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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Konkussionbis Konnossement |
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noch ein besonderer Kontradiktor (s. d.) oder
Curator litis bestellt werden. – In der Österr. Konkursordnung (§§. 75 fg.) heißt der K.
Masseverwalter . Dessen Aufgabe ist im allgemeinen dieselbe wie nach der Deutschen
Konkursordnung. Doch
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100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Massenaufgebotbis Massicot |
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, einer, der
die Massage (s. d.) besorgt.
Massevaux (spr. mass'woh) , franz. Name von Masmünster (s. d.).
Masseverwalter , der Konkursverwalter (s.d.).
Maßflasche oder Lanesche Flasche , eine Leidener Flasche (s. d.),
deren beide
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Glauchaubis Glaukom |
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63
Glauchau - Glaukom
zu verwenden». Der «Masseverwalter», der nach §. 76 Vertreter der Gläubigerschaft
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Banks |
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, daß er sich durch Verborgenhalten oder durch die Flucht seinen Verpflichtungen entziehen, daß er Waren beiseite schaffen oder Bücher etc. vernichten möchte, oder wenn er Waren im Betrag von mehr als 5 Pfd. Sterl. ohne Erlaubnis des Masseverwalters
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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Konkursverwalter (Massekurator, in Österreich Masseverwalter genannt) zu bestellen. Dieser steht unter der Aufsicht des Konkursgerichts und ist verpflichtet, in wichtigen und der regelmäßigen Verwaltung nicht angehörenden Angelegenheiten die Ansicht
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Konkursmassebis Konnewitz |
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Konkursordnung Masseverwalter), die vom Konkursgericht zur Verwaltung der Aktivmasse bestellte Person, in der deutschen Konkursordnung Konkursverwalter genannt (s. Konkurs). Als Massegläubiger bezeichnet die deutsche ebenso wie die österreichische
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Pachometerbis Pachtvertrag |
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kann nach der deutschen Konkursordnung (§ 17 f.) sowohl der Verpachter als der Masseverwalter aufkündigen, während, wenn der Gemeinschuldner verpachtet hatte, der Vertrag durch den Verkauf der Sache im Konkursverfahren beendigt wird. Außerdem
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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"besondere Massen" gebildet und erfolgt die Befriedigung des Absonderungsberechtigten regelmäßig durch den "Masseverwalter".
Das im ersten Absatz erwähnte Absonderungsrecht der Nachlaßgläubiger und Vermächtnisnehmer hat die Bedeutung, daß sie, auch
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0635,
von Curabis Curci |
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ina.88k6 der Verwalter
der Konkursmasse bezeichnet, der nach der Deutschen
Konkursordnuna Konkursverwalter (s. d.), nach der
österreichischen Masseverwalter heißt. Neben diesem
0. d. konnte noch ein besonderer Kontradiktor (s. d.)
ernannt werden
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Kontokorrent-Zinsenbuchbis Kontrapunkt |
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war. Das Recht des Widerspruchs steht nach §. 132 der Konkursordnung ihm, außerdem aber auch jedem einzelnen Konkursgläubiger zu. Ebenso verhält es sich nach der Österr. Konkursordnung (§. 119) in Ansehung des Masseverwalters.
Kontradiktōrisch (lat
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