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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Lehnrechtbis Lehnswesen |
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wurde; im objektiven Sinn der Inbegriff der über die Lehnsverhältnisse geltenden Rechtsgrundsätze. Vgl. Lehnswesen.
Lehnsatz, s. Lemma.
Lehnseröffnung, s. Heimfall des Lehens.
Lehnsfall, s. Herrenfall.
Lehnshof, s. Lehnswesen.
Lehnskurie
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67% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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Reichshofgericht, die Fürsten mit einem Lehnshofe (Lehnskurie, curia feudalis), später gewöhnlich durch ein ordentliches Obergericht. Sie wird heute in Deutschland von den ordentlichen Gerichten ausgeübt.
Lehnshof, s. Lehnsgericht.
Lehnsindult, s
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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Circatio
Debitum
Grundtheilung
Inkameration
Lehnbuch
Lehnshof, s. Lehnswesen
Lehnskurie, s. Lehnswesen
Mutschirung
Nexus
Thattheilung, s. Grundtheilung
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Felonie
Disklamiren
Kukurbitation
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Allodifikation
Devestiren
Heimfall des Lehens
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Kurfürsten, die siebenbis Kurilen |
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oberste Behörde, Hof eines Fürsten, angenommen. Daher Lehnskurie (Curia feudalis), s. v. w. Lehnshof. Vorzugsweise wird aber heute unter K. schlechtweg die päpstliche K. (päpstlicher Stuhl) verstanden, d. h. das päpstliche Kabinett
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Château-Salinsbis Châtellerault |
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und war als solches der Sitz aller königlichen Gerichte der Stadt und Grafschaft Paris sowie des Lehnshofs; daher nannte man später diesen Gerichtshof selbst C. Die Geschäfte desselben wurden durch fünf Amtsverweser (lieutenants) geleitet. Einer davon, der Lieutenant
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Gandbis Ganerbschaft |
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als das Stift 1568 protestantisch geworden war. Meist wurden Prinzessinnen aus angesehenen deutschen Fürstenhäusern zu Äbtissinnen des Stifts berufen, die Sitz und Stimme auf der rheinischen Prälatenbank und einen großen Lehnshof hatten. 1803 zog
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0790,
Großbritannien (Geschichte: Richard Löwenherz, Johann ohne Land) |
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aber in die Hände seines Oheims und wurde wahrscheinlich auf dessen Befehl 1203 ermordet. Philipp lud darauf den König Johann, einen der unfähigsten Fürsten, die England beherrscht haben, nach Paris vor seinen hohen Lehnshof und ließ ihn, als er nicht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Kanzelparagraphbis Kanzone |
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, Justizminister und Vorsitzender des indem obersten Gerichtshof bestehenden Appellationsgerichts (Court of appeal). Außerdem hat man in England noch einen K. des Herzogtums Lancaster und einen K. des Lehnshofs und der Finanzkammer (Chancellor of the Exchequer
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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, dem Lehnsherrn treu, hold und gewärtig sein zu wollen (Lehnseid, homagium, vassallagium); nur ausnahmsweise genügte der bloße Handschlag des Vasallen (sogen. Handlehen). Das über die Investitur von der zuständigen Behörde (Lehnsgericht, Lehnshof
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Lemnaceenbis Lemoinne |
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Verwandtschaft der Araceen. Vgl. Hegelmaier, Die L. (Leipz. 1868).
Lemnische Erde, s. Bolus.
Lemnius, Simon Empovicus (eigentlich Simon Lemm Margadant), hervorragender Humanist und lat. Dichter, geboren im ersten Jahrzehnt des 16. Jahrh. auf dem Lehnshof
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0994,
von Namenpapierebis Namur |
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Anfang des 13. Jahrh. kam die Grafschaft in den Besitz des Hauses Hennegau, 1262 durch Kauf an Flandern und 1421 unter den Lehnshof von Mecheln. Hierauf bildete sie eine der 17 Provinzen der Niederlande und teilte deren Schicksale. Im Lüneviller Frieden
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Olnebis Olonez |
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die Reichsfürstenwürde, und 1777 ward das Bistum zum Erzbistum erhoben. Die zu dem Erzbistum gehörigen Herrschaften und Lehnsgüter, für welche seit Bischof Bruno, dem Minister König Ottokars II., ein förmlicher Lehnshof bestand, werden auf 5,100,000 Guld. geschätzt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Belegschaftbis Beleidigung |
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nicht anzuerkennen, wenn der Rechnungspflichtige keinen Beweis erbringt.
Belegschaft, s. Bergmann.
Belehnung, Investitur nach Lehnrecht, der feierliche vor dem Lehnshofe zu vollziehende Akt, durch welchen das Lehnsverhältnis dinglich (Leihe
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0523,
von Gandamakbis Gaṇeça |
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. und reichsgräfl. Häusern umgewandelt; zu Äbtissinnen wurden meist Prinzessinnen aus
deutschen Fürstenhäusern berufen. Die Äbtissin hatte Sitz und Stimme auf der Rheinischen Prälatenbank, einen Hofstaat mit eigenen Erbämtern und
einen Lehnshof, an
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