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100% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0543, von Imola bis Impensen Öffnen
541 Imola - Impensen zollern (Imnau 1873); Ritter, Die Kur- und Bade- anstalt I., vormals und jetzt (Notenburg 1880). Imöla, Hauptstadt des Kreises I. (66120 E.) in der ital. Provinz Bologna, an der Lmie Bologna- Rimini des Adriatischen
35% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0903, von Impatronieren bis Imperial Öffnen
. Impensen (lat. Impensae), die auf eine Sache gemachten Verwendungen. Sie werden eingeteilt in notwendige I. (Impensae necessariae), Verwendungen, die zur Erhaltung einer Sache notwendig waren; nützliche I. (I. utiles), Verwendungen, welche den Ertrag
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0988, von Deteriorieren bis Detmold (Stadt) Öffnen
durch Aufwendung von Kosten zufällige D. über die Verpflichtung ordnungsmäßiger Bewirtschaftung hinaus abgewendet, oder solche D., für welche er nicht haftet, wieder hergestellt, so hat er einen Anspruch auf Ersatz gegen den Eigentümer wegen Impensen (s. d
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0340, von Justizmord bis Jute Öffnen
. Justizverweigerung. Jus tollendi (lat.), s. Impensen. Justorium (neulat.), Werkzeug, s. Justieren. Justo tempore (lat.), zu rechter Zeit. Justo titulo (lat.), auf Grund eines an und für sich gesetzlichen Erwerbsaktes; ein in der Lehre
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0309, von Verwandtschaftszucht bis Verzierung Öffnen
die Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen (s. Eröffnung des Hauptverfahrens), der zugleich die Verweisung der Sache vor ein bestimmtes Strafgericht ausspricht (§. 205 der Deutschen Strafprozeßordnung). Verwendung, s. Impensen und Nützliche Verwendung
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0756, von Melioration bis Melk (Markt) Öffnen
Ablauf des Pachtvertrags, die Allodialerben des verstorbenen Lehnsbesitzers das Gut an den Lehnsfolger herauszugeben haben. Der Herausgabepflichtige fordert dann Ersatz für seine M. (s. Impensen ). – Vgl. Döhl