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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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13
Urkundenbeweis - Urkundenprozeß.
und Kopien (Abschriften) und in archivarische und nicht archivarische Urkunden. Unter den archivarischen versteht man Urkunden, welche im Archiv einer öffentlichen Behörde aufbewahrt sind, und welchen
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50% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Urinfistelbis Urkundenfälschung |
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, wie die Inhaberpapiere (s. d.), zugleich Verkörperung eines Forderungsrechts sind. Die Deutsche Civilprozeßordnung unterscheidet für den Urkundenbeweis (s. d.) öffentliche und Privaturkunden. Als öffentliche U. bezeichnet sie diejenigen, welche
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0939,
Beweis (logisch) |
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hat (Deutsche Strafprozeßordn. §. 260; vgl. Österr. Strafprozeßordn. §§. 258, 326). Bezüglich der einzelnen Beweismittel s. Augenschein, Sachverständige, Urkundenbeweis, Zeuge.
Beweis, in der Logik die Ableitung der Wahrheit eines Satzes
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0062,
von Spaltfrüchtebis Spangenberg |
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Urkundenbeweise" (Heidelb. 1827, 2 Abtlgn.). Von Strubes "Rechtlichen Bedenken" besorgte S. eine neue Ausgabe (Hannov. 1827-28, 3 Bde.), wie er auch Hagemanns "Praktische Erörterungen aus allen Teilen der Rechtsgelehrsamkeit" (Bd. 8-10, 1829-37) fortsetzte
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Urkundspersonenbis Urnen |
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14
Urkundspersonen - Urnen.
klägerischen Anspruch widersprochen hat, aber den Urkundenbeweis für seine Einwendungen nicht antreten kann. Der Prozeß wird alsdann im ordentlichen Verfahren fortgesetzt. Auf Grund des ergehenden Urteils kann
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0392,
von Doktorpromotionbis Dolabella |
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Zahlungszeit, die Person des Gläubigers und des
Schuldners. (S. auch Urkunde und Urkundenbeweis.)
Dokumentenschrift, s. Kanzleischrift.
Dol(D.deVretagne),Hauptstadtd'cs Kantons
D. (137,19 cikm, 8 Gemeinden, 16 881 E.) im Arron-
dissement St. Malo
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Untersatzbis Unterschweflige Säure |
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und Beweis. (S. Urkundenbeweis.) Steht die Echtheit der U. fest, so hat die darüber stehende Schrift die Vermutung der Echtheit für sich. Die unterschriebene Privaturkunde begründet vollen Beweis dafür, daß die darin enthaltene Erklärung vom
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Urkundenlehrebis Urkundenprozeß |
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Thatsachen gehören, insbesondere also der Einreden des Beklagten, nur Urkunden und Eideszuschiebung zulässig sind. Die Antretung des Urkundenbeweises (s. d.) kann nur durch Vorlegung der Urkunden erfolgen, und eine Eidesleistung ist allemal
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