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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Reichsfiskusbis Reichsgesetze |
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681
Reichsfiskus - Reichsgesetze.
und seines Oberhauptes wachte. Ein solcher fungierte sowohl beim Reichshofrat als beim Reichskammergericht.
Reichsfiskus, s. Deutschland, S. 840.
Reichsflagge, die Flagge des Deutschen Reichs, s. Flagge
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Schiffspartbis Schiffsvermessung |
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Rechts, die Reichsflagge zu führen, erforderlich ist und zugleich die Stelle eines Seepasses vertritt. Vor Eintragung des Schiffs ins S. und vor Ausfertigung des Certifikats darf das Recht, die Reichsflagge zu führen, überhaupt nicht ausgeübt werden
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Certifikatorbis Certosa |
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, daß die zur Führung der Reichsflagge und zur Eintragung in das Schiffsregister
erforderlichen Nachweisungen geführt sind, sowie daß das Schiff zur Führung der Reichsflagge befugt sei. Da das C. öffentlichen
Glauben genießt, wird durch dasselbe
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0315,
Seewesen: Schiffstheile, Messen, Ladung, Signalwesen |
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. Schiff
Reichsflagge, s. Flagge
Riem
Roof
Ruder
Schlepptau
Schoot, s. Takelage u. Segel
Seetüchtig
Segel
Spanten
Speigatten
Spieren
Spill
Spriet
Stag, s. Takelage
Stenge
Steuer, s. Steuerruder
Steuerbord, s. Back
Steuerruder
Steven, s
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Flaggenattestbis Flaggenzuschlag |
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oder
Prähmen (s. d.) gesetzt, die Pulver geladen haben.
Flaggenattest , ein von einem Konsul des Deutschen Reichs erteiltes Attest über den Erwerb des
Rechts für ein Schiff, die Reichsflagge zu führen. Wenn ein außerhalb des Reichsgebietes
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0040,
Konsul (das deutsche Konsularwesen) |
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aus; sie sorgen für die Wiederergreifung desertierter Mannschaften, überwachen die Beobachtung der hinsichtlich der Führung der Reichsflagge bestehenden Vorschriften und sind als Seemannsämter mit der An- und Abmusterung der Schiffsleute befaßt, indem ihnen
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0909,
Deutschland (Geschichte 1881-1884) |
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, eine überseeische Ansiedelung unter den Schutz der deutschen Reichsflagge zu stellen, bot die Handelsniederlassung des Bremer Hauses Lüderitz in Angra Pequena (s. d.). Außerdem aber beabsichtigte der Reichskanzler, durch Subvention von Schnelldampferlinien den
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0335,
Flagge |
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der Eintragung übereinstimmende Urkunde (Certifikat) von der Registerbehörde ausgefertigt worden ist. Schiffe von nicht mehr als 50 cbm Brutto-Raumgehalt sind zur Ausübung des Rechts, die Reichsflagge zu führen, nach dem Reichsgesetz vom 28. Juni 1873
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Kaufaccisebis Kauffmann |
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genannt), alle dem Handelsverkehr dienenden Seeschiffe, im Gegensatz zu den Kriegsschiffen. Für Deutschland ist in Ansehung der Nationalität der K. und ihrer Befugnis zur Führung der Reichsflagge das Reichsgesetz vom 25. Okt. 1867 maßgebend (vgl
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0926,
von Lötschenthalbis Lotterie |
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als Lotsensignale die am Vormast geheißte, mit einem weißen Streifen umgebene Reichsflagge (Lotsenflagge, s. Tafel "Flaggen II") oder das Signal P. T. des internationalen Signalbuchs, bei Nacht Blaufeuer oder ein in kurzen Zwischenräumen gezeigtes weißes Licht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0150,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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als Nationalflagge ausschließlich die schwarz-weiß-rote Reichsflagge (Art. 55) zu führen, worüber durch das Reichsgesetz vom 25. Okt. 1867 und die Verordnung von demselben Tage die nähern Vorschriften erteilt sind, dazu noch das Gesetz vom 23. Dez. 1888 sowie
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0865,
Flaggen |
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Reichsflagge wesentlich abgeändert worden (vgl. die Tafeln:
Flaggen der Seestaaten und
Flaggen des Deutschen Reichs , Bd. 5, S. 154): Die Bundesflagge in der durch
Verordnung vom 26. Okt. 1867 für die Schiffe der deutschen Handelsmarine
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Schiffsmaschinistenschulenbis Schiffsregister |
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die Führung den
Amtsgerichten ob. Ein Schiff kann nur in das S. seines
Heimatshafens (s. d.) eingetragen werden.
Die Eintragung darf erst geschehen, nachdem das Recht, die Reichsflagge zu
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0452,
von Schiffsrollebis Schiffsvermessung |
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Kauffahrteischiffe müssen in das S. ein-
aetragen sein. Befreit sind nur die Schiffe, deren
Bruttoraumgebalt nicht mehr als 50 odm beträgt.
Diefe sind auch obne Eintragung in das S. und
Erteilung des Certisikats zur Ausübung des Rechts,
die Reichsflagge
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0104,
Spanien (Geschichte 1875 bis zur Gegenwart) |
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Iltis am 24. Aug. die deutsche Reichsflagge auf Dap, der Hauptinsel der Karolinen, geheißt habe, und daß die zu dem nämlichen Zweck von Manila abgeschickten span. Kriegsschiffe zu spät gekommen seien, erregte in S. einen Sturm der Entrüstung
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