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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0835,
Deutschland (Geld- und Kreditwesen; Reichsverfassung) |
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835
Deutschland (Geld- und Kreditwesen; Reichsverfassung).
beträgt (1885) 39,081 km. Über die Entwickelung desselben und seinen gegenwärtigen Zustand, die Verwaltungsbehörden etc. s. Eisenbahnen II.
Das Post- und das Telegraphenwesen sind
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86% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Reichsthalerbis Reichsverweser |
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. Die Reichstagsabgeordneten sind Vertreter des gesamten Volkes, also nicht etwa nur der Interessen ihres jeweiligen Wahlkreises, und an Aufträge und Instruktionen der Wähler nicht gebunden. (Reichsverfassung, Art. 20 ff.). Die früher dreijährige Wahl
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57% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Reichstagsgebäudebis Reid (Thomas) |
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alten Deutschen Reichs machte auch der R. ein Ende.
Reichsverfassung, Deutsche, s. Deutschland und Deutsches Reich (Bd. 5, S. 146 fg.).
Reichsversicherungsamt, am 14. Juni 1884 in Thätigkeit getretene deutsche Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin
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43% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0052,
von Deutsche Reichsparteibis Deutsche Ritter |
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Unterkunft finden. Gesammelt sind etwa 1150000 M. - Vgl. Die D. R. (Magdeb. 1886).
Deutsche Reichspartei, s. Reichspartei und Freikonservative Partei.
Deutsche Reichsverfassung, s. Deutschland und Deutsches Reich.
Deutsche Reichswährung, s
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0150,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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gesamten Reichskriegswesens ist der Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht (Art. 57 der Reichsverfassung), dessen Konsequenzen jedoch selbst in dem Gesetz vom 11. Febr. 1888 immer noch nicht ganz vollständig gezogen worden sind; ein weitreichendes
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0634,
Bundesrat (Rechte) |
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handelt, als diplomatische Vertreter ihrer Kabinette erscheinen, und die Reichsverfassung erklärt ausdrücklich: "Dem Kaiser liegt es ob, den Mitgliedern des Bundesrats den üblichen diplomatischen Schutz zu gewähren". Nach dem deutschen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0836,
Deutschland (Reichsverwaltung, Gesetzgebung) |
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Gesamtreich, zusammengesetzt aus den verbündeten deutschen Einzelstaaten. Träger der Reichsgewalt sind vielmehr nach der Reichsverfassung vom 16. April 1871, welche im wesentlichen mit derjenigen des frühern Norddeutschen Bundes übereinstimmt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0892,
Deutschland (Geschichte 1849-1850. Aufstände in der Pfalz und in Baden) |
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ohne weiteres von ihrem Rechtsboden, der Reichsverfassung, verdrängen lassen und mußte versuchen, die gefaßten Beschlüsse auch ohne und gegen den König von Preußen durchzuführen. Am 4. Mai forderte sie die gesamte Nation, Volk und Regierungen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0148,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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republikanische Einzelstaaten (Art. 1 der 1. Jan. 1871 in Kraft getretenen Reichsverfassung und Gesetz vom 9. Juni 1871, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche). Die allgemeinen Zwecke des Deutschen Bundes, welcher den
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0149,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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Reichs, teils auf dessen äußere (auswärtige) Angelegenheiten. Das Recht der Gesetzgebung übt die Reichsgewalt innerhalb des Reichsgebietes nach Maßgabe des Inhalts der Reichsverfassung. Dieses Recht aber steht der Reichsgewalt teils ausschließlich
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Bundeskanzleibis Bundespräsidium |
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, aus dessen Beseitigung denn auch vorzugsweise die deutschen Einheitsbestrebungen der letzten Jahrzehnte gerichtet waren, wie denn auch die deutschen Grundrechte von 1848 und die Reichsverfassung vom 28. März 1849 ein gemeinsames deutsches
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0891,
Deutschland (Geschichte 1849. Scheitern der Einheitsbestrebungen) |
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und Kanonendonner wurde die Wahl Friedrich Wilhelms IV. zum erblichen Kaiser von D. proklamiert. Hiermit war die Reichsverfassung, der im voraus 28 Regierungen sich unterwerfen zu wollen erklärt hatten, abgeschlossen; ihre Publikation erfolgte 29. März 1849
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Abgeleiteter Erwerbbis Abgesonderte Befriedigung |
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Überzeugung zu stimmen hat. So
sind auch nach Reichsverfassung Art. 29 die Mitglieder des Reichstags Vertreter des ganzen Volks und an Aufträge oder Instruktionen nicht gebunden. Allerdings
wird von einem A
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0151,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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149
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches)
5) Das Eisenbahnwesen stellt der Art. 4, Nr. 8 der Reichsverfassung unter die Beaufsichtigung des Reichs und die Gesetzgebung desselben und die Art. 41-47 erteilen nähere Bestimmungen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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und Modellen, das Gesetz vom 30. Nov. 1874 über den Markenschutz, die unter V. genannten Patentgesetze und das Gesetz vom 1. Juni 1891, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern; 4) die auf Grund des Art. 4, Nr. 13 der Reichsverfassung erlassenen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0544,
Bayern (Telegraphen, Post, Geldinstitute etc.; Verfassung) |
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der Bevölkerung trifft eine Spareinlage von 19,6 Mk. Verhältnismäßig am meisten bestehen Sparkassen in Unterfranken, am wenigsten in Oberbayern.
Staatsverfassung und Verwaltung.
B. bildet nach dem Versailler Vertrag vom 23. Nov. 1870 und der Reichsverfassung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0633,
Bundesrat (Zusammensetzung, Rechte des Bundesrats) |
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entsprechenden Stimmenmaß für die Zwecke des Bundes zur Mitwirkung gelangt".
Zusammensetzung des Bundesrats.
Nach der Reichsverfassung (Art. 6 ff.) verteilt sich die Stimmenführung unter den Vertretern der Bundesregierungen in der Weise, daß Preußen
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0138,
Sachsen (Geschichte des Königreichs bis 1849) |
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die Abberufung des sächsischen Gesandten in Wien verlangten. Während die Linke früher die monarchische Reichsverfassung verworfen hatte, verlangte sie nun, nachdem der König von Preußen die Kaiserkrone abgelehnt, plötzlich die sofortige Anerkennung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0728,
von Reichsjustizgesetzebis Reichskommissar |
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der Reichsverfassung der Vorsitz im Bundesrate und die Leitung der Geschäfte zusteht; ferner bedürfen nach Art. 17 der Reichsverfassung die im Namen des Reichs vom Kaiser erlassenen Anordnungen und Verfügungen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Reichsbotenbis Reichsfiskal |
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680
Reichsboten - Reichsfiskal.
Sachsen und Württemberg die Militärverwaltung der betreffenden Kontingente, und sie erscheinen daher, insofern sie nach der Reichsverfassung den Anordnungen des Kaisers Folge zu leisten haben, als mittelbare R
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Verwaltungsratbis Verwaltungszwang |
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und die Militärsachen. In Deutschland gehören die V. entweder nach Maßgabe der Reichsverfassung und der Reichsgesetzgebung zu den Angelegenheiten des Reichs oder der Einzelstaaten. Die Entscheidung der Kompetenzstreitigkeiten zwischen Justiz und Verwaltung ist in den
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Indigenatbis Indigo |
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bezeichnen, während die Ortsangehörigkeit Heimatsrecht (s. d.), Gemeinderecht u. dgl. genannt wird. Im Reichsrecht hat I. noch eine besondere Bedeutung. Nach der Reichsverfassung, Art. 3, besteht für ganz Deutschland ein gemeinsames I. mit der Wirkung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0556,
Bayern (Geschichte: 1848-1855) |
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verwarf v. d. Pfordten die von der Nationalversammlung beschlossene Reichsverfassung, protestierte gegen die Kaiserwahl und schlug die Bildung eines deutschen Bundesstaats, aber nicht ohne Österreich, unter einem Direktorium mit wechselnder
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Bundesregierungenbis Bundesversammlung |
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Bundesrats.
In der Reichsverfassung sind folgende Ausschüsse vorgesehen: 1) für das Landheer und die Festungen, 2) für das Seewesen, 3) für das Zoll- und Steuerwesen, 4) für Handel und Verkehr, 5) für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, 6
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0364,
Cumberland |
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. als Haupt des Welfenhauses durch Patent von demselben Tag vom Herzogtum Braunschweig Besitz, indem er erklärte, der deutschen Reichsverfassung gemäß regieren zu wollen. Da er indes auf Hannover nicht verzichtete, vielmehr in einem Brief an die Königin
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0872,
Deutschland (Geschichte 1648-1660. Ferdinand III., Leopold I.) |
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war Stimmeneinhelligkeit der drei Kurien erforderlich. Namentlich zwischen den Kurfürsten und den Fürsten war eine scharfe Rivalität. Im Westfälischen Frieden war zwar die Ausarbeitung einer neuen Reichsverfassung in Aussicht genommen worden; diese ist aber nie zu
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0879,
Deutschland (Geschichte 1777-1792. Joseph II., Leopold II.) |
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. Als Verteidiger der deutschen Reichsverfassung nahm er sich der Rechte des präsumtiven Nachfolgers Karl Theodors, des Herzogs Karl von Pfalz-Zweibrücken, an und protestierte gegen die österreichischen Vergrößerungspläne. Als Joseph II. nicht von diesen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
Eisenbahnrecht |
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der Landesgesetzgebung unter allen Umständen vor, und die Reichsverfassung selbst enthält bereits eine ganze Reihe wichtiger Bestimmungen darüber (Art. 41-47). Hiernach sollen die deutschen Eisenbahnen im Interesse des allgemeinen Verkehrs wie ein
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0204,
Deutschland |
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190
Deutschland
nahm. Die Reichsregierung legte einige kleinere Gesetzentwürfe vor, so über Bestrafung des Sklavenhandels, ferner über einen Zusatz zum Artikel 31 der Reichsverfassung, welcher die Immunität der Reichstagsabgeordneten betrifft
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0190,
von Auswärtiges Amt des Deutschen Reichsbis Ausweisung |
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dagegen liegt die Wahrnehmung derjenigen Interessen ob, welche das Reich als Ganzes angehen oder nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen der Kompetenz
der Einzelstaaten entzogen sind. Für das Konsulatswesen ist ein
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0576,
Bayern (neuere Geschichte 1848-64) |
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Deutschen Erbkaiser (28. März 1849) verschlimmerte die Gegensätze. Der neue Minister des Auswärtigen, von der Pfordten, erklärte den deutschen Regierungen, daß die bayr. Regierung eine unbedingte Gültigkeit der Reichsverfassung nicht anerkenne
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0193,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
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für Preußen. Aber der König entschied sich jetzt aus seinem innersten Herzen heraus. Eine Erklärung Preußens vom 28. April lehnte die Reichsverfassung, wie sie war, unbedingt ab, und zugleich erging die Aufforderung an die Regierungen, Bevollmächtigte zu
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0414,
Preußen (Geschichte 1815-61) |
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Beratung über die Reichsverfassung eingeladen. Auf den Beschluß des Frankfurter Parlaments vom 4. Mai, das ganze deutsche Volk zur Durchführung der Reichsverfassung aufzufordern, erklärte P., es erkenne die Nationalversammlung nicht mehr
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Resecierenbis Reservatrechte |
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, der übliche Ausdruck zur Bezeichnung derjenigen Sonderrechte, welche die süddeutschen Staaten im J. 1870 bei ihrem Eintritt in das Deutsche Reich sich «reserviert» haben. Diese Rechte sind größtenteils in der Reichsverfassung, in welcher übrigens
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0871,
Württemberg (Geschichte) |
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wegen der Anerkennung der Reichsverfassung vom 28. März 1819 ein ernster Konflikt, da der König bestimmt erklärte, daß er sich dem Hause Hohenzollern nicht unterwerfen werde. Doch bewog ihn endlich die Entschiedenheit des Ministeriums und die steigende
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
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Reichsverfassung, s. Deutschl.
Staatsgrundgesetz, s. Staatsverfassung
Staatsbürgerrechte.
Ausnahmegesetze
Briefgeheimnis
Bundesindigenat
Bundespräsidium
Bundesrath
Denaturalisiren
Druckfreiheit
Einwanderung
Expatriiren
Fahneneid
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Bund, Deutscherbis Bundesfeldherr |
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Reich eine gemeinsame ist, freilich nach Art. 4 der Reichsverfassung vom 16. April 1871 mit Ausnahme Bayerns, und daß es hiernach zweckmäßig erscheint, für die Entscheidung dieser Heimatsachen in letzter Instanz eine gemeinsame Stelle zu schaffen, um
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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sie nicht für ganz Deutschland rechtsverbindliche Kraft hatten. Dagegen wird durch unsre gegenwärtige Reichsgesetzgebung für das nunmehrige Deutsche Reich wirkliches gemeines d. R. geschaffen. Nach Art. 2 der Reichsverfassung übt nämlich das Reich
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0832,
Deutschland (Handel) |
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Verband ist trotz der vielen Krisen, welche er zu überstehen hatte, nicht wieder zerrissen worden; er bildete die Grundlage für die weitere wirtschaftliche Einigung Deutschlands und ist schließlich in der deutschen Reichsverfassung aufgegangen, welche
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0860,
Deutschland (Geschichte 1400-1418. Ruprecht, Siegmund) |
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im höchsten Sinn auffaßte und als deutscher König die Errichtung einer geordneten Reichsverfassung sowie als Kaiser und Schirmvogt der Kirche die Beseitigung des Schismas und eine Reform der Kirche sich zur Aufgabe stellte, schien das deutsche Kaisertum
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0862,
Deutschland (Geschichte 1474-1500. Maximilian I.) |
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. westfälische, der niedersächsische u. der obersächsische Kreis (s. die einzelnen Artikel). Böhmen mit seinen Nebenländern und die Schweiz blieben ganz außerhalb der Reichsverfassung. Letztere weigerte sich, den ewigen Landfrieden anzunehmen und sich
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0889,
Deutschland (Geschichte 1848. Frankfurter Nationalversammlung) |
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, 84 Darmstädter, 75 Badenser, aber nur 2 Österreicher. Statt sich auf das Notwendigste zu beschränken, da es eine wirklich berechtigte Volksvertretung doch nicht war, und mit den Regierungen die Grundlagen der Reichsverfassung und die Berufung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Fahneneidbis Fähnrich |
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Kriegsherr über den Kontingentsherren. Daher ist im Art. 64 der Reichsverfassung bestimmt, daß alle deutschen Truppen verpflichtet sind, den Befehlen des Kaisers unbedingt Folge zu leisten, und daß diese Verpflichtung in den F. mit aufzunehmen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Grundlastenbis Grundrente |
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als Reichsgesetz verkündeten und auch in die Reichsverfassung vom 28. März 1849 mit aufgenommenen Grundrechten für das deutsche Volk, welche demnächst auch von den deutschen Staaten mit Ausnahme Österreichs, Preußens, Bayerns, Hannovers und einiger der kleinsten
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Militärgymnasienbis Militärkonventionen |
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Militär- und Kriegswesens zustehenden Rechte ganz oder teilweise auf eine andre überträgt. Dahin gehört z. B. die Militärkonvention zwischen dem Norddeutschen Bund und Württemberg vom 21.-25. Nov. 1870, welche dann später in die deutsche Reichsverfassung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0373,
Preußen (Geschichte: Friedrich Wilhelm IV., bis 1849) |
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hätte verteidigen müssen, und die Reichsverfassung anzuerkennen. Die Zweite Kammer, die diese 21. April für rechtsgültig erklärte, wurde 27. April aufgelöst und die Erhebungen für die Reichsverfassung in Dresden, am Rhein, in der Pfalz u. Baden
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Redefigurbis Reden |
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und im Art. 9 der Bill of rights (1689) ausdrücklich anerkannte parlamentarische R. (Freedom of speech) war für Deutschland schon durch die deutsche Reichsverfassung vom 28. März 1849 (§ 120) verheißen worden, und die norddeutsche Bundesverfassung nahm
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Schiffahrtsabgabenbis Schiffer |
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462
Schiffahrtsabgaben - Schiffer.
schen Reichsstrafgesetzbuch (§ 322 ff.), gegen gemeingefährliche Störungen der S. erlassen. Die deutsche Reichsverfassung vom 16. April 1871 (Art. 4) erklärt den Schutz der deutschen S. für Reichssache
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0177,
von Vetiverwurzelbis Vettonen |
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., während nach der gegenwärtigen Reichsverfassung die Gesetze durch den übereinstimmenden Mehrheitsbeschluß des Bundesrats und des Reichstags zu stande kommen, ohne daß dem Kaiser als solchem auch nur ein suspensives V. zustände, wie dies
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0781,
Württemberg (Geschichte 1770-1850) |
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1849 auch die Unterzeichnung der Reichsverfassung abgedrungen. Die demokratische Agitation im Land hatte aber schon so um sich gegriffen, daß mehrere Volksversammlungen sich mit der Anerkennung der Reichsverfassung nicht befriedigt erklärten
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0959,
Zollverein |
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Die von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossene Reichsverfassung bestimmte in § 33: »Das Deutsche Reich soll Ein Zoll- und Handelsgebiet bilden, umgeben von gemeinschaftlicher Zollgrenze, mit Aufhebung aller Binnengrenzzölle, und es bleibt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0268,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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der radikalen Partei, die Schwäche der Regierung und die Energielosigkeit der Gemäßigten vereitelten jeden dauernden Erfolg.
Inzwischen waren mit der Vollendung der Reichsverfassung vom 28. März 1849 die deutschen Angelegenheiten in ihre Krisis getreten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0920,
von Beust (Geschlecht)bis Beust (Friedr. Ferd., Graf von) |
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Handlungen des Ministeriums, an der auch B. teilhatte, war die Veröffentlichung der von der Deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt beschlossenen Grundrechte des deutschen Volks. Dagegen widerriet B. dem Könige die Anerkennung der Reichsverfassung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0737,
Bundesrat |
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eine Reichsbehörde darstellen, im Staatsdienst ihres Einzelstaates, beziehen demnach vom Reich weder Gehalt noch stehen sie unter dessen Disciplinargewalt. Diesem Verhältnis giebt die Reichsverfassung in Art. 10 den allerdings unzutreffenden Ausdruck
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0178,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1519-56) |
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und deren Siege über den Deutschen Orden bei Tannenberg 1410 und endlich durch den zweiten Thorner Frieden 1466 auch im Nordosten beendigt wurde. Es fehlte im 15. Jahrh. nicht an Versuchen, die Reichsverfassung zu bessern, besonders unter Maximilian sind
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0192,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
Öffnen |
die Reichsverfassung begonnen. Mit wenig Glück mischte sie sich daneben in die österr. und preuß. Krisis. Der Versuch der Vermittelung durch Absendung von Reichskommissaren enthüllte nur die thatsächliche Machtlosigkeit des Parlaments. In scharfem Gegensatz zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Ernst I. (Herzog v. S.-Cob. u. Gotha)bis Ernst II. (Herzog v. S.-Cob. u. Gotha) |
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Herzogtümer Coburg und
Gotba erfolgte durch das Staatsgrundgesetz vom
3. Mai 1852. In den deutschen Angelegenheiten er-
kannte der Herzog die Frankfurter Reichsverfassung
an und suchte Friedrich Wilhelm IV. zur Annahme
der Kaiserkrone zu bewegen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Freigutbis Freihandel |
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. von Bedeutung. Den beiden genannten Hansestädten war durch Art. 34 der Reichsverfassung (nach der Norddeutschen Bundesverfassung ebenso für Lübeck, welches jedoch bereits 1869 auf sein Privileg verzichtete) das Recht eingeräumt, ihre Stellung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Friedensmärschebis Friedensschluß |
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Stone Lake).
Friedenspräliminarien, s. Friedensschluß.
Friedenspräsenz, der Stand des bei den Fahnen befindlichen Heers in Friedenszeiten. Die Deutsche Reichsverfassung hatte in Art. 60 die F. auf 1 Proz. der Bevölkerung von 1867 festgesetzt
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0606,
von In infinitumbis Injektion |
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> - Reichsverfassung Art. 23) jenes Recht in unbeschränktem Maße auch den Landesvertretungen beigelegt (wie dies in Belgien, Holland, Spanien und den meisten neuern Verfassungen der Fall ist). In England übt nur das Parlament die I.; denn auch
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0466,
von Notturnobis Notwendigkeit |
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eines Notstandes erlassen werden dürfen. Sie sind dem Landtage bei seinem nächsten Zusammentritt zur Genehmigung vorzulegen und treten außer Kraft, wenn diese versagt wird. Die Reichsverfassung kennt keine N., wohl aber Verordnungen, welche auf Grund
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0683,
von Recorderbis Redegast |
Öffnen |
von 1791. Die deutschen Verfassungen des 19. Jahrh. enthielten mancherlei Beschränkungen. Diese fielen weg zufolge der Reichsgesetzgebung. Der Art. 30 der Reichsverfassung befreit von Verantwortlichkeit die Mitglieder des Reichstags und §. 11 des
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0150,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
Öffnen |
Grund und Boden, endlich ein Ausführungsgesetz zu der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung. Als aber die Kammern auf sofortige Anerkennung der von dem Frankfurter Parlament verkündeten Reichsverfassung drangen und die Forterhebung der nur für die ersten
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0419,
von Scherffsche Milchbis Scherr |
Öffnen |
sür die Reichsverfassung von 1849
thätig. Nach Niederwerfung der Reichsverfassungs-
partei mußte er nach der Schweiz flüchten und
wurde in contumaciam zu 15 Jahren Zuchthaus
verurteilt. Er habilitierte sich an der Hochschule zu
Zürich, siedelte
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Schiffahrtsabgabenbis Schiffahrtsgesetze |
Öffnen |
eines Schiffsgläubigers (s. d.). Nach Art. 54 der Deutschen Reichsverfassung dürfen die Abgaben für Benutzung der Schiffahrtsanstalten in den Seehäfen, für die Benutzung der zur Erleichterung des Verkehrs auf den natürlichen Wasserstraßen bestimmten
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Mildstedtbis Militärkonvention |
Öffnen |
üben. Am wenigsten beschränkt sind Württemberg und Sachsen. Sie bilden selbständige Armeekorps mit eigenen Kriegsministern. In Württemberg wird sogar der kommandierende General nicht, wie es nach der Reichsverfassung sein müßte, vom Kaiser, sondern
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0439,
Eisenbahn (Staatsverwaltung) |
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Für das Deutsche Reich ist durch Gesetz vom 27. Juni 1873 zur Ausübung der Befugnisse,
welche die Reichsverfassung dem Reich in Bezug auf das Eisenbahnwesen vorbehalten hat
(s. Eisenbahnrecht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Eisenbahn-Abrechnungsstellebis Eisenbahnamt |
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das
Eisenbahnwesen wahrzunehmen; 2) für die Ausführung der in der Reichsverfassung enthaltenen Bestimmungen sowie der sonstigen
auf das Eisenbahnwesen bezüglichen Gesetze und verfassungsmäßigen Vorschriften Sorge
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1023,
Korrespondenzblatt zum fünften Band |
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gekommen, und aus diesem Grund lehnten es die Vertreter der verbündeten Regierungen ab, den diesbezüglichen Reichstagsverhandlungen beizuwohnen. Die Opposition leitete dagegen die Zuständigkeit des Reichstags aus Art. 4 der Reichsverfassung her
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
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der Reichsverfassung, welche das gerichtliche Verfahren der Reichsgesetzgebung unterstellt, ist die einheitliche Gerichtsorganisation nach Maßgabe des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Jan. 1877 in Deutschland ein- und durchgeführt worden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Grundgerechtigkeitenbis Grundkux |
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von 21 Tagen liegen muß. Nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 78) erfolgen Verfassungsänderungen im Weg der Reichsgesetzgebung; sie gelten als abgelehnt, wenn im Bundesrat 14 Stimmen dagegen sind.
Grundgewebe, bei den vollkommnern Pflanzen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Intervenierenbis Intervention |
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die Zwecke des Bundes berührt würden. Im nunmehrigen Deutschen Reich ist das Interventionsrecht des Bundesrats (s. d.) ausdrücklich anerkannt (Reichsverfassung, Art. 76). Verfassungsstreitigkeiten in den einzelnen Bundesstaaten sind, wofern es dem Bundesrat
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Justizmordbis Jute |
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Justizministerium, zu suchen. Nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 77) liegt es auch dem Bundesrat ob, im Fall einer J., falls auf gesetzlichen Wegen ausreichende Hilfe nicht erreicht werden kann, erwiesene, nach der Verfassung und den bestehenden Gesetzen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0040,
Konsul (das deutsche Konsularwesen) |
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die Verfassung des Norddeutschen Bundes die nachmals in die Reichsverfassung (Art. 56) übergegangene Bestimmung getroffen hatte, daß das gesamte Konsulatswesen unter der Aufsicht des Bundespräsidiums (des Kaisers) stehe, welcher die Reichskonsuln nach
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Kreislauf des Blutsbis Kreisverfassung |
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(Cycloideï), Knochenfische mit dünnen, weichen, am Hinterrand nicht gezähnelten Schuppen.
Kreissynode, s. Presbyterial- und Synodalverfassung.
Kreistag, s. Kreisverfassung.
Kreistruppen. Nach der Reichsverfassung von 1512 hatten die Reichsstände, d
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0221,
von Kriegsstandbis Kriegszustand |
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vorgängiger ausdrücklicher Erklärung des Staatsoberhaupts, in Deutschland (nach Art. 68 der Reichsverfassung) des Kaisers, ein. Wichtigere polizeiliche Maßregeln bedürfen alsdann der Zustimmung der Militärbehörde; auch tritt beim Hochverrat, Kriegs
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Patenebis Patent |
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gegenseitig als Inländer in Bezug auf die Patenterteilung behandelt werden. Nachdem die Reichsverfassung, Art. 4, die Erfindungspatente unter die Gegenstände der Reichsgesetzgebung aufgenommen hatte, erfolgte auf die Anregung des im Mai 1874 gegründeten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Reichsämterbis Reichsbehörden |
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der deutschen Reichsbehörden"), im Deutschen Reich diejenigen Behörden, welche Geschäfte des Reichs führen und ihre Autorität unmittelbar von der Reichsgewalt ableiten. Nach ausdrücklicher Bestimmung der Reichsverfassung vom 16. April 1871 (Art. 18) werden
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Staatsverfassungbis Stabel |
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. In konstitutionellen Staaten ist zum Abschluß von Staatsverträgen in der Regel die Zustimmung der Volksvertretung erforderlich. Nach der deutschen Reichsverfassung bedürfen Verträge über Gegenstände, welche in den Bereich der Reichsgesetzgebung gehören, zu
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Telegraphenbüreau, internationalesbis Telegraphengesetz |
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bilden.
Telegraphenbüreau, internationales, s. Telegraph, S. 910.
Telegraphengesetz. Die in Deutschland bisher gültigen Bestimmungen in Bezug auf die Ausübung und den Betrieb des Telegraphenwesens beschränkten sich auf § 48 der Reichsverfassung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0236,
Eisenbahnbetriebssicherheit (Oberbau, Schienen) |
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der vom
^[Spaltenwechsel]
Bundesrat auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung gefaßten Beschlüsse erlassen. Beide enthalten die grundlegenden und einheitlichen Bestimmungen über den betriebssichern Zustand der Bahnanlagen, den Zustand
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Auflösende Bedingungbis Aufmarsch |
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(Art. 24 der Reichsverfassung). In solchem Fall müssen die Neuwahlen verfassungsmäßig innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen stattfinden, der neue Reichstag muß
innerhalb ein es Zeitraums von 90 Tagen versammelt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Bahnhoflagerndbis Bahnson |
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der Reichsverfassung dem Reiche vorbehalten ist, und nach Art. 7, Nr. 2 vom Bundesrate ausgeübt wird, ist das letzte, nur für Vollbahnen (s. Eisenbahnen) ergangene, Bahnpolizeireglement für die Eisenbahnen Deutschlands vom 30. Nov. 1885 und die Bahnordnung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0146,
Deutschland und Deutsches Reich (Verkehrswesen) |
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der Reichsverfassung selbständige königl. Postverwaltungen behalten; aber auch in diesen Staaten steht dem Reiche ausschließlich die Gesetzgebung zu über die rechtlichen Verhältnisse des Post- und Telegraphenwesens dem Publikum gegenüber, über Portofreiheiten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0849,
Eisenbahnbehörden |
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dasselbe jedoch nicht. Bei Zwangsmaß-
regeln gegen Privatbahnen ist es auf die zuständige
Landesaufsichtsbehörde angewiesen. Verfügungen
gegen Staatsbahnen werden aus dem reichsverfas-
sungsmäßigen Wege (Art. 19 der Reichsverfassung)
zur Durchführung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Eisenbahnfahrplan-Konferenzenbis Eisenbahnfusion |
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Einführung dem Reichseisenbahnamt mitgeteilt werden, da das Reich darüber zu wachen hat, daß die Eisenbahnverwaltungen der ihnen nach Art. 44 der Reichsverfassung obliegenden Verpflichtung nachkommen, die für den durchgehenden Verkehr und zur Herstellung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Eisenbahnkrisenbis Eisenbahnökonomie |
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. Nov. 1838, bestehenden Eisenbahnunternehmungen ein Widerspruchsrecht gegen die Anlegung von Parallel- und Konkurrenzbahnen einräumen, durch Art. 41 der Reichsverfassung aufgehoben sind, und zugleich die Verleihung eines solchen Widerspruchsrechts
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0501,
von Grundrentebis Grundsäge |
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, beziehentlich Revision vorgenommen,
hier und da mit Zustimmung der Staude, ander-
wärts ohne diese und zum Teil gegen deren ent-
schiedenen Protest. Die deutsche Reichsverfassung
kennt die Rubrik G. nicht; doch wurden teils durch
sie selbst (z. B
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Hegnerbis Heher |
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949 Hegner – Heher
keit gegen das neue Deutsche Reich zurück, trat für die bestehende Selbständigkeit der bayr. Krone innerhalb der Reichsverfassung ein, den Einheitsstaat
verwerfend. Nach dem Abgange des
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Reichsdukatenbis Reichsgericht |
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der Reichsverfassung dem Reiche vorbehaltenen gemeinsamen Gesetzgebung über das gerichtliche Verfahren durch die sog. Reichsjustizgesetze (s. Justizgesetze) das R. als höchster Gerichtshof des Deutschen Reichs für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0664,
Kleinbahnen |
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. Unter K. versteht man in
Deutschland gewöhnlich solche dem öffentlichen Ver-
kehr dienenden Bahnen, welche nicht wie die größern
Bahnanlagen (voll- oder schmalspurige) zufolge
Art. 42 der Reichsverfassung im Interesse des all-
gemeinen Verkehrs
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Militärgynmastikbis Militärkolonien |
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.
Durch die Reichsverfassung von 1849 wurde das Militärgrenzgebiet zu einem eigenen Kronlande erklärt und erhielt 7. Mai 1850 ein neues Grundgesetz. Nach diesem war die Bestimmung der M. der innere und äußere Waffendienst. Die Grenzer standen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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. In allem übrigen steht die G. den Einzelstaaten zu. Der Gesetzgebung des Reichs, deren Ausführung es überwacht, unterliegt aber nach Art. 4, 13 der Reichsverfassung das gerichtliche Verfahren und folglich auch die Gerichtsverfassung. Und wenn
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Militärstandbis Militärstrafverfahren |
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), Koppmann, (2. Aufl., Nördl. 1885), Solms (3. Aufl., Berl. 1892), Weissenbach (Cass. 1873).
Militärstrafverfahren. Nach der Deutschen Reichsverfassung und dem Bündnisvertrag mit Bayern sowie der Konvention mit Württemberg vom 21. bis 25. Nov
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Militärstraßenbis Militärtransportordnungen |
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. Verbrechen zusammen; die Militäruntergerichte urteilen über die Übertretungen. Als Kassationshof urteilt das Militärobergericht.
Eine einheitliche Regelung des M. gehört zu den Grundgedanken der Reichsverfassung, und deren Notwendigkeit wird allseitig
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Ministerialenbis Minium |
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der Kammer, welche die Anklage erhoben hat, ausgeübt werden. In der Deutschen Reichsverfassung, Art. 17, ist die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers für die von ihm gegengezeichneten Anordnungen und Verfügungen des Kaisers anerkannt; es fehlt aber an
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Inkassomandatbis Inkonform |
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das Wahlrecht für ruhend erklärt (vgl. z. B. Reichswahlgesetz §. 2). Nach der Reichsverfassung ist die gleichzeitige Mitgliedschaft von Bundesrat und Reichstag ausgeschlossen; nach preuß. Recht besteht I. der Mitgliedschaft der Oberrechnungskammer und des
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0378,
Allgemeines Stimmrecht |
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der Aufnahme des allgemeinen Stimmrechts in die norddeutsche Bundesverfassung vom 1. Juli 1867 gemacht worden.
Auch die deutsche Reichsverfassung vom 16. April 1871 (Art. 20) erklärt, daß der Reichstag aus allgemeinen und direkten Wahlen hervorzugehen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0421,
von Alternativobis Altersschwäche |
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eine zu gewähren.
Alternativwährung, s. Währung.
Alternieren (lat.), das wechselseitige Ablösen von zweien oder mehreren in irgend einer Thätigkeit.
Alternierende Fürstenhäuser, in der frühern deutschen Reichsverfassung in Bezug auf das Direktorium
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0424,
von Altfürstliche Häuserbis Altichiero da Zevio |
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für Norddeutschland" in Hannover. Infolge eines revolutionären Aufrufs (zu gunsten der Reichsverfassung von 1849) im Sommer 1849 angeklagt, ward er zu zweijährigem Staatsgefängnis verurteilt, im November 1849 nach Hildesheim übergeführt, im Frühjahr
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