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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Dividieren - Division.

gesellschaften vgl. Aktie. Bei den Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit nennt man D. die meist in Prozenten ausgedrückte Summe, welche den Versicherten von ihren eingezahlten Prämiengeldern nach Abzug aller Ausgaben am Ende des Versicherungjahrs zurückgezahlt wird. Bei Konkursen versteht man unter D. die pro Hundert berechnete Quote, welche aus dem Ertrag der Konkursmasse an die Gläubiger des Falliten nach Maßgabe ihrer Forderungen zur Verteilung gelangt.

Dividieren (lat.), teilen, als Rechnungsoperation (s. Division).

Dividivi (Dividibi, auch Libidibi, Libidavi), die Früchte von Caesalpinia Coriaria Willd., bilden schnecken- oder S-förmig eingerollte, trockne, spröde, an beiden Enden stumpf zugespitzte, etwas glänzende, kastanienbraune, gegen 8 cm lange, 23 cm breite Hülsen, welche zwischen der zähen äußern und innern Haut eine ockerbraune, spröde Masse enthalten und meist 24 linsenförmige Samen einschließen. Sie enthalten 1926,7 (nach andern Angaben 32 und selbst 49) Proz. Gerbstoff. Die Gerbschoten wurden zuuerst 1768 von den Spaniern nach Europa gebracht; sie kommen jetzt über Caracas, Maracaibo und Curassao in den Handel und dienen zum Gerben und Schwarzfärben. Sie geben weiche, braunrot gefärbte Leder, werden aber meist nur als Zusatz zu andern Gerbmitteln benutzt.

Dividualität (neulat.), Teilbarkeit.

Divina Commedia (ital.), s. Dante Alighieri.

Divination (lat.), Ahnungsvermögen, Weissagungskraft, Ahnung, bei den Römern Inbegriff aller auf die Mantik bezüglichen Erscheinungen und Institute, Prodigien, Orakel, Augurien etc. (s. Mantik); in der altrömischen Rechtssprache die richterliche Untersuchung, welcher von mehreren Anklägern als der passendste auszuwählen sei, um bei einem Prozeß den Hauptankläger (suo nomine accusator) zu machen, während die übrigen als Subscriptores jenem sich anreihten. So handelte es sich bei der Anklage des Verres darum, ob Cicero oder Cäcilius Hauptkläger sein sollte, und deshalb führt die erste Verrinische Rede des Cicero den Titel Divinatio. Die Richter entschieden in solchen Fällen nach einer gewissen moralischen Voraussetzung (divinabant); daher der Name.

Divinatorisch, auf Divinationsgabe beruhend, erratend; daher divinatorische Kritik, eine auf genauester Bekanntschaft mit der Denk und Redeweise eines Autors beruhende Kritik, die infolgedessen oft unmittelbar das Richtige trifft. Divinieren, durch Divinationsgabe wissen, ahnen, weissagen.

Divinisieren (lat.), vergöttern.

Divinität (lat.), Göttlichkeit.

Diviodunum, Stadt, s. Dijon.

Divis (lat.), Teilungszeichen, Bindestrich (-).

Divisch, Procopius, Naturforscher, geb. 1. Aug. 1696 zu Senftenberg in Böhmen, trat 1720 in den Prämonstratenserorden zu Bruck, erhielt 1726 die Priesterweihe und ward Professor der Philosophie und Theologie am dortigen Stift. 1733 erwarb er in Salzburg den Doktortitel, ward bald darauf Pfarrer zu Brendiz bei Znaim und fungierte 1741 bis nach Beendigung des Kriegs als Prior in Bruck. In seine Pfarre zurückgekehrt, widmete er sich ausschließlich physikalischen Studien und Forschungen, namentlich der Lehre von der Elektrizität, und kam zu der Erkenntnis, daß der Blitz ein elektrischer Funke sei. 1754 stellte er einen Blitzableiter mit eigentümlichen Saugvorrichtungen nicht weit von seiner Wohnung auf freiem Feld auf, den ersten auf dem Kontinent, und beobachtete dessen Wirkung. Die Einrichtung dieser Vorrichtung ist nicht genau bekannt, auch wurde der von D. gemachte Vorschlag, solche Blitzableiter mehrfach zu errichten, von den Wiener Gelehrten abgelehnt. Die Vorrichtung selbst wurde von den benachbarten Bauern bald darauf zerstört, weil sie dieselbe für die Trockenheit des folgenden Sommers verantwortlich machten. D. erfand auch ein musikalisches Instrument, genannt Denisdor und schrieb: "Längst verlangte Theorie von der meteorologischen Elektrizität" (Tübing. 1768). Er starb 21. Dez. 1765 in Prendiz.

Divisi (ital., abgekürzt div., "geteilt") bedeutet in den Orchesterstimmen von Streichinstrumenten, daß die zwei oder mehrstimmig vorkommenden Akkorde nicht als Doppelgriffe gespielt werden, sondern die Instrumente sich teilen sollen.

Divisibel (lat.), teilbar; Divisibilität, Teilbarkeit.

Division (lat.), Teilung, in der Arithmetik die vierte Rechnungsspezies, die Zerlegung einer gegebenen Zahl in eine bestimmte Anzahl gleicher Teile. Dividieren heißt nämlich eine Zahl (Quotient) suchen, welche in einer gegebenen Zahl (Dividendus, Dividend) so vielmal enthalten ist, als eine andre (Divisor) Einheiten hat. Um anzudeuten, daß eine Zahl durch eine andre dividiert werden soll, setzt man das Divisionszeichen (:) dazwischen und zwar meist so, daß der Divisor rechts, der Dividend links von diesem Zeichen steht, oder man schreibt die Aufgabe in Form eines Bruches, dessen Zähler der Dividend und dessen Nenner der Divisor ist; daß z. B. 60 durch 5 dividiert erden soll, läßt sich bezeichnen entweder durch 60:5, oder durch 60/5. Ist die D. richtig, so muß, wenn man den Quotienten mit dem Divisor multipliziert und den bei der D. etwa übriggebliebenen Rest zum Produkt addiert, dieses dem Dividenden gleich sein.

Division, im Militärwesen 1) ein aus allen Waffengattungen zusammengesetzter, zu selbständigen Unternehmungen befähigter Truppenkörper, deren 2 (oder 3) ein Armeekorps bilden, und die in Deutschland im Krieg aus 2 Infanteriebrigaden à 2 Regimenter = 1-2 Bataillonen, 4 Eskadrons Kavallerie, 4 Feldbatterien, 12 Pionierkompanien und bei Einer D. jeden Armeekorps 1 Jägerbataillon, zusammen etwa 15,000 Mann, 710 Pferden, 24 Geschützen, besteht. In andern Heeren ist die D. schwächer, wie in England nur gegen 10,000 Mann, in andern stärker, z. B. in Frankreich, wo sie 1618 Bataillone und gegen 20,000 Mann zahlt. Kommandeur einer D. (häufig, aber nicht dienstlich, auch Divisionär genannt) ist ein Generalleutnant (in Österreich Feldmarschallleutnant); zum Divisionsstab gehören im Frieden: 1 Generalstabsoffizier, 2 Adjutanten, 1 Intendanturrat, 1 Arzt, 2 Auditeure, 2 Prediger. 2) D. bezeichnet auch mehrere zu einer Infanterie, bez. Kavalleriedivision vereinigte Infanterie, bez. Kavallerieregimenter. In Deutschland heißen die Divisionen der Friedensformation im Krieg Infanteriedivisionen. Die Kavalleriedivisionen werden aus 2-3 Brigaden (normal 3) à 2 Regimenter zu 4 Eskadrons formiert, denen reitende Artillerie, 1-2 Batterien, zugeteilt wird. In Österreich heißen sie Infanterie oder Kavallerie-Truppendivisionen. 3) In Österreich und einigen andern Staaten heißt D. auch eine aus 2 Kompanien Infanterie, 2 Eskadrons Kavallerie oder 2-3 Batterien Feldartillerie oder noch kleinern Teilen gebildete taktische Truppenabteilung. Die aus allen Waffen zusammengesetzte D. wurde 1793 und 1794 zuerst in der französischen Armee, bald darauf in andern Heeren eingeführt.