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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0141,
von Deutschbis Dieffenbach |
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(1877 prämiiert) und Cordelia. - Sein Sohn Frank D. ist ein Medailleur, dessen erste Arbeiten (1876-77) zu großen Erwartungen berechtigen.
Dieck , s. Tom Dieck
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99% |
Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0529,
von Toberentzbis Tondeur |
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durchschlagendsten Erfolg erzielte er mit seinem Bild: Ulrich Zwinglis Disputation zu Zürich. In der Münchener Ausstellung 1879 fand eine Marktscene von ihm große Anerkennung.
Tom Dieck , August Christ. Hermann
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0701,
Bentinck |
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Oberappellationsgericht zu Oldenburg 1829 anhängig gemacht. Für die Kläger Johann Karl B. und seine Söhne schrieben namhafte Rechtsgelehrte, wie Wilda, Mühlenbruch und Zachariä, während Klüber, Dieck, Eckenberg, Michaelis und Wasserschleben
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Gewissensehebis Gewitter |
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im Sinne des Gesetzes. Früher kam es übrigens in manchen Ländern vor, daß der protestantische Landesherr von der kirchlichen Trauung Dispens erteilte; doch war die Rechtsgültigkeit einer solchen G. nicht unbestritten. Vgl. Dieck, Die G. (Halle 1838
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0251,
von Vogelseidebis Vogesen |
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freien Spielraum gewährt. Vgl. Gloger, Vogelschutzschriften (neu hrsg. von Ruß und Dürigen, Leipz. 1877-82, 4 Tle.); Borggreve, Die Vogelschutzfrage (2. Aufl., das. 1888); Dieck, Über Vogelschutzgehölze (Halle 1876); F. v. Droste, Die Vogelschutzfrage
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Bentinckscher Erbfolgestreitbis Bentley (Richard) |
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in Frankfurt und Hesster, ferner Tabor, Wilda, Mühlenbruch und Zachariä; gegen sie Klüber, Dieck, Eckenberg, Michaelis, Wasserschleben, Boden. Pözl und Bluntschli wollten die Sache als eine Frage des öffentlichen Rechts der gerichtlichen Kompetenz
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0994,
von Gewinnsteuerbis Gewitter |
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mit §. 72 sind G. gegenwärtig in Deutsch-
land ausgeschlossen. - Vgl. Dieck, Die G. (Halle
1838); Friedberg, Das Recht der Eheschließung in
seiner geschichtlichen Entwicklung (Lpz. 1865).
Gewissensfreiheit, auf religiöfem Gebiet
Glaubensfreiheit (s
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