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Ihre Suche nach Regierungsnachfolge
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Régicidesbis Regime |
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eingeteilt, mit Regierungspräsidenten, die an der Spitze der Bezirksregierungen stehen, während Württemberg in Kreise zerfällt, welche Kreisregierungen (Direktoren) unterstellt sind.
Regierungsform, s. Staat.
Regierungsnachfolge, s. Thronfolge
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0196,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) |
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Regierungsnachfolge, s. Thronfolge
Regredienterbschaft
Tafelgüter
Thronfolge
Trousseau
Majestätsrechte, Erlasse etc.
Majestätsrechte
Machtvollkommenheit
Oberhoheit, s. Souveränität
Abolition
Aggratiiren
Alter ego
Amnestie
Audienz
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Bestandsschätzungbis Bestätigung |
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: 1) die vom Staatsoberhaupte oder vom Regierungsnachfolger erteilte Anerkennung bestimmter öffentlicher Rechtszustände oder der Regierungsakte des Regierungsvorgängers (Konfirmation), wodurch man namentlich in frühern Zeiten das öffentliche Recht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Aouaschbis Apanage |
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zurückzuführen (Ubi primogenitura, ibi apanagium). Dem Bedürfnis, die bei der Unteilbarkeit des Landes von der Regierungsnachfolge ausgeschlossenen Prinzen und Prinzessinnen zu versorgen, wurde in älterer Zeit durch sogen. Paragien, d. h
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Dalbergiabis Daleminzien |
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eines Großherzogs von Frankfurt und der Bestimmung, den Vizekönig Eugen als Regierungsnachfolger anzunehmen. D. besaß, nachdem er sich einmal Napoleon, den er bewunderte, untergeordnet hatte, weder die Einsicht, die Ziele des Eroberers zu erkennen, noch
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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) und Lehnsgüter (s. Lehnswesen). Was die Succession des Regierungsnachfolgers in die Regierungsrechte des bisherigen Monarchen anbetrifft, so sind hierüber die Bestimmungen des öffentlichen Rechts maßgebend, nicht diejenigen des Privaterbrechts (s
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0845,
von Großhartmannsdorfbis Großliebenthal |
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und der König der Niederlande als G. von Luxemburg diesen Titel. Die depossedierte Linie des Hauses Habsburg-Lothringen von Toscana hat denselben gleichfalls beibehalten. Der präsumtive Regierungsnachfolger des Großherzogs führt den Titel Erbgroßherzog
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Mutbis Mutter |
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das Eigentum ungeteilt blieb. Aber auch auf die Regierungsnachfolge wurde dieses System, solange die Primogeniturordnung nicht eingeführt war, zuweilen angewendet. So war z. B. den Söhnen Johann Friedrichs des Großmütigen von Sachsen die wirkliche Teilung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Regredierenbis Regulator |
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Thronbesitzers und also jedenfalls dessen Tochter oder die erstgeborne von mehreren Töchtern und deren Deszendenz beim Aussterben des Mannesstamms gerufen werden. In einigen Fürstenhäusern ist der Weibsstamm freilich überhaupt von der Regierungsnachfolge
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0148,
Sachsen-Koburg-Gotha (Verfassung und Verwaltung) |
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der Staatsgewalt aus. Das Hausgesetz des herzoglichen Hauses datiert
vom 1. März 1855. Die Regierungsnachfolge ist erblich im Mannesstamm des herzoglichen Hauses nach dem Rechte
der Erstgeburt und der Linealerbfolge. In Ermangelung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Thrombusbis Thugut |
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. stoßen etc., Thronerbe, Thronlehen, Thronräuber (Usurpator).
^[Abb.: Zeus auf dem Thronos sitzend (Münze von Elis).]
Thronentsagung, s. Abdankung.
Thronfolge (Succession, Thronerbfolge), der Eintritt des Regierungsnachfolgers (Thronfolgers
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Albrecht II. (deutscher König)bis Albrecht (der Bär) |
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schließlich einen für ihn nachteiligen Vergleich mit dem Kaiser schließen. A.s Hauptwerk war das Hausgesetz über die Einheit und Unteilbarkeit des bayr. Herzogtums und die Regierungsnachfolge des Erstgeborenen im Fürstenstamme (8. Juli 1506
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Hog-Gummibis Hohe Jagd |
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Durchlaucht (^1w836 86i-6ui3-
8iiu6) für sich und ihre jedesmaligen präsumtiven
Regierungsnachfolger das PrädikatH. anzunehmen,
und es sind ihnen hierin die Herzöge von Anhalt,
Braunschweig und Nassau gefolgt. Ebenso haben
die Prinzen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Österley (Karl)bis Ostern |
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Reichsvicekanzler und auf dem Sterbebette zum
Oberhofmeister ihres Regierungsnachfolgers Pe-
ter II. und zum Mitgliede des Regentschaftsrats
während dessen Minderjährigkeit. Die Kaiserin Anna
Iwanowna ernannte 0.1730 zum Grafen und ver-
traute ihm
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Sachsen-Weißenfelsbis Sächsische Bank |
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bestand, wiederhergestellt, die Verwaltung
des Kammervcrmögens jedoch während der Regie-
rungsdauer des Großherzogs Karl Alexander und
der Regierungsnachfolger aus der Speciallinie des
großherzogl. Hauses der Staatsfinanzverwaltung
belassen wurde
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Thrombusbis Thronfolge |
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997 til 1152 (Krist. 1895 fg.).
^[Abb.]
Thronfall, s. Lehnserneuerung.
Thronfolge, der Eintritt des Regierungsnachfolgers (Thronfolgers) in die Hoheitsrechte des bisherigen Monarchen, der Erwerb der Staatshaupteigenschaft. Das Recht auf diese
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