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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Emphyteusebis Empleurum |
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Emphyteuse - Empleurum
Luft das Atmungsbedürfnis und bringt deshalb den Asthmatischen meist eine baldige Erleichterung. Dasselbe kann man dadurch erreichen, das; man die Luft, welche bei der mangelhaften Ausatmung nicht entleert
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Emphyteuse
Erbgesessen
Erbgüter
Erblehen
Erbpacht
Erbzins
Expulsion, s. Abmeierung
Fahrzins
Fallgut
Fronen
Fundus
Geiselbauern
Gült
Hainrecht
Hofdiener
Hofdienste
Kaducität
Kolone, s. Kolonist
Kolonist
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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vindizieren und die Freiheit der Sache gegen denjenigen, der sich Beschränkungen anmaßt, verfechten kann. Alle andern dinglichen Rechte, so z. B. die Servituten, Superficies, Emphyteuse, enthalten nur einzelne Rechte von dem Gesamtrecht des Eigentums; so
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Früchtebis Fruchtfolge |
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. Die separierten Früchte fallen mit der Separation sofort in das Eigentum dessen, dem die fruchttragende Sache zugehört; ebenso ist es bei der Emphyteuse (s. d.); der Nießbraucher dagegen erwirbt die Früchte erst mit der Perzeption. Der gutgläubige Besitzer
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Grundbuchführerbis Grundeigentum |
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. mit eigentlichen Leistungen zu beschweren. Die spätere Kaiserzeit indes schuf im Kolonat und in der Emphyteuse ein sozusagen geteiltes Eigentum, wonach der Landbauer ein vererbliches und veräußerliches Nutzungsrecht an dem G. eines andern gegen eine zu leistende
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Kolomnabis Kolonialrecht |
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verliehen und die Rechte der Besitzer alsdann nach Lehnrecht zu beurteilen; hier und da hatte auch das römisch-rechtliche Institut der Emphyteuse (s. d.), besonders bei Kirchengütern, Anwendung gefunden. Daneben aber kamen zahlreiche Nutzungsrechte an
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Vertragbis Verviers |
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eines Auftrags und die Emphyteuse oder der Erbzins. Daneben gab es noch die Verpflichtung des unbenannten Kontrakts (Innominatkontrakt), der dadurch klagbar wurde, daß der eine Teil leistete und dadurch den andern zur versprochenen Gegenleistung verpflichtete
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0321,
von Dinglergrünbis Dingolfing |
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Tienstbarkeiten(s.d.)
und Pfandrechte. Ferner gehören hierher die ^upcr-
fizies (s. d.), die Emphyteuse (s. d.) oder die Erb-
pacht (s. d.) und aus dem deutschen Recht die Real-
lasten (s. d.), das vielfach als Untereigentum bezeich-
nete Recht des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0235,
von Erblindungbis Erbrechen |
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, eine der Formen des sog. geteilten Eigentums. Sie gewährt ein erbliches und veräußerliches Nutzungsrecht an Grundstücken, namentlich an Bauerngütern, und steht in den meisten Fällen der röm. Emphyteuse (s. d.) sehr nahe. Der Erbpächter (Erbzinsmann
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Wakutubis Walachei |
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Anwendung dem Wakufgebiet allmählich eine ungeheure Ausdehnung gab. Die letztere Art des W. erinnert wegen der erbrechtlichen Übertragbarkeit des Besitzes und des für letztere zu entrichtenden Kanons an die Emphyteuse (s. d.). Die Angelegenheiten
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