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Oder meinten Sie 'Allodium'?
Rang | Fundstelle | |
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4% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Böhmebis Böhmen |
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der Landtagswahlordnung, betreffend den allodialen Großgrundbesitz, dessen Wählerschaft in fünf territoriale Wahlkörper zum Zwecke der Wahl von je einer Anzahl von Landtagsabgeordneten eingeteilt werden sollte. Nach dem Regierungsentwurf wären der deutschen
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
Domäne |
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40
Domäne.
Ämtern auch in das allodiale oder Lehnseigentum der Fürsten übergingen, teils aber auch durch kaiserliche Verleihungen oder wohl auch durch Okkupation von Reichsgütern und Besitzungen minder mächtiger geistlicher Korporationen
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Frankaturbis Franken |
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, Schwiegersohn Kaiser Ottos I. und Herzog von Lothringen wurde, das mit einem ausgedehnten allodialen Besitz Grafenrechte im Worms-, Speier-, Nahe- und andern Gauen verband, dessen Güter in Worms ihren Mittelpunkt hatten, und von dessen Gliedern mehrere
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Landgrafbis Landgut |
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Begriff L. ist wesentlich, daß diese Gewerbe nur Nebengewerbe sind und der eigentliche Landwirtschaftsbetrieb der Hauptzweck des Gutes ist. Die Unterschiede von Allodial-, Lehns-, Ritter-, Frei-, Schulzen-, Fron-, Haus- und Bauerngütern etc. haben
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Lehnwarebis Lehramtsprüfungen |
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allodialer Natur; doch wird nicht selten verabredet, daß dieselbe als sogen. Lehnsstamm (constitutum feudale) auf dem Guthaften und in Ansehung der erbrechtlichen Verhältnisse nach Lehnrecht behandelt werden soll.
Eine Beendigung des Lehnsverhältnisses
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
Österreich (Kaisertum: Geschichte) |
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allodialen Großgrundbesitzes wird in mehrere territoriale Wahlkörper abgeteilt werden. An die Stelle der bisherigen Kurien der Landtagsabgeordneten der Städte und Landbezirke treten unter Fortbestand der Kurie des Großgrundbesitzes zwei neue Kurien
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Allmersbis Allod |
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) bezeichnet. Die allodialen Bestandteile des Nachlasses des Vasallen heißen das Erbe. Rechte der Erben, des Lehnsherrn, des Eventualbelehnten, der Konkursgläubiger, welche nur das eine oder das andere Vermögen treffen, führen zu der Sonderung des
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Inventarisierenbis Inventarrecht |
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- oder Fideikommiftverbande
geht das allodiale I. im Zweifel auf den Lehns- oder
Fideikommißnachfolger ohne Vergütung nicht über.
Bei Verpachtungen pflegt ausbedungen zu werden,
daß der Pächter das I. gegen Taxe zu übernehmen
und zurückzugeben hat, sodaß
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Ritter (Moritz)bis Ritter ohne Furcht und Tadel |
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sog. ritterliche
Lebensweise führenden Personen, im engern Sinne
diejenigen Personen, welche dem Kaiser oder einem
Landesherrn wegen der auf ihren allodialen Gütern
liegenden höhern Heerbannpflicht oder wegen der
von ihnen besessenen Lehen zu
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