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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Erbverzicht; Erbvorschneideramt; Erbzins; Erchanger; Erchtag; Ercilla y Zuñiga; Erckmann-Chatrian

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Erbverzicht - Erckmann-Chatrian.

mungen über Verträge überhaupt; außerdem verlangen verschiedene neuere Gesetzgebungen zur Gültigkeit derselben gerichtliche Konfirmation, besonders für die affirmativen, so in Preußen und Sachsen. Das französische und österreichische Recht lassen den E. nur unter Ehegatten zu. Eine Art des Erbvertrags ist auch die Erbverbrüderung (s. d.). Vgl. Beseler, Die Lehre von den Erbverträgen (Götting. 1835-40, 3 Bde.); Kugelmann, Gemeinrechtliche Begründung des partikularen Erbvertrags (Erlang. 1877).

Erbverzicht, Verzicht auf eine Erbschaft; im engern und eigentlichen Sinn ein Vertrag, wodurch jemand auf das ihm gegen den andern Kontrahenten, sei es nach dem Gesetz, sei es kraft testamentarischer oder vertragsmäßiger Bestimmung, zustehende Erbrecht verzichtet. Besondere Formen sind im heutigen Recht für einen E. nicht vorgeschrieben; das französische Recht (Code civil, Art. 791) läßt denselben vor Eröffnung der Erbschaft nicht zu, während im preußischen, österreichischen und sächsischen Zivilrecht der E. statuiert ist. Der Verzichtende muß handlungsfähig sein, und darum ist bei Minderjährigen die Zustimmung des Vormundes nötig. Der Verzichtende verliert alle Ansprüche aus seinem Erbrecht, doch behalten die Deszendenten desselben ihre selbständigen Erbrechte gegenüber dem Erblasser. Stirbt also der Verzichtende vor dem Erblasser, so können die Deszendenten des erstern ihre Erbrechte selbst dann geltend machen, wenn der Verzicht zugleich für die Nachkommenschaft des Verzichtenden ausgesprochen wurde; doch müssen sie eine dem Verzichtenden etwa gewährte Abfindung sich anrechnen lassen. Nur nach dem königlich sächsischen Zivilgesetzbuch vernichtet der auch für die Erben abgegebene Verzicht das Erbrecht der letztern. In frühern Zeiten waren vielfach in den Familien des hohen Adels Erbverzichte der Töchter üblich, um diese von der Succession auszuschließen. Da heutzutage, wenigstens in Deutschland überall, die agnatische Succession des Mannesstamms verfassungsmäßig sanktioniert ist, so sind derartige Erbverzichte der Töchter weniger üblich und jedenfalls ohne besondere Bedeutung.

Erbvorschneideramt, s. Erbämter.

Erbzins, eine jährliche bestimmte Abgabe, welche, in Geld oder Naturalien bestehend, entweder von einem mit Eigentumsrecht übertragenen Grundstück zu entrichten, oder gegen Überlassung eines Kapitals für ewige Zeiten von einem Grundstück versprochen ist. Die mit einer solchen Reallast belegten Güter heißen Erbzinsgüter. Weiteres über E. und Erbzinsleihe s. Erbpacht.

Erchanger (spr. erchan-ger), mit seinem Bruder Berthold zur Zeit König Konrads I. (911-918) Kammerbote und Verwalter der Reichsgüter in Schwaben. Die Brüder, welche 913 am Inn einen glänzenden Sieg über die Ungarn erfochten hatten, suchten die herzogliche Würde zu erneuern und an sich zu bringen, zumal Konrad ihre Schwester Kunigunde zur Frau hatte. Allein sie gerieten darüber mit dem ehrgeizigen Bischof Salomo von Konstanz in Fehde, nahmen zwar den letztern gefangen, mußten aber doch nach längerm Widerstand dem von Salomo herbeigerufenen König sich unterwerfen und wurden 916 von der Synode von Hohenaltheim zu lebenslänglicher Klosterhaft verurteilt. Konrad aber verurteilte die Brüder zum Tod, und so wurden sie 21. Jan. 917, wahrscheinlich zu Adingen, öffentlich enthauptet.

Erchtag (Erctag, Ertag), s. v. w. Dienstag (s. d.).

Ercilla y Zuñiga, Don Alonso de, span. Dichter, geb. 7. Aug. 1533 zu Bermeo als Sprößling eines alten viscayischen Adelsgeschlechts, wurde durch Vermittelung seines Vaters, der Mitglied des Rats Karls V. war, aber frühzeitig starb, Page bei dem Infanten Don Philipp, begleitete den Prinzen 1547-1551 auf seinen Reisen durch Europa und war mit ihm 1554 in England, als derselbe sich mit der Königin Maria vermählte. Bald darauf nahm E. an dem spanischen Feldzug gegen die aufständischen Araukaner an der Küste von Chile teil, focht mit Auszeichnung in sieben blutigen Schlachten und faßte den Plan, die Heldenthaten dieses Kampfes in einem Epos zu besingen, das er sofort (um 1558) begann. Nach einer peinlichen Untersuchung, in welche ihn der falsche Verdacht, einen Aufruhr angestiftet zu haben, gebracht, ging er nach Callao, Panama und von da nach Spanien zurück, machte von hier aus Reisen durch Frankreich, Italien, Deutschland, Böhmen und Ungarn und vermählte sich 1570 mit Maria de Bazan, deren Reize und Tugenden er an mehreren Stellen seines Gedichts erhebt. Später diente er einige Zeit als Kammerherr beim Kaiser Rudolf II., kehrte jedoch 1580 nach Madrid zurück, wo er in Armut um 1595 starb. Im J. 1857 ward ihm hier ein Denkmal errichtet. Sein historisch-episches Gedicht in Oktaven: "La Araucana", ist im ganzen eine treue, echt epische Schilderung der Begebenheiten in klassischer Sprache und reich an poetischen Schönheiten. Es umfaßt 37 Gesänge und ist von allen epischen Dichtungen Spaniens jenseit der Grenzen des Landes am bekanntesten geworden. Die erste Abteilung des Gedichts, die E. fertig nach Europa mitbrachte, wo sie zuerst allein (Madr. 1569) erschien, ist die frischeste; erst 1578 erschien die zweite Abteilung, welche sich durch zahlreichere Episoden von jener unterscheidet; noch mehr war dies in der dritten der Fall, die mit den beiden ersten 1597 gedruckt erschien. Das Gedicht erlebte in der Folge zahlreiche Wiederabdrücke (am elegantesten Madr. 1776, 2 Bde.; am korrektesten das. 1828, 2 Bde.) und fand auch in der "Biblioteca de autores españoles" (Bd. 12) Aufnahme. Eine Fortsetzung desselben veröffentlichte Don Diego de Santistevan (Salamanca 1597; mit der "Araucana" zusammen, Madr. 1733); eine deutsche Übersetzung besorgte Winterling (Nürnb. 1831, 2 Bde.). Vgl. Royer, Étude littéraire sur l'Araucana d'Ercilla (Dijon 1880).

Erckmann-Chatrian (spr. -schatriang), Kollektivname zweier gemeinsam arbeitender französischer Romanschriftsteller, welche, dem Elsaß entstammend, in der zweiten Hälfte des Kaiserreichs glänzende Erfolge nicht nur bei ihren französischen Landsleuten, sondern namentlich auch in Deutschland und in der Schweiz erzielten, indem ein gewisser gemütvoller Zug in ihren Dorfgeschichten etwas wie verwandtschaftliche Gefühle weckte und den Glauben begründete, daß das Beste in ihrer Schreibweise ihrer alemannischen Abstammung nicht fremd sei, die später aber, als sie nach dem Rückfall ihrer Heimat an das Deutsche Reich für Frankreich optierten und ultrachauvinistisch wurden, über den neuen Bestrebungen, denen sie ihr ursprüngliches Wesen opferten, rasch ihre Popularität verloren. Emile Erckmann, geb. 20. Mai 1822 zu Pfalzburg, Sohn eines Buchhändlers, hatte 1842 in Paris das Studium der Rechte begonnen und dasselbe nach verschiedenen längern Unterbrechungen 1858 endlich erledigt, als er sich ein Jahr später mit seinem Freund Alexandre Chatrian, geb. 18. Dez. 1826 zu Soldatenthal aus einer alten Familie von Glashüttenbesitzern der Meurthe und damals als Lehrer am Collège seiner Vaterstadt angestellt, zu gemeinsamer litterarischer Thätigkeit verband. Ihre ersten Arbeiten: "Le sacrifice d'Abraham", "Le bourgmestre en bouteille" etc., die in dem neugegründeten "Démocrate