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Ihre Suche nach Legitimationskarte
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Legitima portiobis Legitimationskarte |
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Legitima portio - Legitimationskarte
geheilt, und der anerkennende Staat darf fortan nicht mehr gestatten, daß auf seinem Gebiete Vorkehrungen zum Sturz des Usurpators und zur Restauration des legitimen Herrschers getroffen werden
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Kreditreformbis Kreideformation |
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Einrichtung der Vereine K., erfolgt kostenfrei auf Grund von Legitimationskarten, welche von den Vereinen zum Preise von 50 Pf. den Mitgliedern und deren Reisenden ausgestellt werden. Der Erlös aus den Legitimationskarten fließt in die Verbandskasse
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0218,
Kriegssanitätswesen (die freiwillige Krankenpflege) |
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die Legitimationskarten und abgestempelten Neutralitätsbinden. Internationale Hilfe ist bei der Feldarmee gänzlich ausgeschlossen, innerhalb Deutschlands bedarf sie besonderer Genehmigung des Kriegsministeriums. - In Österreich ist die Mitwirkung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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einer Legitimationskarte. Das Gewerbe der Feldmesser, der Auktionatoren, derjenigen, welche den Feingehalt edler Metalle oder die Beschaffenheit, Menge oder richtige Verpackung von Waren irgend einer Art feststellen, darf zwar frei betrieben werden; jedoch sind
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
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Bedingungen nicht erfüllt, so geht der Gewerbebetrieb des Handlungsreisenden in denjenigen des Hausierers über. Der Handlungsreisende bedarf einer Legitimationskarte. Sein Gewerbebetrieb gilt nicht als Wandergewerbe und wird nicht als solches
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Pasquillverschlußbis Passage |
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der Ausdruck Wandergewerbeschein (s. d.) der übliche. Ein Handlungsreisender (s. d.) bedarf einer Legitimationskarte. Die sogen. Aufenthaltskarten (s. d.) sind abgeschafft. Vgl. Kanngießer, Das Gesetz über das Paßwesen (Berl. 1867).
Paß (v. lat. passus
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Handmagazinbis Handschrift |
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einen Verpflichtungsschein
des Kunden zur Abnahme des bestellten Werks
unter gewissen schriftlich vereinbarten Bedingungen,
und bedarf wie jeder H. zur Ausübung seines Be-
rufes einer Legitimationskarte. Über das Sammeln
von Subskribenten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0554,
Hausindustrie |
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der für Hausierer im ganzen Deutschen Reich ausgestellten Scheine 220511 und 1893: 226304. Die Zahl der Legitimationskarten u. s. w. für Handlungsreisende stieg dagegen von 50129 im J. 1889 auf 70008 im J. 1893. Über die neuern Beschränkungen des H
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