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Ihre Suche nach Condictio
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Condictiobis Condorcet |
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240
Condictio - Condorcet.
Auszeichnung in den Reihen der Emigrierten. Von 1800 bis 1814 lebte er in England, kehrte mit den Bourbonen nach Frankreich zurück und versuchte 1815 die Vendée zum Aufstand gegen Napoleon I. aufzureizen, mußte aber
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38% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
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( condictio , s. Bereicherung und Bereicherungsklage ). Ist ein Darlehn von dem Schuldner zurückgezahlt, so hat der Gläubiger nun den Schuldschein ohne rechtfertigenden Grund in der Hand ( sine causa ), er muß ihn also zurückgeben. Justa causa
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Caulisbis Causa |
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Grund, aus welchem sie gegeben wurde, zurückfordern, und man kann auf Zurückgabe klagen, wenn der betreffende Grund ein falscher ist (condictio c. data c. non secuta, in welchem Fall C. einmal die wirklich erfolgte Leistung und sodann die erwartete
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Berduranibis Bereicherung und Bereicherungsklage |
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ist also von seiner Schuld nicht befreit. Für Fälle dieser und ähnlicher Art hat der Erfindungsgeist der Römer die Kondiktionen eingeführt. Als einzelne Arten derselben werden genannt: Condictio causa data causa non secuta, Rückforderung des unter einer dem
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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Bagatelle
Bagatellsachen
Civilis actio
Condictio
Damnum
Denegatio
Dingliche Klage
Dotalklage, s. Dos
Entschädigung, s. Schadenersatz
Erbschaftsklage, s. Erbfolge
Ersatz, s. Schadenersatz
Exhibition
Haftpflicht
Hypothekarische Klage, s
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
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, ist selbstverständlich. Nach röm. Recht hat diesen Anspruch (condictio furtivca) nur der Eigentümer, auch wenn die Sache aus dem Gewahrsam eines dritten Besitzers, des Mieters, Beauftragten u. s. w. entwendet ist, welcher dem Eigentümer für den zufolge seiner
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1025,
Korrespondenzblatt zum sechzehnten Band |
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« bringen und zwar unter Bezugnahme auf den Artikel »Condictio« im vierten Bande des Lexikons.
Dr. v. Kleist in R.... Auf Ihren Wunsch bringen wir über die Ausgrabungen zu Marzabotto folgenden Nachtrag: Wenige Meilen südlich von Bologna erblickt
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
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von vier Wochen fest. Dem Darlehnsgeber steht die Klage auf Rückzahlung des Darlehens (actio mutui s. condictio certi ex mutuo) zu, und es geht dieselbe aktiv wie passiv auf die Erben über. Besondere Vorschriften enthielten frühere Gesetze über den
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0911,
von Incl.bis Indemnität |
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.), auf ungebührliche Weise; ohne daß eine Schuld, eine Verpflichtung zu etwas vorliegt.
Indebiti solutio (lat.), die irrtümliche "Bezahlung einer Nichtschuld", in welchem Fall der Empfänger mit der Condictio indebiti auf Zurückgabe des Empfangenen
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Kondensierenbis Konditor |
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. Condictio.
Kondimént (lat.), Würze.
Kondiszipel (lat.), Mitschüler.
Kondition (lat.), Bedingung (s. Conditio); das dienstliche Verhältnis, in welchem Hauslehrer, Handlungsdiener u. dgl. zu ihrem Prinzipal stehen; daher s. v. w. Stelle oder Dienst
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Benzolbis Bergaigne |
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einer Sache, welche der Bereicherte infolge einer unerlaubten (Condictio ob injustam causam) oder einer unsittlichen Handlungsweise erlangte (Condicto ob turpem causam). Die deutsche Wechselordnung (§ 83) gibt dem Inhaber eines Wechsels die Bereicherungsklage
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
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.) wurde der nicht ertappte Dieb auf die Privatklage des Bestohlenen außer der Rückerstattung oder dem Ersatz (worauf die condictio furtiva ging) zum Doppelten des Wertes als Strafe verurteilt (F. nec manifestum). Diese Strafklage (actio furti) wurde
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0554,
von Indazinbis Indépendance belge |
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, Nichtschuld; Indebĭti solutĭo, irrtümliche Bezahlung einer Nichtschuld; Indebĭti condictĭo, s. Bereicherung und Bereicherungsklage (Bd. 2, S. 746 b).
Indecént (lat.), unschicklich; Indecénz, Unschicklichkeit, besonders solche, die sich
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