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Ihre Suche nach Malzsteuer
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0535,
von Malzeichenbis Mame |
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, wird bereitet, indem man 16 Teile Zucker mit 9 Teilen einer starken Malzabkochung zum Sirup aufkocht. (S. auch Traubenzucker.)
Malzsteuer, s. Biersteuer (Bd. 2, S. 991 a).
Malzsurrogate, Ersatzmittel des Malzes, sind Stärkezucker, Maismehl
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0925,
von Biersteinbis Biersteuer |
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ist die Malzsteuer (Malzansschlag), welche sich entweder an den Akt der Schrotung (Malzsteuer im engern Sinn) oder an denjenigen des Einmaischens (Maischsteuer) anknüpft. Im erstern Fall findet Bezettelung und Überwachung der Malztransporte von und nach
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Biersteinbis Biersteuer |
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Erzeugnisses zulassen.
Die Materialsteuer ist je nach dem zu Grunde gelegten Rohstoffe eine Hopfen-, eine Gersten- oder eine Malzsteuer. Die Malzsteuer knüpft zunächst an die Einmaischung des geschrotenen Malzes an und heißt dann Maischsteuer. Wird nicht
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0994,
Bier und Bierbrauerei |
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durch die Steuerverwaltung auf Malz abgeschätzt. Nach dem Gesetz vom 28. April 1893, betreffend die Abstufung der Malzsteuer, wird für Brauereien, die im Laufe eines Etatsjahres nicht mehr als 100000 kg Malz für ihre Rechnung zur Bierbereitung verwenden
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0431,
Branntweinsteuer |
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verschieden. Norddeutschland hatte die Maischraumsteuer neben der Materialsteuer und der Abfindung für Fruchtbrennereien, Bayern bis 1880 die Malzsteuer, die dann durch Maischraum- und fakultative Fabrikatsteuer für die Brennerei aus mehligen Stoffen
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0171,
von Malzaufschlagbis Malzbonbons |
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); Weber, Die Malzfabrikation (Wien 1886).
Malzaufschlag (Malzsteuer), eine in Bayern und Württemberg gebräuchliche Form der Biersteuer (s. d.).
Malzbonbons (Brustbonbons) werden erhalten, wenn man eine konzentrierte Abkochung von 0,5 kg Malz zu 6
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0251,
Norwegen (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen, Heerwesen) |
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.), Branntwein- und Malzsteuer, Zinsen der Aktiva, das Silberbergwerk Kongsberg etc. begründet. In der Eisenbahnverwaltung betrugen die Mehreinnahmen nur 325,900 Kr., bei der Post die Mehrausgaben 18,600 Kr. und bei den Telegraphen sogar 207,100 Kr
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Maldahbis Mame |
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seiner Vaterstadt sehr verdient und gab heraus: I'>1kinn, ziittric^; viti' < Io' pittoii I^lo^iiesi« (Bolog.
1678; 2. Ausg., das. 1841) und »HIlN'in0rH^6i8in63. (das. 1690, eine Sammlung antiker Inschriften). M. starb 10. März 1693.
Malzsteuer
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0926,
von Mahengabis Mandria |
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, Islas, Falklandinseln
Malvoisie (Stadt), Monemvasill .'
Malzsteuer, Mlllzaufschlag . , ^
Mamaliga, Polentll
Mamaveira, cariea lVlatt)
Mambour, Bd. 15, S. 1043,2 (Korresp.-
Aiamertina, Messina 515,2
Mamill Ringo
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0582,
Bayern (neuere Geschichte 1871-86) |
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Deficits von 25 Mill. die Erhöhung der Malzsteuer von 5 auf 6 M. pro Hektoliter bis 1. Jan. 1882 beschlossen.
Die am 20. Juli 1879 eröffnete Internationale Kunstausstellung in München zeigte, daß man dem innern Leben und den idealen Gütern wieder
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0688,
Buckingham |
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1822 Graf Temple, von da bis zum Tode des Vaters Marquis von Chandos. Er trat früh als Tory ins Parlament, verteidigte die Korngesetze, betrieb die Abschaffung der Malzsteuer und setzte 1832 bei den Beratungen der Reformbill die sog. Chandos-Klausel
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Biersteuerbis Bier und Bierbrauerei |
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, eine Ermäßigung der Malzsteuer
für die ersten 50000 k^ um 10 Proz. eintritt.
In Elsaß-Lothringen hat das Gesetz vom
22. März 1893 die Übergangsabgabe für starkes
Bier auf 3 M. für 1001 erhöht.
In Bayern wurde durch Gesetz vom 24. Mai
1896
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