königlichen Brandversicherungs-Kommission, der Zoll- und Steuerdirektion, eines Hauptzoll- und Hauptsteueramtes
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0219,
Feuerversicherung (volkswirtschaftliche Bedeutung) |
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. 1878).
Feuerversicherung (Brandversicherung, auch Feuer- oder Brandassekuranz), Versicherung gegen Feuersgefahr, bezweckt, gegen bare Gegenleistung (Prämie) den Schaden zu ersetzen, welcher an dem versicherten Gegenstand durch Feuersbrunst direkt
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3% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0313,
von Feustelbis Fiedler |
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städtische mit 240 Mill. Kronen Versicherungssumme die weitaus größte ist. Die Ergebnisse der Hauptanstalten waren 1889 (in Tausenden Kronen):
Versich.-Summe Prämien Schäden
Allgemeine Brandversicherung für
Landgebäude 1526043
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3% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0753,
Feuerversicherung |
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spruch auf die Brandversicherung verlangen. Für
das Königreich Sachsen wird aus dem Gesetz,
dasImmobiliarbrandversicherungswesenbetreffend,
vom 23. Aug. 1862, §. 92 gefolgert, daß die zum
Wiederaufbau abgebrannter Gebäude bestimmten
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3% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0152,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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durch Schiedsspruch des Lübecker Oberappellationsgerichts zu Gunsten Preußens entschieden. Außerdem kamen auf dem Landtag 1875/76 noch zu stande eine Urkunden- und Erbschaftsstempelsteuer, die Revision der Brandversicherungs-Gesetzgebung, die Abänderung des
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