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Oder meinten Sie 'Schleihe'?
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Kolomnabis Kolonialrecht |
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Semikolons und setzte als Zeichen dafür einen Punkt oberhalb des letzten Wortes des Satzteils. In der Anatomie ist K. (colon) s. v. w. Grimmdarm (s. Darm).
Kolonat (lat., "Bebauungsrecht", Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe, Leihe
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Erblandeshofämterbis Erblichkeit |
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übergehende Vermögen. Der E., welcher letztwillig über seinen Nachlaß verfügt hat, wird Testator genannt (s. Testament).
Erblehen (Feudum hereditarium, Erbleihe), erbliches Kolonatrecht (s. Kolonat); dann Bezeichnung einer bestimmten Art
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Handkußbis Handlungsbevollmächtigter |
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(Laudemium), eine besondere Gebühr, welche nach Lehnrecht der Lehnsmann bei einer Lehnserneuerung an den Lehnsherrn sowie bei der bäuerlichen Erbleihe der Kolone an den Gutsherrn bezahlen mußte; heutzutage regelmäßig durch Ablösung beseitigt
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Leighton-Buzzardbis Leim |
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Abgabe wirklich bildende Bücher bieten (s. Volksschriften). Vgl. Kitzing und Wahl, Handbuch des Leihbibliothekwesens (Taucha 1887).
Leihe, bäuerliche (Erbleihe), ein dingliches Nutzungsrecht an Bauerngütern s. Kolonat.
Leihgeld
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Bauerbachbis Bauernemancipation |
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, Behandigungsgüter u. s. w.), außerdem erbliche Kolonate, welche zum Teil aus den Verleihungen der letztern Art hervorgegangen waren (Meiergüter, Schillingsgüter, Laten- oder Hobsgüter u. s. w.), sowie andere erbpachtartige Verhältnisse (Erbleihe
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Erbanwartschaftbis Erbbescheiniguug |
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., Erlangen 1883).
Grbbauern, Bauern, die in ihrer Familie ver-
erbliche Güter besitzen (Kolonat, Mcierrecht, Erb-
pacht, Erbleihe). Früher verstand man unter E.
Vrockhaus' Konversations-Lexikon.. 14. Aufl. VI.
auch solche Bauern, die an
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Erblandeshofämterbis Erbliche Krankheiten |
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. auch für die Erbleihe oder das erbliche bäuerliche Nutzungsrecht (Kolonatrecht, s. Kolonat) gebraucht.
Erbliche Krankheiten, hereditäre Krankheiten, Krankheiten, deren Entstehung im gegebenen Falle auf eine von den Eltern oder Voreltern ererbte
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