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99% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0369, von Kaiseroda bis Kaiserschnitt Öffnen
durch Tiecks dramatische Bearbeitung (Jena 1804) allgemeiner bekannt geworden. Den altfranzösischen Roman gab Vollmöller heraus (Heidelb. 1883). Kaiseröl, s. Erdöl, S. 767. Kaiserrecht (Jus Caesareum), ein Ausdruck der mittelalterlichen Rechtssprache
50% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0158, von Sachsenwald bis Sächsische Schweiz Öffnen
Schwabenspiegel (s. d.), das kleine Kaiserrecht , aus dem 14. Jahrh., die Richtsteige Land- und Lehnrechts , in welchen über die Anwendung der Grundsätze des Sachsenspiegels vor Gericht
41% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0030, von Kaiserjäger bis Kaiserschnitt Öffnen
). Kaiseröl , s. Petroleum . Kaiserpfalz , s. Pfalz . Kaiserpilz , s. Kaiserling . Kaiserrecht , im Mittelalter Bezeichnung sowohl für die deutschen Reichsgesetze als auch für das röm. Recht, da
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0205, Rechtswissenschaft: Rechtsquellen Öffnen
Asega Danziger Willkür, s. Danzig Domen Görlitzer Rechtsbuch Kaiserrecht Karolinische Bücher, s. Carolini libri Laienrecht Libri feudorum, s. Lehnswesen Sachsenspiegel Schwabenspiegel Stadtrecht Bürgersprache Weichbild
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0666, von Schwabenberg bis Schwäbischer Jura Öffnen
- und Lohnrechts, in den "Abhandlungen" der Münchener Akademie, 1888.) Spätere Handschriften und ältere Ausgaben be- nennen den S. auch Kaiserland- und Lehnrccht oder kurzweg Kaiserrecht. Davon ist aber wohl zu unterscheiden das im S. wurzelnde, dem
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0071, Italien (Geschichte: 12. Jahrhundert) Öffnen
und beanspruchte auf Grund des alten römischen Kaiserrechts, welches zuerst auf dem großen Reichstag auf den Ronkalischen Gefilden (1158) definiert und erläutert wurde, weitgehende politische Befugnisse und Herrscherrechte über die lombardischen Städte
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0072, Italien (Geschichte: 13. und 14. Jahrhundert) Öffnen
Deutschland seine Kaiserrechte nicht wieder geltend gemacht hatte, ihr Haupt in dem Aragonesen von Sizilien zu erblicken, während die Guelfen sich unter den Schutz der Anjous von Neapel stellten. Die Zeit politischer Zersplitterung, aber geistiger
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0908, von Jordanne bis Kadscha Sala Öffnen
Ä6HNNM, Billigkeit; ^s. dkiii. Kriegsrecht; .7. dkiii 6d ML18, Völkerrecht; .7. oamdiaik, Wechsel- recht; .7. (^68N.1'9.NM, Kaiserrecht; .7. eontlucenäi, Geleit; .7. crnen- tlltioni», Bahrrecht: .7. oui'tii?, Hos- recht; ^s. 6(^ei68ill8ti(MM
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0090, Deutsches Recht Öffnen
», während sich das «Kleine Kaiserrecht», das «Landrechts- und Stadtrechtsbuch» von Ruprecht von Freysing an den Schwabenspiegel anschließen. Daneben ist der Deutschenspiegel (s. d.) zu erwähnen. ^[Spaltenwechsel] Innerhalb der höhern Lebensformen
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0146, von Karl IV. (römisch-deutscher Kaiser) bis Karl V. (römisch-deutscher Kaiser) Öffnen
Kaifer (1355) krönen zu lassen^ das zweitemal im Interesse des Papstes zur Bekämpfung der Mai- länder Visconti. Wohl hat er sich in Rom aller Versuche zur Ausübung seines Kaiserrechts ent- halten, aber im Lande setzte er die Anerkennung seiner