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Ihre Suche nach Meisterrecht
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Meisterlaugebis Me-kha |
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hervorgetretenen Bestrebungen für oder gegen die M. s. Befähigungsnachweis.
Meisterrecht, unter der Zunftordnung das von der Zunft verliehene Recht des selbständigen Betriebes des betreffenden Gewerbes. Je mehr die Zünfte entarteten, um so schwieriger wurde
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Blocksbergbis Blois |
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Maler) und Frederik (Stecher) gelangten nicht zu gleichem Ruf.
Bloemen (spr. blu-), 1) Peter van, niederländ. Maler, geb. 1657 zu Antwerpen, erlangte 1674 das Meisterrecht, ging dann nach Rom, wo er bis 1694 blieb und sich vollständig der italienischen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0191,
von Bonghibis Bonifacius |
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), in der Handwerkssprache, besonders bei den Schneidern, ehedem derjenige, welcher ein Handwerk trieb, ohne es zünftig erlernt und das Meisterrecht erlangt zu haben, und daher aus Furcht, ertappt zu werden, heimlich aus dem Hausboden (niederdeutsch Bön) arbeitete
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Viscayischer Meerbusenbis Vischer |
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in Deutschland vom Handwerk zur Kunst erhoben hat:
1) Hermann, der ältere, kam 1453 als Rotgießergeselle nach Nürnberg und erwarb daselbst das Meisterrecht. Von seinen Arbeiten ist nur eine, das mit Apostelfiguren geschmückte Taufbecken in der Pfarrkirche
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Wanderzellenbis Wanfried |
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Blutkörperchen, s. Blut, S. 55.
Wanderzwang, die Verpflichtung von Gesellen und Gehilfen, eine Zeitlang sich in der Fremde aufzuhalten und hier in ihrem Gewerbszweig Beschäftigung zu suchen, ehe sie in der Heimat das Meisterrecht erlangen konnten, bestand zur
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Zunftwesenbis Zunge |
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und Brotneid vom Gewerbebetrieb auszuschließen, das Meisterrecht wurde als ein von der Zunft zu verleihendes Recht angesehen, zum Gegenstand des Kaufs von der Zunft gemacht, und bei Erteilung des Rechts wurden die Familienglieder der Privilegierten
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Bohnenbaumbis Bohnstedt |
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, ohne es zünftig erlernt und das Meisterrecht erlangt zu haben. Die Zunftmeister pflegten einen solchen zu "jagen" und zur Verantwortung zu ziehen. In Handelsstädten wurden ebenso die Makler genannt, die zu ihrem Geschäft nicht die obrigkeitliche
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Frau (Bergstock)bis Frauenarbeit |
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durfte das Handwerk ihres verstorbenen Mannes fortsetzen. In manchen Zünften, namentlich den Schneider- und Weberzünften, aber auch in andern Zünften war selbständige Erwerbung des Meisterrechts den Frauen erlaubt, wie denn auch reine Frauenzünfte
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Geschlechtsreifebis Geschmack |
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das Meisterrecht ausüben konnte.
Geschlossene Ordnung, s. Kampfformen, Linie und Kolonne.
Geschlossene Zeit oder Gebundene Zeit (lat. tempus clausum, feriatum, sacratum), die Zeit, während deren nach kirchlicher Festsetzung keine Eheschließungen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Handwerkervereinebis Handzeichnungen |
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, Meisterprüfung, Meisterrecht, Zünfte.
Handwerksstätten. Truppenteile mit eigener
Bekleidungswirtfchaft (s. d.) stellen den Bedarf an
Bekleidungsstücken und Schuhzeug auf den H. her
und zwar durch Akonomiehandwerker (s. d.). Im
Kriege werden bei
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0551,
von Quartaliterbis Quarto Sant' Elena |
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und Lossprechung der Lehrlinge, die Zulassung zum
Meisterrecht, Prüfung der Innungsreämungen vor-
genommen und allgemeine Handwerksangelegen-
heiten besprochen wurden, Q. genannt. Gnaden-
auartal, auch Sterbequartal, ist das auf den
Sterbemonat
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Visbis Vischer |
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. zu Nürnberg blühende Künstlerfamilie.
Hermann V. der Ältere, erhielt 1453 in Nürnberg als Rotschmied das Bürger- und Meisterrecht und starb 1487. Von ihm rührt unter anderm das reich mit figürlichem und ornamentalem Schmuck ausgestattete Taufgefäß
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Wanderkrabbebis Wandlungsklage |
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abzuschneiden und die Erlangung des Meisterrechts zu erschweren. Übrigens hatte der W. nicht in allen Handwerken Geltung, vielmehr zeigt sich bei manchen der strikte Gegensatz, nämlich ein Wanderverbot. Dies waren die sog. Gesperrten Handwerke (s. d
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