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Oder meinten Sie 'Vollziehungsbeamter'?
Rang | Fundstelle | |
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4% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Vollstreckungbis Volos |
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einigen sonstigen Vollstreckungshandlungen dem Gerichtsvollzieher (s. d.) übertragen.
Vollstreckungsklausel, s. Zwangsvollstreckung.
Vollziehende Gewalt (Vollzugsgewalt, vollstreckende Gewalt, Exekutive, Exekutivgewalt, lat. Potestas rectoria
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3% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0496,
Österreich, Kaisertum (Staatsverfassung und -Verwaltung) |
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, die Regierungs- und Vollzugsgewalt); die Reichsratswahlordnung vom 2. April 1873; die Landesordnungen und Landtagswahlordnungen für die einzelnen Länder vom 26. Febr. 1861 (durch spätere Gesetze modifiziert). Die österreichische Volksvertretung
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3% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0836,
Deutschland (Reichsverwaltung, Gesetzgebung) |
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, die verbündeten Regierungen. Dem Kaiser steht nur eine Vollzugsgewalt zu, indem er allerdings als König von Preußen die erste Stelle unter den deutschen Fürsten einnimmt. Als Kaiser übt derselbe die ihm übertragenen Befugnisse "im Namen des Reichs
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3% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0367,
Kaiser (Personenname) |
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der Regierungsgewalt. Die Kaiserwürde ist jedoch erblich mit der Krone Preußen verbunden, und der König von Preußen nimmt unter den verbündeten Fürsten, ausgestattet mit wichtigen Vorrechten, die erste Stelle ein. Ihm steht die Vollzugsgewalt im Reich zu, welche
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3% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0523,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte: 1867-1869) |
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. Sie gab ihre Zustimmung zu vier vom Verfassungsausschuß des Abgeordnetenhauses ausgearbeiteten Staatsgrundgesetzen über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, über die Ausübung der Regierungs- und Vollzugsgewalt, über die richterliche Gewalt und über
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3% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0076,
von Austerbis Australien |
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der Zustimmung des Generalgouverneurs, bez. der Königin. Die der letztern innewohnende Vollzugsgewalt wird durch einen Generalgouverneur ausgeübt, welcher Oberkommandant des Heeres und der Flotte ist, und dem ein Ministerrat von sieben Mitgliedern zur Seite
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