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Ihre Suche nach Gemeinfreier
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0259,
von Freidingbis Freie Bühne |
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).
Freiding ,
soviel wie Femgericht (s. d.).
Freie waren bei den Germanen der Hauptteil der Nation. Die
Bevölkerung gliederte sich in F. (Gemeinfreie) ,
Halbfreie ( Liten
oder Hörige ) und
Knechte . Letztere sind rechtlos
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0493,
Grundeigentum |
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im Laufe des Mittel-
alters derart, daß sich ein zahlreicher Adel über die
Gemeinfreien erhob, daß sich "Grundherrschaften" >
ausbildeten und die Mehrzahl der Bevölkerung in
den Stand der Unfreien herabsank. Im 13. und
14. Jahrh, gab es nur noch
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0849,
Deutschland (Geschichte 911-929. Sächsische Kaiser) |
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Adels unter das Stammesherzogtum und der Herzöge unter das Königtum beruhte durchaus auf dem Lehnsverhältnis, dessen Herrschaft eine feste politische Staatsform ausschloß und die Gemeinfreien des Volkes dem öffentlichen Leben mehr und mehr entfremdete
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0854,
Deutschland (Geschichte 1125-1180. Hohenstaufen) |
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, gebildet war. Hatte schon früher die Ehre des Waffendienstes diesem ursprünglich nicht vollfreien Ritterstand eine Stellung über den Gemeinfreien errungen, so wurde er jetzt im Dienste der edlen staufischen Herrscher noch höher geadelt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0538,
Goten (Westgoten) |
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. Der übrige Adel hob sich vor dem Stande der Gemeinfreien durch Vorrechte hervor, welche vornehmlich den Gerichtsstand und die Befreiung von manchen Strafen betrafen. Sämtlichen Freigebornen gegenüber aber stand die Klasse der Leute, denen entweder infolge
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0480,
von Kapellentagebis Kapff |
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gemeinfreier Sachse, war unter Karl d. Gr. aus seiner Heimat vertrieben worden und hatte sich im Westfrankenreich angesiedelt. Sein Sohn Robert der Tapfere hatte sich in dem Heer König Karls des Kahlen so ausgezeichnet, daß er von demselben die Grafschaft
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Mittelfreiebis Mittelländisches Meer |
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10,02 32420 59
Weißenburg (St. u. Bez.) 514 9,35 33335 65
Mittelfreie (Mittelvrie), im Mittelalter, namentlich im 13. und 14. Jahrh., eine in Deutschland zwischen Edlen und Gemeinfreien stehende Mittelklasse. Wie nämlich der Sachsenspiegel zwischen
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0007,
Urheberrecht (Geschichtliches, Inhalt) |
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Geisteswerken kann durch Bearbeitung ein neues U. erlangt werden, sowohl wenn das Original sich noch in dem U. des Verfassers befindet, als auch wenn dasselbe gemeinfrei ist. Die verschiedenen Fälle einer solchen Bearbeitung sind: die Herausgabe bei den
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0801,
von Yaraquibis Yeoman |
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jeder Gemeinfreie, d. h. jeder Angehörige desjenigen Standes, der zwischen dem Ritterstand und den Hörigen und Leibeignen in der Mitte stand. Heutzutage werden unter dem Namen Yeomen vor-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0138,
Adel |
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erhob sich auf den Trümmern der Gemeinfreiheit und einer starken Reichseinheit, die beide ungefähr gleichzeitig und aus den gleichen Ursachen zu Grunde gingen, die Übermacht und der Übermut des A. Im Reformationszeitalter sehen wir so ziemlich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0395,
Etrurien |
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in einer Klientel, die hier einen härtern und strengern Charakter als bei den andern mittelital. Völkern gehabt zu haben scheint. Der Stand der Gemeinfreien in den Städten gelangte zu keiner Bedeutung. Die Kämpfe des Volks hatten hauptsächlich nur
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0085,
Frankreich (Geschichte 987-1328) |
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gesellschaftlichen Ordnungen des Lehnswesens. Die Gemeinfreiheit ist immer mehr im Schwinden und mit ihr der Heerbann, den der König früher berief und der jetzt fast ganz an den bewaffneten Dienst der Großen und ihrer Lehnsträger gebunden ist. Die Macht der großen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Germanienbis Germanisches Altertum |
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wurde mit Sklaven getrieben. Die Stellung des Adels war verschieden nach den Stämmen und Zeiten, aber allgemein gilt, daß die höhere Ehre, die dem Adel überall, und die Vorrechte, die ihm hier und da zustanden, die Freiheit und Bedeutung der Gemeinfreien
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Hac legebis Haden |
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ihre altdeutsche
Gemeinfreiheit bewahrten. - Vgl. Chronik des
Landes H. (Otterndorf 1843).
Haden (spr. hehd'n), Seymour, engl. Maler-
Radierer, geb. 16. Sept. 1818 in London, studierte
Chirurgie und erwarb sich als Arzt Verdienste um
das Hospitalwosen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0632,
Korea |
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630
Korea
vorrechtigten Adligen und Beamten, Gemeinfreie
und Leibeigene, worunter solche des Staates. Der
Mittelstand soll sich erst in den letzten sünf Jahrhun-
derten aus den Leibeigenen entwickelt haben bei einer
gleichseitigen großen
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Mangkassarbis Manichäer |
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Familien in festungsartigen Türmen, deren Zahl sich noch
am Anfang des 19. Jahrh. auf 800 belief. Zur Zeit der türk. Herrschaft über Morea in zwei Klassen, Famegi (Gemeinfreie) und Buluri
Buluxi? (Vollfreie) geteilt, wußten sie ihre faktische
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0895,
von Yellowwoodbis Ymesfjeld |
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und
Münzsysteme , beim Artikel Münze .)
Yen-thai , chines. Stadt, s. Tschi-fu .
Yeoman ( spr. johmänn ; Mehrzahl Yeomen ), in alten Zeiten in
England Name des Gemeinfreien. Nach mittelalterlicher Taxe besaß der Y. eine freie
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Centrumsparteibis Cephalocele |
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. Avoirdupois.
Ceorls (spr. kjerls oder tscherls), Name der Gemeinfreien bei den Angelsachsen (s. d.).
Cèpe (spr. ßähp), franz. Bezeichnung für die Gattung der eßbaren Löcherpilze, unter denen der Steinpilz am meisten in Betracht kommt.
Cephaēlis
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Herpes tonsuransbis Herrenhausen |
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, die über den Gemeinfreien
und zunächst dem Oberherrn stand, z. V. den Ge-
bieter der Sklaven, der Knechte, der Diener und
Arbeiter, wird aber auch für die obrigkeitlichen,
regierenden Personen, namentlich in Städten, dann
für die Geistlichen
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