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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Majakibis Majestätsverbrechen |
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. Es wird aber von dem bloßen Titel M. das Recht der M. (Majestätsrecht), d. h. die dem Souverän persönlich zukommende höchste Würde, unterschieden, indem letztere einem jeden souveränen Fürsten zusteht. Demgemäß wird auch solchen fürstlichen Personen, welche
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78% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Majestätsbriefbis Majolika |
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böhmischen M. von 1609 (Prag 1858).
Majestätsrechte, s. Majestät.
Majestätssiegel, s. Siegel.
Majestätsverbrechen, s. Majestät und Majestätsbeleidigung.
Majestowurzel, s. Munjitwurzel.
Majkow (spr. -kóff), Apollon Nikolajewitsch, russ. Dichter
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0196,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) |
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Regierungsnachfolge, s. Thronfolge
Regredienterbschaft
Tafelgüter
Thronfolge
Trousseau
Majestätsrechte, Erlasse etc.
Majestätsrechte
Machtvollkommenheit
Oberhoheit, s. Souveränität
Abolition
Aggratiiren
Alter ego
Amnestie
Audienz
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0009,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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Kuren 264
Magnetismus 211
Majestätsrechte 184
Majestätsverbrechen 187
Makedonien 22. 108
Malakka 95
Malayische Sprache 131
Maler, antike 161
- moderne 164
Malerei 164
Mamlukken 21
Mandat 187
Mandschurei 95
Marienfeste 146
Marine 302 ff
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Höhebis Höhendienst |
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bezeichnen, und deren böswillige Verletzung nach § 135 des deutschen Strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft wird. Hoheitsrechte (Regalien, Majestätsrechte), s. v. w. Souveränitätsrechte, die dem
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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Untergericht abzufordern.
Jus canonicum (lat.), s. Kanonisches Recht.
Jus circa sacra (lat.), Kirchenhoheit, Majestätsrecht des Staats in Kirchensachen, umfaßt die Schirmvogtei (jus advocatiae), das Reformationsrecht (jus reformandi
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
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Recht (s. Edikt).
Jus humanum (lat.), menschliches, im Gegensatz zum göttlichen Recht.
Jus imaginum, s. Imagines.
Jus in sacra (lat.), Kirchengewalt, welche im Gegensatz zu dem Majestätsrecht des Staats in Kirchensachen (Jus circa sacra) nur
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
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und der Souveränität des Staatsbeherrschers, in seiner Selbständigkeit und seiner Macht, alle ihm unterstehenden Lebens- und Rechtsverhältnisse so zu normieren, daß auch die Kirche sich dem Majestätsrecht der Staatsgewalt nicht entziehen kann
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0782,
von Reptilienbis Republikanische Partei |
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ist in der Monarchie einheitlicher,
fester, dauerhafter geordnet und immer mit höhern
Majestätsrechten ausgestattet, jedoch nicht immer
mit mehr Macht ausgerüstet. Der amerik. Präsi-
dent der Union und der Präsident der französischen
R. z. B. haben
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Standesehrebis Standesherren |
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Majestätsrecht. Nach preuß. Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895 beträgt die Steuer für nichtsteuerfreie Verleihung des Adels 600, der Freiherrenwürde 1200, der Grafenwürde 1800, der Fürstenwürde 3000, der Herzogswürde 5000 M.
Standesgehalt, in Bayern
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Quintusbis Rache |
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Ausübuug seiuer höchsten Majestätsrechte. Es kann ihm, wenn er beleidigt ist, Niemand, als Er selbst, Recht schaffen. Insofern es ganz in Einstimmuug mit GOttes hciliger und gerechter Weltorduung und aus Draug für die Ehre GOttes geschieht, kaun man
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Monacumbis Monarchie |
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), diejenige Staatsform, in welcher eine Person, der Monarch, als selbständiges und dauerndes Haupt des Staates betrachtet wird. In dem Monarchen ist die Staatsgewalt konzentriert und personifiziert. Ihm kommen die Majestätsrechte zu. (S. Majestät
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Maixentbis Majestätsbeleidigung |
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, wenn sie nur als wirkliche (erbliche oder gewählte) Monarchen an der Spitze eines Staates stehen. Ein Ausfluß dieser persönlichen Würde sind die Majestätsrechte, die, insofern man sie von den Staatshoheitsrechten unterscheidet, wesentlich
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