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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0577,
Elsaß-Lothringen (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen) |
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, ohne Rücksicht darauf, ob er die Staatsangehörigkeit in E. besitzt oder nicht, zu. Die Bezirkstage haben unter anderm über den Haushalt der (selbständige Rechtspersönlichkeiten mit eignem Vermögen bildenden) Bezirke zu beschließen, einen Teil
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3% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Jurisconsultusbis Juristische Person |
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, moralische Person), eine Rechtspersönlichkeit (Rechtssubjektivität), welche an etwas andres als an einen physischen Einzelmenschen angeknüpft ist. An sich kann nämlich nur dem Menschen Persönlichkeit, die
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3% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0735,
Parlament |
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der Beschäftigung des Unterhauses bilden die Privatgesetze (private bills), da Naturalisationen, die Verleihung der Rechtspersönlichkeit an Gesellschaften, Konzessionen von Eisenbahnen, Lokalstatuten u. a. der Zustimmung des Parlaments bedürfen. Jeder Antrag
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3% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0410,
Handels- u. Gewerbekammern (Organisation, rechtliche Stellung etc.) |
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Rechtspersönlichkeit nicht verliehen ist, Rechte erwerben und Verpflichtungen übernehmen, klagen und verklagt werden.
Zusammensetzung der Handelskammern. Die Mitglieder der Handelskammern gehen zumeist aus direkten Wahlen hervor. Nur im Königreich
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0704,
von Geisbergbis Geiß |
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verpflichteter und verantwortlicher Rechtspersönlich-
keit und seinen Angehörigen als solchen ist der alte
Begriff der G. nicht mehr vereinbar. Nur uncigent-
lich können so die einflußreichen Einwohner eines
occupierten feindlichen Gebietes (s. Occupation
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3% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1045,
von Persona gratabis Personenname |
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.), spricht man andererseits in diesem Sinne davon, daß der einzelne Mensch verschiedene Rechtspersönlichkeiten darstellt (plures personas sustinet). Daraus ergiebt sich dann wieder die Identität der P. des Königs u. s. w. mit seinem Nachfolger, den
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