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Oder meinten Sie 'Trucksystem'?
Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0294,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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. 1001 f. Über die Bestimmungen bez. der Innungen, der gewerblichen Hilfskassen und des Trucksystems s. die betreffenden Artikel. Vgl. G. Schönberg im "Handbuch der politischen Ökonomie" (dort auch weitere Litteratur); Mascher, Das deutsche Gewerbewesen
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3% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0005,
Socialdemokratie |
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Stunden in jeder Woche für jeden Arbeiter; d. Verbot des Trucksystems. 2) Überwachung aller gewerblichen Betriebe, Erforschung und Regelung der Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land durch ein Reichsarbeitsamt, Bezirksarbeitsämter und Arbeitskammern
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0759,
Arbeitslohn |
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der Arbeitsvertrag kein vollständig freier (Einschränkung von Frauen- und Kinderarbeit, Verbot des Trucksystems, Anordnung von Maßregeln zum Schutz von Leben und Gesundheit u. dgl.). Die unterste Grenze des Lohns ist der Wert der eignen Leistung
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Gewerbliche Schiedsgerichtebis Gewerkvereine |
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und Dauer ihrer Beschäftigung fordern, welches auf ihr Verlangen auch auf ihre Führung auszudehnen ist. Das früher nur in Bezug auf Fabrikarbeiter erlassene Verbot des Trucksystems (s. d.) wurde 1878 auf alle gewerblichen Arbeiter ausgedehnt. Über
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0939,
Industrielle Arbeiterfrage (Heilmittel) |
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.); das Verbot des Trucksystems (s. d.) und endlich die Errichtung besonderer obrigkeitlicher Organe (Fabrikinspektoren, Gewerberäte in Preußen) zur steten Kontrolle der thatsächlichen Arbeiterverhältnisse und zur Sicherung der guten Durchführung
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0047,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Deutschland) |
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für industrielle Arbeiter Bestimmungen zur Verhinderung des sogen. Trucksystems, d. h. einer Ausbeutung derselben durch direkte oder indirekte Ablöhnung mit Waren. Im übrigen enthielt sie nur noch die allgemeine Bestimmung (§ 107): "Jeder
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0053,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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, Abs. 2).
4) Verbessert und verschärft sind die Bestimmungen zur Verhinderung des Trucksystems (§ 115—119b). Es dürfen insbesondere jetzt auch dann, wenn den Arbeitern vom Arbeitgeber unter Anrechnung bei der Lohnzahlung Wohnung, Landnutzung
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0057,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Finnland, Rußland) |
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und die wechselseitigen Beziehungen der Fabrikanten und Arbeiter zu einander. Es regelt in seinem ersten Teil allgemein unter anderm die Arbeitsverträge, die Lohnzahlungen (Bestimmungen zur Verhinderung des Trucksystems, über Lohnabzüge, Lohnzahlungstermine
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0866,
Sozialdemokratie (Einnahmen und Ausgaben 1890/91; Parteipresse) |
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der öffentlichen Wohlfahrt, Nachtarbeit erheischen; cl) eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 36 Stunden in jeder Woche für jeden Arbeiter; e) Verbot des Trucksystems.
2) Überwachung aller gewerblichen Betriebe, Erforschung und Regelung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0504,
Fabrikgesetzgebung |
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betreffend; seit 1849 waren bereits ver-
schiedene Maßregeln zum Schutze der Arbeiter gegen
Gesundheitsbeschädignngen beim Gewerbebetriebe
angeordnet. - Im Königreich Sachsen begann
man 1849 mit Verboten des Trucksystems und
das Gewerbegesetz vom 15
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Hausindustrieschulenbis Hauskommunion |
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das Ver-
bot der Beschäftignng von bindern bei der An-
fertigung von Zündhölzern und das aucb für Haus-
industrielle geltende Verbot des Trucksystems (s. d.).
Die Lage der Hausindustriellen erscheint aber fast
durchgängig weniger befriedigend
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0060,
Arbeiterfrage (Deutsche Fabrikgesetzgebung) |
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Neuerungen getroffen. Betrachten wir zunächst die allgemeinen Vorschriften. Bezüglich des Trucksystems hatte die ältere Gesetzgebung verfügt, daß die erlaubte Veranschlagung von Lebensmitteln nur zu einem die Anschaffungskosten nicht übersteigenden Preise
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