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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Feriensachenbis Fermanagh |
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678
Feriensachen - Fermanagh
Man unterscheidet drei Hauptformcn der Som-
merpflege: 1) diejenige in den Kind er heil statten
(s. d.) der deutschen Sol- und Seebäder; 2) die Som-
merpflege in den eigentlichen F. und 3) diejenige
in sog
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35% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Ferienkammerbis Fermate |
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in ähnlicher Weise neuerdings an Badeorten, an der See etc. Kinderheilstätten (s. d.) errichtet worden.
Feriensachen s. Gerichtsferien.
Feriensenate s. Gerichtsferien.
Ferik, in der türk. Armee s. v. w. Division, daher F.-Pascha, s. v. w
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Gerichtliche Tierarzneikundebis Gerichtsferien |
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ff.) beginnen die G. 15. Juli und endigen 15. Sept. Nur in dringenden Angelegenheiten werden während der G. Termine abgehalten und Entscheidungen erteilt. Solche Angelegenheiten werden als Feriensachen bezeichnet, und das Gerichtsverfassungsgesetz
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0852,
von Gerichtsbarkeit (akademische)bis Gerichtsferien |
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Schonung der mit der Ernte beschäftigten Bevölkerung keine gerichtlichen Verhandlungen stattfinden und keine gerichtlichen Entscheidungen erlassen werden, ausgenommen in Feriensachen (s. d.). Keinen Einfluß haben aber die Ferien auf das Mahnverfahren
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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übrige Teil der Frist beginnt mit dem Ende der Ferien zu laufen. Der Beginn einer Frist wird durch die G. gehemmt. Doch finden diese Bestimmungen auf Notfristen und auf Fristen in Feriensachen keine Anwendung.
Gerichtsfolge, s. v. w. Gerichtsfronen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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der Hauptklage kann dem Arrestantrag nachfolgen, sie muß aber bei Meidung der Aufhebung des Arrestes binnen gerichtlicher Frist erfolgen, wenn der Schuldner dies beim Arrestgericht beantragt. (Arrestsachen sind Feriensachen.) Die Vollziehung des Arrestes
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Fritfliegebis Fritillaria |
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Monats. Fällt das Ende der F. auf einen Sonn- oder Feiertag, so endigt die F. mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Im Zivilprozeß wird der Lauf der F. durch die Gerichtsferien gehemmt, abgesehen von Notfristen und Fristen in Feriensachen (s
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0520,
von Meß- und Marktsachenbis Mészáros |
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, 234, 459, 194) gelten dieselben als schleunige Sachen (Feriensachen), und die Einlassungs- und Ladungsfristen in derartigen Rechtsstreitigkeiten können bis auf 24 Stunden verkürzt werden. Zuständig ist für dieselben neben den sonstigen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Mietebis Mignard |
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als Feriensachen (§ 202). Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 649) sind Urteile in Mietsachen auf Antrag vom Gericht für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Vgl. Brückner, Die Wohnungsmiete nach gemeinem Recht (Weim. 1877); Niendorff
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0813,
von Meßnerbis Mestre |
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Vertreter desselben am Orte oder im Bezirk des Gerichts sich aufhält. Die M. u. M. werden vom Gesetz als schleunige Sachen behandelt. Daher gehören sie zu den sog. Feriensachen, in denen auch während der Gerichtsferien Termine abgehalten
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