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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Ministerialenbis Minium |
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der Kammer, welche die Anklage erhoben hat, ausgeübt werden. In der Deutschen Reichsverfassung, Art. 17, ist die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers für die von ihm gegengezeichneten Anordnungen und Verfügungen des Kaisers anerkannt; es fehlt aber an
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0531,
Frankreich (Staatsverwaltung) |
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Mächte sind bei ihm beglaubigt. Jeder Akt des Präsidenten der Republik muß von einem Minister gegengezeichnet werden. Der Präsident der Republik kann im Einverständnis mit dem Senat die Abgeordnetenkammer vor dem gesetzlichen Ablauf ihres Mandats auflösen
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3% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0064,
Italien (Staatsverfassung, Verwaltung) |
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in sich schließen, zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Kammern bedürfen. Der König ernennt zu allen Staatsämtern, sanktioniert und verkündigt die Gesetze, welche sowie die Regierungsakte von den verantwortlichen Ministern gegengezeichnet
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0073,
Frankreich (Verfassung. Verwaltung) |
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Mächte sind bei ihm beglaubigt. Jeder seiner Erlasse muß von einem Minister gegengezeichnet sein. Der Präsident kann unter Zustimmung des Senats die Deputiertenkammer auflösen, muß aber dann die Wahlkollegien innerhalb dreier Monate zu neuen Wahlen
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Gegenwartbis Gehalt |
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, daß
Regierungshandlungen des Staatsoberhauptes
rechtliche Gültigkeit nur haben, wenn sie von einem
verantwortlichen Minister gegengezeichnet sind.
Dieser Rechtssatz bildet die Ergänzung zu der dem
Landesherrn zukommenden Unverantwortlichkeit in
polit
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3% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0414,
Großbritannien und Irland (Verfassung) |
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durch Urkunden, welche nur der Unterschrift (Sign manual) bedürfen und von dem zuständigen Minister gegengezeichnet werden, oder durch Abdruck des Großsiegels (Great Seal), also unter Verantwortlichkeit des Lord High Chancellor, dem dieses Siegel
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3% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Ordinierenbis Ordonnanz |
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Rechtskraft verlieh. Die
O. im engern Sinne waren, wie die Edikte und De-
klarationen, vom Könige unterzeichnet, von einem
Staatsfekretär gegengezeichnet, mit dem großen
Siegel beurkundet und vom Siegelbewahrer visiert.
Ludwig XIV. befahl
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