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| Rang | Fundstelle | |
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| 100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Lied der Liederbis Liegenschaftsabgabe |
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derselbe auch in Preußen nach dem Handelsgesetzbuch Art. 338 als Kauf.
Lieferungsprämie, s. Prämiengeschäft.
Lieferungsverband, s. Kriegsleistungen.
Lieferungsvertrag, s. Lieferungsgeschäft.
Lieferungszeit, Lieferfrist, die Zeit, zu welcher
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| 3% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Kriegslazarettpersonalbis Kriegsleistungen |
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, die sog. Anerkenntnisse, welche später eingelöst werden; außerdem ist Entschädigung für außerordentliche Kriegsschäden noch specialgesetzlicher Regelung vorbehalten. Die K. sind im wesentlichen den Gemeinden und besondern Lieferungsverbänden auferlegt
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| 2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0214,
von Kriegslastenbis Kriegsleistungen |
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Lieferungsverbände zur Füllung der Kriegsmagazine angeordnet werden. Solche K. werden Landlieferungen genannt. Die Lieferungsverbände sind thunlichst im Anschluß an die bestehenden Kreise oder an die sonstige Bezirkseinteilung zu bil-^[folgende Seite]
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| 1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Kriegsmarinebis Kriegsrat |
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215
Kriegsmarine - Kriegsrat.
den. Nur ausnahmsweise werden dagegen einzelne Personen ohne Vermittelung der Gemeinden oder Lieferungsverbände direkt zu K. herangezogen, nämlich die Besitzer von Schiffen und Fahrzeugen, welche dieselben
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| 1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Friedenskirchenbis Friedensleistungen |
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tung wird den Gemeinden gegenüber geltend ge-
macht, nur ausnahmsweise direkt. Die Entschädi-
gnng wird vom Bundesrat von Zeit zu Zeit für
jeden Lieferungsverband (s. Kriegsleistungen) fest-
gestellt; für Verlust, Beschädigung oder außer
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| 1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Schwedenhöhebis Schweiz |
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Verpflegung, Quartier, Gespanne, Bewaffnungs- und Ausrüstungsgegenstände u. dgl. betreffend. Zu diesem Zweck ist das Reich in Lieferungsverbände unter Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit und thunlichst im Anschluß an die schon bestehende
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