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Ihre Suche nach Familienstiftung
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0026,
von Familienstandbis Fan |
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26
Familienstand - Fan.
preußischen Vormundschaftsgesetz vom 5. Juli 1875 der Beschluß des Familienrats (s. d.) genannt.
Familienstand, s. Personenstand.
Familienstiftung, ein Vermögenskomplex, welcher zum dauernden Vorteil
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Familienschlußbis Famine |
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559
Familienschluß - Famine
Familienfchluß, der unter Leitung und Ge-
nehmigung des Gerichts zu stände gekommene Be-
schluß über die Veränderung der Stiftungsurkun-
den bei Familienstiftungen, Familienftde'ikommissen
und Lehen, über
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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Familienrecht.
Familienrecht, s. Familie
Familie
Bürgerliche Güter
Familienfideikommiß s. Fideikommiß
Familienpakt
Familienrath
Familienschluß
Familienstiftung
Ehe.
Ehe
Bürgerliche Ehe
Civilehe
Concubitus, s. Konkubinat
Connubium
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Familienbrüderbis Familienschluß |
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.
Familienschluß, ein der preußischen Rechtssprache eigentümlicher Ausdruck für einen unter Zustimmung und Genehmigung des zuständigen Gerichts in Ansehung eines Familienfideikommisses, einer Familienstiftung oder eines Lehens von seiten der zur
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0182,
von Germanische Sprachenbis Germanisten |
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Tausend Autographen. Im J. 1875 übergab die Stadt Nürnberg ihre ganze ca. 19,000 Nummern umfassende Kunstsammlung, welche besonders an Kupferstichen und plastischen Arbeiten des 15. und 16. Jahrh. reich ist, ferner die Merkelsche Familienstiftung ihren
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
Erbschaftssteuer (Neuregelung in Preußen) |
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oder nach aufgehobener Einkindschaft eintreten, lediglich nach dem Steuersatz versteuert, welcher ohne Rücksicht auf das aufgehobene Verhältnis anwendbar ist. Der Steuersatz von Lehns- und Fideikommißanfällen sowie von Hebungen aus Familienstiftungen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Ensivalbis Entail |
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Erhaltung der Familiengüter er-
sann man aber die Familienstiftungen, durch welche
zunächst einer Reihe von Personen der Nießbrauch
auf Lebenszeit gesichert wurde, ehe das Gut auf
den ^6QNnt W laii überging; aber auch hier hat
das Recht
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Entamierenbis Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren |
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versteht, da seine Zustimmung regel-
mäßig mit der Zusicherung einer Rente erkauft
wird. Seit 1883 ist (infolge der 86ttwä I^ud ^Vct
von 188^) die Unveräußerlichkeit von Gütern über-
haupt beseitigt', doch musi, wo Familienstiftungen
eristieren
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Rostorfbis Roswitha |
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Geschlecht,
geb. um 935, trat sung in das Benediktinerlloster
Gandersheim (im Vraunschweigischen, nördlich von
Göttingen) und starb daselbst wahrscheinlich erst
nach 1001. In dieser bevorzugten Familienstiftung
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0315,
Stempel |
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, Quittungen, Nachlaßverzeichnissen, Versteigerungen, Lebensversicherungen, Schenkungen; 1/20 Proz. bei Verbürgungen, Verpfändungen und andern Sicherheitsleistungen: 3 Proz. bei Familienanwartschaften und Familienstiftungen; 1/50 vom Tausend (multipliziert
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Stiftsschulenbis Stiglmayer |
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die Milden Stiftungen (s. d.). Über Familienstiftungen s. d. - Vgl. Artikel S. im "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts", 2. Ergänzungsband (Freib. i. Br. 1893); Gierke, Deutsches Privatrecht, Bd. 1 (Lpz. 1895), §. 78.
Stiftwalzen, in mechan
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Ahnenkultusbis Ähnlichkeit |
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kommenden Personen ehelich geboren sind (sog. Filiationsprobe, s. d.). Soweit Familienstiftungen auf den Nachweis einer Anzahl A. Gewicht legen, werden die im Ahnenbriefe erteilten A. (geadelte Vorfahren, sog. gemalte A.) mitgezählt. (Vgl. Preuß
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Frauen vom guten Hirtenbis Fraunhofer |
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Stiftern heißen die umgewandelten oder für weltliche Zwecke neu gestifteten weltlich-adlige. Je nach ihrer Entstehung unterstehen sie dem Staate, den Ritterschaften einzelner Landesteile, oder sie haben den Charakter reiner Familienstiftungen
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