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Ihre Suche nach Eidesmündigkeit
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| Rang | Fundstelle | |
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| 100% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Eidesbruchbis Eierkonservierung |
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Prozesses seit dem 15. Jahrh. verschwanden die E. ganz. ^[Spaltenwechsel]
Eidesleistung, s. Eid (S. 771 b).
Eidesmündigkeit, s. Alter, Eid (S. 771 b) und Minderjährigkeit.
Eideszuschiebung, s. Eid (S. 770 a).
Eidgenossenschaft, s. Schweiz
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| 86% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Ei des Kolumbusbis Eierstab |
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, aufforderte, ein Ei auf dem Tisch aufrecht hinzustellen, und, als ihnen dies mißlang, das Problem durch Eindrücken der Spitze des Eies löste. Vasari ("Künstlerbiographien", 1555) überträgt diese Erzählung auf Brunellesco.
Eidesmündigkeit, s
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| 1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Zeugenbeweisbis Zeugnisverweigerung |
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der vereitelten Sitzung tragen und kann zu der neu angeordneten vorgeführt werden (§§. 159, 160, 242, 243). Die Eidesmündigkeit beginnt nach §. 170 schon mit dem zurückgelegten 14. Lebensjahre; dagegen sind von der Beeidigung weiter ausgeschlossen Personen
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| 1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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in Ansehung der Fähigkeit, einen Eid zu leisten (Eidesmündigkeit), welche nach den neuen deutschen Justizgesetzen bei Minderjährigen mit dem vollendeten 16. Lebensjahr eintritt, ferner bei der Verpflichtung zum Kriegsdienst, welche im Deutschen Reich
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| 1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0366,
Eid |
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in Österreich Rechtens.
Was die Erfordernisse eines Eides im einzelnen anbelangt, so gehört dazu vor allem Eidesfähigkeit des schwörenden Subjekts und zu dieser geistige Integrität und sogen. Eidesmündigkeit, welche nach deutschem Prozeßrecht
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| 1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Alter (physiologisch)bis Altersklasse |
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Gebiete abgrenzen, z. B. preuß. Gesetz vom 26. Juni 1861, bayr. Gesetz vom 23. Febr. 1879, Art. 210, elsaß-lothr. Gesetz vom 19. Juni 1872, §. 3, u. a.
Weitere Altersunterschiede bestimmen für die Eidesmündigkeit die Strafprozeßordnung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0773,
Eid (juristisch) |
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Schwören-
den (Eidesmündigkeit) schließt den E. Unmün-
diger, nach kanonischem Recht noch nicht 14jäh-
riger, nach den deutschen Prozeßgesetzen noch nicht
16 jähriger Personen aus. Altere Personen dürfen
den E. nicht leisten, wenn
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Mundiumbis Mundt |
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werden kann (s. Letztwillige Verfügung); Eidesmündigkeit, das Alter, in welchem eine Person als Zeuge vereidigt werden oder einen Parteieid leisten kann (s. Eid). Im Lehnsrechte spricht man von einer Lehnsmündigkeit, die z. B. nach Sächs. Lehnrechte
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