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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Exponent; Exponieren; Expórt; Exportbonifikation; Exportmusterlager

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Exponent - Exportmusterlager.

Gase bei der hohen Zersetzungstemperatur, welche ihr Volumen noch bedeutend vergrößert, charakterisiert die E. und bedingt ihre Wirkung. Man unterscheidet impulsive E., welche bei hoher Entzündungstemperatur relativ langsam verbrennen und deshalb zum Treiben von Geschossen, auch zum Sprengen der Hohlgeschosse und der Minen benutzt werden. Sie werden durch einen Funken zur Explosion gebracht. Die brisanten E. verbrennen bei hoher Entzündungstemperatur außerordentlich heftig und wirken viel zu zerstörend, als daß sie in Feuerwaffen benutzt werden könnten, zumal sich ihre Verbrennungsgeschwindigkeit nicht wie die der impulsiven E. durch die äußere Form, die man ihnen gibt, regulieren läßt. Sie dienen deshalb nur zum Sprengen und müssen durch hohen Druck zur Explosion gebracht werden, da sie in Berührung mit einer Flamme nur lebhaft ohne Explosion abbrennen. Bei den fulminanten Explosivstoffen erfolgt die Explosion bei niedriger Entzündungstemperatur mit der größten Heftigkeit und Geschwindigkeit und durch so geringe mechanische Einwirkung, daß an eine Benutzung dieser Substanzen in größern Mengen gar nicht gedacht werden kann; sie dienen nur als Zündmittel für andre E. In Hinsicht auf ihre chemische Beschaffenheit bilden die E. etwa drei Gruppen. Die erste Gruppe enthält diejenigen Mischungen, welche dem Schießpulver ähnlich sind. Dieses besteht aus salpetersaurem Kali, Schwefel und Kohle, und seine Eigenschaften können durch das Mengenverhältnis und durch die Art der Darstellung wesentlich modifiziert werden. Analoge Präparate erhält man mit salpetersaurem Baryt, salpetersaurem Natron oder überchlorsaurem Kali statt des Kalisalpeters einerseits, mit Surrogaten der Kohle oder des Schwefels anderseits. Diese E. benutzten in Feuerwaffen und zum Sprengen, mehr oder weniger ähnliche Mischungen mit chlorsaurem Kali fast nur als Zündmittel. Die zweite Gruppe der E. umfaßt organische Nitroverbindungen, Substanzen, die aus Glycerin, Cellulose, Stärke, Karbolsäure etc. durch Behandlung mit konzentrierter Salpetersäure entstehen. Hierher gehören: das Nitroglycerin, welches besonders in der Form von Dynamit Anwendung findet, die Schießbaumwolle, die Sprenggelatine, die Pikratpulver und auch das salpetersaure oder chromsaure Diazobenzol (Knallanilin). Sie dienen hauptsächlich als Sprengmittel, da sie für Feuerwaffen zu brisant sind. Die dritte Gruppe umfaßt die sogen. Knallpräparate: Knallgold, Knallsilber und Knallquecksilber, höchst fulminante Körper, die ausschließlich als Zündmittel benutzt werden können. Die E. finden ausgedehnte Anwendung in den Feuerwaffen, im Minen- und Seekrieg, aber auch im Bergbau, Straßen- und Tunnelbau, in Steinbrüchen, zum Sprengen der Eisdecke auf Flüssen, um die Schiffahrt frei zu machen, zur Lockerung sehr harten Erdbodens (Sprengkultur), zum Betrieb von Maschinen, im Signalwesen etc. Die Gesetzgebung schreibt in den meisten Ländern vor, welche Vorsichtsmaßregeln bei der Behandlung von Explosivstoffen zu treffen sind. In einigen Staaten hat die Regierung die Fabrikation und den Verkauf gewisser E. als Monopol übernommen, um die hierdurch dem Publikum bereiteten Gefahren soviel wie möglich einzuschränken. Den Schutz der bei der Fabrikation von Explosivstoffen gefährdeten Arbeiter hat in Deutschland das Haftpflichtgesetz (s. d.) geregelt. Litteratur s. bei Schießpulver.

Exponent (lat., "Zeiger, Anzeiger"), in der Potenzrechnung diejenige Zahl, welche angibt, wie oft eine andre Zahl, die Basis, zur Bildung einer Potenz als Faktor gebraucht werden soll. In 2^{3} = 8 stellt die 3 den Exponenten der dritten Potenz 8 für die Basis 2 vor. In der Lehre von den geometrischen Proportionen versteht man unter E. den Quotienten aus einem Vorderglied und einem Hinterglied einer geometrischen. Proportion; z. B. von 3:4 = 6:8 ist 3:4 der E. Bei geometrischen Progressionen, d. h. einer Reihe von Größen, deren zwei aufeinander folgende Glieder immer denselben Quotienten geben, z. B. 1, 2, 4, 8, 16 etc. oder allgemein a^{2}, a^{3}, a^{6}, a^{8} etc., wo in der ersten der Quotient von je zwei Gliedern 2, in der zweiten aber a^{2} wird, heißt dieser Quotient auch E. Unter Exponentialgröße oder Exponentialfunktion versteht man in der Mathematik eine Funktion von der Form a^{x}, in welcher der E. variabel ist. Exponentialgleichungen heißen Gleichungen, in welchen sich Exponentialgrößen vorfinden; Exponentialkurven solche, in deren Gleichungen Exponentialgrößen auftreten.

Exponieren (lat.), aussetzen, z. B. einer Gefahr; abordnen, z. B. einen Beamten zum ständigen Aufenthalt außerhalb des Amtssitzes der Behörde, zu welcher er gehört; auseinandersetzen, auslegen (erklärend oder übersetzend), darlegen; exponibel, erklärbar, erklärlich; Exponibilität, Erklärbarkeit.

Expórt (lat.), s. v. w. Ausfuhr (s. d.); Mehrzahl: Exporten, Ausfuhrartikel; exportabel, was ausgeführt werden kann oder darf; exportieren, Waren ausführen; Exportation, s. v. w. Export. Exporteur, derjenige, welcher Waren ausführt.

Exportbonifikation (lat., Ausfuhrvergütung), die bei der Ausfuhr von Waren gewährte Rückerstattung von bereits entrichteten innern Aufwandsteuern (z. B. vom Zucker) oder von Zöllen, welche bei der Einfuhr des im Inland veredelten Rohstoffs oder auch des fertigen Produkts hatten bezahlt werden müssen (Rückzoll, engl. Drawback). Durch dieselbe soll dem Inländer die Konkurrenz auf fremdem Markt ermöglicht werden, die E. kann aber auch leicht zu einer wirklichen Ausfuhrprämie ausarten, so, wenn sie infolge mangelhafter Steuerbemessung zu hoch ausfällt (z. B. bei der Rohstoffbesteuerung: Annahme eines zu geringen Prozentsatzes an Fabrikaten, welche aus einer bestimmten Menge Rohstoff ausgebracht werden, und Rückvergütung nach Maßgabe dieses Satzes, während in Wirklichkeit weniger Rohstoffe nötig waren, also auch weniger Steuern bezahlt wurden, so bei dem Zucker in Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien), oder wenn statt des wirklich verzollten oder bestimmten Gegenstandes ein andrer, etwa aus heimischen Rohstoffen hergestellter Artikel ausgeführt und für denselben die E. entrichtet wird. Die letztere Form der Prämiierung tritt dann leicht ein, wenn, wie heute noch bei Eisen in Frankreich, kein Identitätsnachweis, d. h. kein Nachweis darüber verlangt wird, daß für den auszuführenden Gegenstand, für welchen die E. beansprucht wird, auch wirklich früher Steuern oder Zölle entrichtet wurden. In Deutschland werden heute Bonifikationen gewährt für Branntwein, Bier, Rübenzucker, Tabak und Tabaksfabrikate und für aus heimischem Getreide hergestellte Mühlenfabrikate. Vgl. Acquit à caution und Ausfuhr.

Exportmusterlager, eine zur Förderung des Ausfuhrhandels errichtete permanente Ausstellung von Fabrikaten, Modellen, bildlichen Darstellungen, Beschreibungen, Preiskuranten etc. von heimischen industriellen Unternehmungen. Ein solches Lager wurde 1881 in Stuttgart, ein andres in Berlin (E. der Union) ins Leben gerufen.