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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Erblandeshofämterbis Erbliche Krankheiten |
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Verfügungen gültig, können aber nicht mehr geändert werden und gelangen erst nach dem natürlichen Tode zur Ausführung.
Erblehne, Lehngüter, bei denen nicht das Lehnsfolgerecht, sondern die Grundsätze der civilrechtlichen Erbfolge gelten. Ferner versteht man
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Zinsfußbis Zinsrechnung |
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Zinslehne, s. Erblehne.
Zinsleiste, s. Talon und Staatspapiere.
Zinsnote oder Diskontnote, im Bankverkehr die Rechnung über diskontierte (inländische) Wechsel. Wenn es sich hierbei um mehrere Wechsel handelt, welche zu dem gleichen Zinsfuße
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0253,
Bad (Badeanstalt) |
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oder in Erblehn gegeben wurden. In ihnen fand man Schwitzbäder, in denen der Körper des Badenden durch Badediener kunstgemäß mit Badequasten, Seife u. s. w. gereinigt wurde. Nach und nach bildete sich die Zunft und das Gewerbe der Bader (s. d.) und Barbiere
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Beröabis Berry |
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aufgefundene Dolmen erinnern. Die fränk. Grafen machten es zu einem Erblehn; ihnen folgten 917‒1100 Vicegrafen,
deren letzter es an König Philipp Ⅰ. verkaufte. Seitdem häufig Apanage königl. Prinzen, wurde es 1360 zum Herzogtum erhoben
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0727,
von Feudalsystembis Feuerbach (Anselm von) |
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725
Feudalsystem - Feuerbach (Anselm von)
Feudalsystem, Feudalwesen, s. Feudalismus.
Feudaster, s. Erblehne.
Feudist, s. Feudalist.
Feudum (mittellat.), das Lehn, s. Feodum.
Feuer, jede Erscheinung, bei der gleichzeitig
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 1019,
Lausitz |
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mitwählten, fo unterwarf
1620 Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen im
Auftrage König Ferdinands II. mit Waffengewalt
die beiden L. und erhielt diefelben 1623 zunächst als
Pfand, im Prager Frieden 1635 aber als Erblehn
der Krone Böhmen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0804,
Reuß (Heinrich VII., Prinz) |
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in eine ältere burggräfliche (Plauen) und in
eine jüngere (Reuß). Der burggräfl. Linie wurde
1426 in der Person Heinrichs XI. (I.) von Kaiser
Sigismund als Erblehn die Vurggrafschaft Meisten
und die damit verbundene fürstl. Würde verliehen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0507,
Schleswig-Holstein |
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Adolf zu Kolding 30. April 1440 mit dem Herzogtum Schleswig "zu einem rechten Erblehn". Nur Ripen und Mögeltondern, die Insel Amrum nebst Teilen von Röm, Sylt und Föhr blieben bis 1864 bei Dänemark. Auch der deutsche König Albrecht II. bestätigte 15
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Bedfordbis Beira-Eisenbahn |
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von der Schulenburg als Erblehn übertragen; später wurde die
Besitzung in zwei Rittergüter zerlegt, die seitdem ununterbrochen im Besitz der genannten Familie verblieben sind.
Befähigungsnachweis , s. Handwerkerfrage .
* Begas , Reinhold, schuf ferner
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Wakutubis Walachei |
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460
Wakutu - Walachei
gegen einen unbedeutenden Jahreszins als Erblehn weiter zu besitzen. Der Wunsch, das liegende Eigentum vor Konfiskation zu schützen und überhaupt es der Familie zu bewahren, veranlaßte diese Fiktion, deren überaus häufige
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