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Ihre Suche nach Postgesetz
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Postgesetzbis Postkongreß |
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316
Postgesetz - Postkongreß
zum Betrage von 500 Frs. belastet sein. Begleit-
adressen sind nicht erforderlich.
Postgesetz, die Bezeichnung für diejenigen ge-
setzlichen Bestimmungen, welche die Rechtsver-
hältnisse der PostVerwaltung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Postübertretungenbis Potanin |
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das Personengeld zu entziehen. - Nach § 27 des Postgesetzes beträgt die Strafe das Vierfache des defraudierten Portos oder Personengeldes, mindestens jedoch 3 Mk. Die Untersuchung und Bestrafung ist den Oberpostdirektionen übertragen, welche sich zu den
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Prinsbis Privatposten |
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auf den zweimeiligen Umkreis ihrec? Ursprungsortes. Das Gesetz enthält keine Bestimmung, was unter einem Brief zu verstehen ist. Sowohl bei der Beratung des Postgesetzes vom 2. Nov.
1867 als auch bei der Beratung des Gesetzes vom 28. Okt. 1871
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0331,
Postwesen |
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, als Bundeskanzler, die obere Leitung des Bundespostwesens, das 2. Nov. 1867 ein einheitliches Postgesetz erhielt. Sodann wurde durch Gesetz vom 4. Nov. 1867 der Einheitsportosatz von 1 Sgr. für den einfachen Brief auf alle Entfernungen innerhalb Deutschlands
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0531,
von Briefkartebis Briefkopierpresse |
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Recht vgl. Dambach, Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. Okt. 1871, erläutert durch Kommentar zum Postgesetz (4. Aufl., Berl. 1881), die Lehrbücher des Staatsrechts von Laband, G. Meyer, Schulze, Zorn, sowie Sydow in Stengels
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Reichspfennigmeisterbis Reichsritterschaft |
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als Gösch auf dem Bugspriet zu führen.
Reichspostgesetz, s. Postgesetz.
Reichspostmuseum, eine seit 1874 im Generalpostgebäude (Reichspostamt) zu Berlin befindliche Sammlung von Abbildungen und Modellen älterer und neuerer Verkehrsmittel aller Zeiten
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0633,
Bundesrat (Zusammensetzung, Rechte des Bundesrats) |
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, daß, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die nach den Bestimmungen der Reichsverfassung nicht dem ganzen Reiche gemeinschaftlich sind, also z. B. um ein auf Bayern und Württemberg nicht anwendbares Postgesetz, nur die Stimmen derjenigen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0901,
Deutschland (Geschichte 1867-1870. Zollparlament) |
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wurden: Bundeshaushalt, Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienst, Postgesetz, Freizügigkeitsgesetz, Errichtung von Bundeskonsulaten, Bundesschuldengesetz und andre wichtige Organisationen für den Ausbau des neuen Staatswesens. Das einheitliche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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oder auch örtlich geltenden Polizeivorschriften sowie den durch Zoll-, Steuer- und Postgesetze im fiskalischen Interesse ausgesprochenen Beschränkungen unterworfen.
Die deutsche G. unterscheidet zwischen stehendem Gewerbebetrieb und Gewerbebetrieb
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
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) die Postverwaltung haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Sendungen mit Wertangabe, von eingeschriebenen Sendungen und von Paketen, nicht aber für gewöhnliche Briefe, nach Maßgabe des Postgesetzes vom 28. Okt. 1871; 4) die Telegraphenverwaltung leistet
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Postkreditbriefebis Postordnung |
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Bestimmungen sind durch eine auf Grund des Postgesetzes (s. Postrecht) erlassene P. geregelt, deren Bestimmungen die rechtliche Bedeutung eines Bestandteil des Frachtvertrags zwischen dem Absender einer Postsendung, bez. des Vertrags zwischen den
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Privattransitlägerbis Prochaska |
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. Von andern Ländern ist Dänemark zuerst gegen die P. gesetzlich vorgegangen: durch das Postgesetz vom 5.'April 1888 ist die Einrichtung von Stadtprivatposten verboten; in Schweden darf nach dem Gesetz vom 21. Dez. 1888 leine Privatpost in solchen Orten
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0469,
Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) |
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nächsten ordentlichen Landtage (1852, 1855,1858 und 1861) keine bedeutenden Ergebnisse für die Gesetzgebung. Auf dem 11. ordentlichen Landtage (1863/64) gelangten ein neues Gewerbe- und Personalsteuergesetz und ein Postgesetz zur Annahme
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0711,
von Dambachbis Damenfriede |
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. ist auch der Verfasser des Postgesetzes.
Dambonrt, s. Dambose.
Damböse, eine im Kautschuk vorkommende,
früher für eine Zuckcrart gebaltene Substanz, die
identisch mit dem Inosit ist. Sie findet sich als
Dimethylätber (Dambonit), ^"H^Os
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Hafnarfjordbis Haftpflichtgesetze |
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. Ersatzleistung für Postsendungen und Postgesetz.
Haftpflichtgesetze, Gesetze, welche die Haftpflicht (s. d.) im engern Sinne regeln. So das Deutsche Reichsgesetz vom 7. Juni 1871, das Österreichische Haftpflichtgesetz für die Eisenbahnen vom 5
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Höhere Gewaltbis Höhere Schulen |
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.), der Haftung des Gastwirts (s. Delikt, Bd. 4, S. 905). Eine entsprechende Bestimmung findet sich in dem Deutschen Postgesetz vom 28. Okt. 1881, §. 11, und in dem Übereinkommen über den internationalen Frachtverkehr vom 14. Okt. 1890, Art. 5, 18, 30. Nach dem
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Postassistentenbis Postelberg |
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Postassistenten - Postelberg
ist. Der Anspruch verjährt in Deutschland in sechs
Monaten seit der Einzahlung. Dagegen haftet nach
den Postgesetzen derPostsiskus nicht für ein weiter-
gehendes Interesse des Absenders, auch nicht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Postordnungbis Postpaketsendungen |
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Postordnung - Postpaketsendungen
Postordnung, vom 11. Juni 1892, ist eine auf
Grund des ß. 50 des Postgesetzes vom Reichskanzler
amtlich erlassene Verordnung, nach welcher die bei
Benutzung der Postanstalt zu beobachtenden Vor
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0323,
von Post trinitatisbis Post- und Telegraphenbeamte |
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und Checkverkehr (Berl. 1892).
?03t trinitätis (lat.), s. Dominica.
PostÜbertretungen, mit Strafe bedrobte Zu-
widerhandlungen gegen die Vorschriften des Reichs-
postgesetzes (§'z. 27-32) vom 28. Okt. 1871. Es
wird bestrast: mit dem vierfachen Betrage
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