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100% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0730, von Kribbe bis Kriebelkrankheit Öffnen
der Gemsen. Krickelster, s. Würger. Krickente, s. Enten (Bd. 6, S. 168 a). Kridar (von mittellat. crida, Konkurs) wurde früher häufig der Gemeinschuldner (s. d.) genannt. Kriebelkrankheit, Kornstaupe oder Ergotismus (vom frz. ergot, Mutterkorn
83% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0208, von Kreyssig bis Kriebelkrankheit Öffnen
. Kridar (lat.), der Gemeinschuldner im Konkurs (s. d.). Kriebelkrankheit (Ergotismus, Kornstaupe, Krampfsucht, ziehende Seuche), ein infolge von längerm Genuß des Mutterkorns (s. d.) entstandenes Leiden. Da das Mutterkorn sich am häufigsten
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0202, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafproceß. Verwaltung) Öffnen
190 Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafproceß. Verwaltung). Kridar, s. Crida Lapsus Liquid Liquidiren, s. Liquid Lociren Lokationsurtheil Mahnung Massa Masse Mora Moratorium Obsignation Partite Passiv Pro rata Scheinkauf
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0011, Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) Öffnen
sich aus dem gesamten gegenwärtigen Vermögen des Kridars zusammen, insoweit es zur Zwangsvollstreckung verwendet werden kann. Gegenstände, welche dem Gemeinschuldner nicht gehören, sondern sich nur thatsächlich in seinem Besitz befinden, sind
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0394, von Einspruch bis Einstweilige Verfügungen Öffnen
Konkursverfahrens deckt, während sie auf Antrag des Gemeinschuldners eintritt, wenn derselbe sich nach Ablauf der Anmeldefrist mit seinen Gläubigern außergerichtlich abfindet. Der Kridar erhält durch die E. die Verfügung über die Masse zurück. Vgl
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0072, von Gemeinschaft der Heiligen bis Gemeinwirtschaft Öffnen
(Gantmann, Gesamtschuldner, Kridar), im Konkurs oder Falliment der in Konkurs Verfallene, der Fallit oder Bankrottierer (s. Konkurs). Gemeinsinn, 1) nicht gemeiner, d. h. schlechter, Sinn (sensus vulgaris), sondern gemeiner, d. h. bei jedermann
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0010, von Konkurrenz der Verbrechen bis Konkurs Öffnen
, "Versteigerung", bisweilen auch Debitverfahren, Falliment, Fallissement). Der Ausdruck Bankrott bezeichnet den kriminell strafbaren K. Der betreffende Schuldner wird Kridar (Gemeinschuldner, Gesamtschuldner, Gantmann) genannt. Der gesamte
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0757, von Gemeinschaft des Vermögens bis Gemeinschuldner Öffnen
frübern gemeinrechtlichen Prozeß wurde derselbe meistens als Kridar, im Gebiet des rhein. Rechts als Fal- lit bezeichnet. Daneben war in Süddeutschland die Bezeichnung Gantmann gebräuchlich. (S.Gant.) Häufig wird der G. auch Konkursschuldner
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1047, von Zur-Mühlen bis Zusammenlegung Öffnen
. an einer fremden Sache würde principiell im Konkurse des Gegners nicht wirken, weil die Eröffnung des Konkurses die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kridars sistiert; doch sollen nach der Konkursordnung das handelsrechtliche Z