Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach wohlerworben
hat nach 0 Millisekunden 11 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Oder meinten Sie 'erworben'?
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
6% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0331,
von Erwürgenbis Erysipeloid |
Öffnen |
charakteristisches Merkmal aufzustellen, an welchem sich erkennen läßt, ob ein Recht wohlerworben oder ob es ein bloß auf dem Gesetz, solange dasselbe gilt, beruhendes ist. Es ist nicht richtig, daß E. R. nur die seien, welche auf einem besondern Titel beruhen
|
||
4% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
Öffnen |
privatum (lat.), Privatrecht (s. Recht).
Jus protimiseos (J. protimeseos, lat.-griech.), Vorkaufsrecht.
Jus publicum (lat.), öffentliches Recht, Staatsrecht (s. Recht).
Jus quaesitum (lat.), wohlerworbenes Recht, die vermöge eines Rechtstitels
|
||
3% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0542,
von Konchylienbis Kondensationswasserableiter |
Öffnen |
Grundsätzen wohlerworben erklärt wird.
Kondemnieren (lat.), verurteilen.
Kondensation (lat.), im allgemeinen die Verdichtung oder Zusammendrängung der Materie in ein kleineres Volumen; im engern Sinne die Verdichtung von Dämpfen und Gasen zu
|
||
2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Dispensarybis Disposition |
Öffnen |
der Zivilrechtsnormen, an die Zustimmung der Stände nicht gebunden und nur insofern begrenzt sei, als dadurch keine wohlerworbenen Rechte einer Person und keine solchen gesetzlichen Vorschriften verletzt werden dürfen, welche unbedingt verpflichtend sind und keinerlei
|
||
2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0646,
Freihandel (Allgemeines) |
Öffnen |
Sinn des Wortes ist gleichbedeutend mit der Freiheit des Erwerbs wie überhaupt des wirtschaftlichen Lebens, allerdings unter der Voraussetzung, daß die zum Schutz wohlerworbener Rechte gebotenen Schranken nicht überschritten werden; der Freihändler
|
||
2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0274,
Volkswirtschaftslehre (Hauptsysteme, Litteratur) |
Öffnen |
, sondern auch eine vollständige Harmonie aller Interessen erwartete und dem entsprechend freien Verkehr im Innern des Landes wie nach außen verlangte. Der Staat solle sich darauf beschränken, nur den bestehenden wohlerworbenen Rechten den nötigen Schutz
|
||
2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0719,
von Wohnungsfragebis Woiwod |
Öffnen |
erforderlich, indem eine im Gesamtinteresse liegende gleichmäßige Regelung an wohlerworbenen mannigfaltigen Einzelinteressen scheitert. Man hat deswegen auch gefordert, daß, wie dies in einzelnen Ländern schon der Fall, der Staatsgewalt oder auch
|
||
2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0095,
Banken (die deutschen Privatnotenbanken) |
Öffnen |
hin und hat es, ohne wohlerworbene Rechte zu verletzen, schließlich erreicht. In Österreich, Belgien und den Niederlanden ist die Banknotenausgabe monopolisiert, und Italien hat sich dasselbe Ziel gesteckt. In Deutschland macht sich eine entschiedene
|
||
2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0837,
Fischereirecht |
Öffnen |
der Staatswissen-
schaften, III, 516 fg. (Jena 1892).
Fifchereirecht. Verliehene Berechtigungen zur
Fifcherei in fremden Gewässern als wohlerworbene
Gerechtsame kommen in großer Zahl vor; die franz.
Gefetzgebung hat solche Rechte beseitigt
|
||
2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Wohlau (Kreis und Stadt)bis Wohlfahrtsausschuß |
Öffnen |
die Fortschritte der physischen Wissenschaften" verdient.
Wohlerworbene Rechte, s. Erworbene Rechte.
Wohlfahrtsausschuß (Comité de salut public) hieß in der Französischen Revolution die Regierungsbehörde des Nationalkonvents (s. d.). Nachdem zunächst
|
||
2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Erwinbis Erworbene Rechte |
Öffnen |
liegt.
Erworbene Rechte (oder wohlerworbene Rechte, Jura quaesita, Jura singulorum), der Gegensatz einerseits zu den angeborenen Rechten (s. Angeboren), andererseits auch zu den gesetzlichen Rechten. Man versteht dann darunter diejenigen Rechte
|