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1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0867, von Arrest bis Arrhenatherum Öffnen
des Erkenntnisses beantragt. Das Rechtsinstitut entspricht der im deutsch-rechtlichen Strafverfahren gegebenen Nichtigkeitsbeschwerde oder Revision und bezweckt die Kassation des angefochtenen Urteils. Arrestprozeß, s. Arrest. Arrêt (franz., spr
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0591, von Emanzipieren bis Embargo Öffnen
Hausvaters. Die neuern Zivilgesetzgebungen haben das deutsch-rechtliche System mit dem des neuern römischen Rechts zu verschmelzen gesucht; so z. B. das allgemeine preußische Landrecht (Teil I, 2, § 210 ff.), wonach die väterliche Schutzgewalt bei
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0726, von Erblichkeit bis Erbpacht Öffnen
.) auf einer dauernden Trennung des direkten Nutzungsrechts von dem Eigentumsrecht beruhen. Beide sind in Deutschland deutsch-rechtlichen Ursprungs und lange vor der Einführung des römischen Rechts üblich gewesen; aber die Rechtsordnung bezüglich derselben ist nach
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0228, von Gesellenvereine bis Gesellschaft Öffnen
der Gesellschaftsvertrag wesentliche Veränderungen erfahren, namentlich in Ansehung der Handelsgesellschaften (s. d.) und der als deutsch-rechtlich zu bezeichnenden Genossenschaften (s. d.). [Gesellschaftswissenschaft.] Das Wort "Gesellschaft
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0632, Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) Öffnen
. Die Belebung der rechtsgeschichtlichen Wissenschaft hatte aber auch zu einem Studium der deutsch-rechtlichen Quellen angeregt. Letztere sind nämlich immerhin für die nationale Rechtsentwickelung von großer Wichtigkeit gewesen, wenn auch das römische Recht
1% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0037, von Amerling bis Ammoniak Öffnen
und deutsches Privatrecht an der Universität München und ward bereits im folgenden Jahr als ordentlicher Professor für die deutsch-rechtlichen Fächer, Kirchenrecht und juristische Encyklopädie nach Freiburg i. Br. berufen. Außer verschiedenen
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0274, von Dieburg bis Dieckhoff Öffnen
. eingehend in 18 Artikeln behandelt, hat, entsprechend der deutsch-rechtlichen Auffassung, mannigfache und zum Teil sehr strenge Strafen; für Einbruch und Rückfall die Todesstrafe, für D. an einer Monstranz den Feuertod. Statistisch ergiebt sich, daß D
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0886, von Gesamte Hand bis Gesamtregierung Öffnen
nicht ohne deutsch^rechtlichen Einfluß, vollends schon im 14. Jahrh.; bald danach verfiel sie auch in Polen, während sie sich bei den Südflawen auch noch später erhielt. In Rußland wurde sie nach und nach zur Grundlage der ganzen Einh^bungsart
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0248, von Polnisches Recht bis Polschuhe Öffnen
Grundsätze insbesondere durch deutsch-rechtliche; das deutsche Recht wurde am Schluß des 14. Jahrh. schon zum herrschenden Recht, dessen Freiheiten sich der poln. Adel durch ein allgemeines Reichsgesetz (1374) verleihen ließ. Als zu Ende des 15
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0262, von Vererbung bis Verfälschungen Öffnen
, tritt in der Regel erst ein, wenn der Erbe als Eigentümer eingetragen ist (vgl. preuß. Gesetz vom 5. Mai 1872, §. 5; Deutsche Grundbuchordnung vom 24. März 1897, §. 36). Die römisch-rechtlichen und deutsch-rechtlichen persönlichen Dienstbarkeiten