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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Güldenbis Güll |
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923
Gülden - Güll.
vielen Fürsten nach dem Muster der sehr verbreiteten und sehr geschätzten Fiorini geprägt wurden. Von den rheinischen Goldgulden gingen anfänglich 64, später 72 auf 1 Mark, und erst im 17. Jahrh. wurde dieser Goldgulden
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Güldenbis Gülle |
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in Umlauf belassenen Silber-
gülden besitzen einenFeingehalt, gemäß welchem 6 G.
österr. -^ 7 G. vorige süddeutsche Währung oder 3 G.
österreichisch ^ 2 Thlr. preußisch, und 7 G. süd-
deutsch -^ 4 Thlr. preußisch sind. Von 1871 bis 1892
prägte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Deutsche Reichsparteibis Deutsche Reiter |
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, als Einheit festgestellt; aus einem Pfund fein Silber sollten in Norddeutschland 30 Thlr., in Süddeutschland 52½ Guld. (süddeutsche Währung) und in Österreich 45 Guld. geprägt werden. Doch blieb der 14-Thalerfuß in beiden Mecklenburg bestehen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Kreuzenbis Kreuzholz |
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bis zur Einführung der Reichswährung gebräuchlich war, und deren 60 einen Gulden süddeutsch ausmachten, wurde in Kupfer und Silber ausgemünzt, und zwar gab es auch ½-(Doppelpfennige) und ¼-Kreuzerstücke (Pfennige). Sämtliche Staaten süddeutscher
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Munychionbis Münzfuß |
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zu 68 Kr. aus der rauhen kölnischen 14 3/9lötigen Mark, 9 Stück aus der feinen Mark auszuprägen, wodurch die feine Mark zu 10 1/5 Guld. ausgebracht ward (9-Reichsthalerfuß). Dagegen behielten die süddeutschen Kreise den Gulden als Rechnungsmünze bei
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Münzgewichtbis Münzkunde |
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durch die Münzkonvention von 1837 in den genannten Staaten der 24½-Guldenfuß oder die süddeutsche Währung, nach welcher die Mark zu 24½ Guld. oder 16 1/3 Thlr. ausgemünzt wurde. In Preußen wurde der Graumannsche M. beibehalten und durch ein Gesetz von 1821 weiter
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Münzverfälschungbis Münzwesen |
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das Zollpfund zu 500 g als Münzgrundgewicht statt der alten Mark eingeführt. Fast alle norddeutschen Staaten prägten fortab nach dem 30-Thalerfuß (30 Thlr. aus 1 Pfd. Silber), die süddeutschen Staaten nach dem 52½-Guldenfuß (52½ Guld. = 1 Pfd.) und Österreich
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0561,
Bayern (Verkehrswesen) |
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Notenbank (s. d.), die Süddeutsche Bodenkreditbank, Bayrische Handelsbank und Landesbank, sämtlich in München; Vereinsbank in Nürnberg, die Pfälzische Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh.; außerdem bestehen 810 Kreditgenossenschaften und 320
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Münzfußbis Munzinger |
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oder Gulden, die aus der Mark Feinsilber geprägt wurden
(14-Thalerfuß, 20-Guldenfuß u.s.w.). 1857 nahm man in Deutschland und in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie das Pfund von 500 g als Münzgewichtseinheit an. In
England gilt als solche
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Wahrscheinlichkeitslehrebis Währung |
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der Gulden süddeutscher W. dem Gulden österreichischer W. gegenübergestellt werden, ebenso die Währungs- (Kurant-) Münze der Scheidemünze. Das Währungsgeld kann aus verschiedenem Metall geprägt sein. Mit besonderer Rücksicht hierauf spricht man
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Brahebis Branntweinsteuer |
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proof 391,4
Holland 120 Guld. das Hektoliter 202,4
Amerikanische Union 90 Cents das Gallon proof 199,6
Norwegen 160 Öre das Liter 180,0
Rußland 9¼ Rub. das Wedro (100 Rub. = 235 Mk.) 176,8
Frankreich 156,25 Fr. das Hektoliter 126,6
Italien 140
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Kreuzburgbis Kreuzerkorvette |
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die süddeutschen Staaten die Einteilung der Gulden in 60 K. bei und teilten den K. in 4 Pfennige zu 2 Hellern. In Österreich wurde 1858 mit Einführung des 45-Guldenfußes der alte K. beseitigt, an dessen Stelle der Neukreuzer als 1/100 Gulden trat, der aber auch
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1027,
Korrespondenzblatt zum elften Band |
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, setzte in ihrem Testament das Gesamterträgnis ihres Vermögens (ca. 3200 Lire) zu Stipendien à 100 Gulden für evangelische Waisenkinder, in erster Linie aus Salzburg, aus, indem sie glaube, dadurch einen Teil der Schuld und Härte abzutragen, mit der ein
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0382,
Preußisch-deutscher Krieg |
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Mainufer, wo sich sein Korps auflöste. Die Bayern leisteten 25. und 26. Juli bei Helmstadt und Roßbrunn den Divisionen Beyer und Flies hartnäckigern Widerstand, zogen sich dann aber auch nach Würzburg zurück. Jetzt beeilten sich die süddeutschen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0334,
Banken (Österreich-Ungarn) |
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, Bankwesen und Bankpolitik in den süddeutschen Staaten 1819-75 (Jena 1880). In Betreff der Volksbanken s. d.
[Österreich-Ungarn.] Es gibt nur eine einzige Zettelbank; die frühere Österreichische Nationalbank, jetzt Österreichisch-Ungarische Bank
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Goldhafergrasbis Goldküste |
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489
Goldhafergras - Goldküste.
Kölner Mark wiegen. In Hannover, wo sie am spätesten geschlagen wurde, hielt sie 18 Karat 10 Grän fein Gold und 3 Karat 8 Grän Silber, war also etwas besser, = 7,11 Mk. In mehreren süddeutschen Staaten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0250,
von Kronenrostbis Krones |
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süddeutschen Staaten unter verschiedenem Gepräge ausgemünzt, kam der K. rasch in Umlauf und zwar infolge von Überschätzung zu einem höhern Wert, als er seinem Gehalt nach besaß, nämlich zu 2 7/10 Gulden im 24-Guldenfuß, während er nur 2 Guld. 38⅕ Kr
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Römerbadbis Romilly sur Seine |
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); "Die Leistung an Zahlungsstatt" (das. 1866); "Die Verfassung des Norddeutschen Bundes und die süddeutsche Freiheit" (1.-3. Aufl., das. 1867); "Grundzüge des württembergischen Erbrechts" (das. 1872); "Das württembergische Unterpfandrecht" (Leipz. 1876
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0782,
Württemberg (Geschichte 1850-1870) |
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, für welche ihr im Juni vom Landtag 7,700,000 Gulden bewilligt wurden. W. stimmte 14. Juni in Frankfurt für Österreichs Antrag auf Mobilmachung aller nichtpreußischen Bundeskorps, und während ein Bataillon Hohenzollern besetzte, stieß das württembergische
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0164,
Branntweinsteuer (neue Gesetzgebung in Deutschland etc.) |
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. reinen Alkohols für den Kopf der Bevölkerung bemessen.
Inzwischen sind auch die süddeutschen Staaten der Steuergemeinschaft beigetreten, so daß das ganze Deutsche Reich für Branntwein nun ein einheitliches Steuergebiet bildet.
In Belgien wurde
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Karnulbis Karoline |
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1740 süddeutsche Goldmünze von 3 Goldgulden = 11 Gulden des 24-Guldenfußes. K. war auch eine schwedische Goldmünze, = 10 Frank = 8,1 Mk.; früher auch schwedische Silbermünze, = 1,3 Mk.
Karoline, s. v. w. Karamboline, s. Billard, S. 952.
Karoline
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0516,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte: 1815-1835) |
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die Verleihung ständischer Verfassungen in den süddeutschen Staaten nicht verhüten. Um so mehr war er darauf bedacht, Preußen daran zu hindern, damit es Österreich nicht an Einfluß überflügele, und das Wartburgfest und die Ermordung Kotzebues 1819 gaben
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Zwangsvorstellungbis Zweibrücken |
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Schützen erlegt wird (s. Hauptjagen).
Zwanzigguldenfuß, s. Münzfuß.
Zwanzigkreuzer (Zwanziger, Kopfstück), frühere österreichische, nach dem 20-Guldenfuß ausgeprägte Silbermünze zu 20 Kr., 3 = 1 Gulden K.-M., 1 = 0,70 Mark, die bis zur Münchener
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0283,
Eisenbahn-Personengeldtarife (in Deutschland und Österreich-Ungarn) |
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Pf. und auf den oberhessischen Staatsbahnen 0,40 Pf.
3) Auf den süddeutschen Bahnen werden durchweg nur drei Wagenklassen geführt. Freigepäck wird nicht gewährt. Es wird erhoben:
1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse
Pfennig
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0270,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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eines deutschen Parlaments zum Zweck einer Neugestaltung der Bundesverfassung) mit allen gegen drei Stimmen ausgesprochen hatte, nach und nach zu dem Entschluß, durch inniges Zusammengehen mit den andern süddeutschen Staaten Heil für B. zu suchen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Batu-Inselnbis Bau |
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Lande, und zwar in den einzelnen Kantonen verschieden geprägt. Man rechnete auf den Gulden 15 B., also den B. zu 4 Kreuzer, und auch in den süddeutschen Staaten, welche Guldenrechnung hatten, blieb die Benennung bis auf die neuere Zeit (namentlich beim
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Seccobis Seckendorf |
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, im norddeutschen Thalergebiete früher das ½-Silbergroschen- oder 6-Pfennigstück, welches den 60. Teil des Thalers darstellte. (S. Dreier und Sechsling.) Im süddeutschen Guldengebiet und in Österreich nannte man S. das 6-Kreuzerstück von l/10 Gulden = 17⅐ bez. 21
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Mauveïnbis Maxhütte |
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Maxburg, s. Hambach.
Maxdor, früher Goldmünze in Bayern, zu 2 Goldgulden = 7⅓ Gulden (s. d.) süddeutsch oder 12 4/7 M. (12 M. 57⅐ Pf.); es gab auch doppelte M.
Maxen, Dorf und Rittergut in der Amtshauptmannschaft Pirna der sächs. Kreishauptmannschaft
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