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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Banken

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Banken (Depositenbanken).

Während des 18. Jahrh. sank sie immer mehr zur Bedeutungslosigkeit herab, obgleich sie formell bis 1827 fortbestand. Noch weniger konnte die sogen. Girobank in Wien von 1703, die von Anfang an auf ungesunder Grundlage ruhte, zu einer gedeihlichen Wirksamkeit gelangen.

Depositenbanken.

Depositen kommen bei B. in verschiedenen Formen vor: als eigentliche zur einfachen Aufbewahrung von Wertgegenständen, als Depositen zur Verwaltung, wie sie schon die ältern Girobanken kannten, ferner als uneigentliche Depositen zur Benutzung. In den letztern, verbunden mit einem ausgedehnten Giro- oder Kontokorrentgeschäft, konzentriert sich die Hauptthätigkeit der Depositenbanken im heutigen Sinn des Worts. Diese B. haben sich hauptsächlich in England ausgebildet, haben sich nach diesem Muster auch in den englischen Kolonien großartig entwickelt und werden erst neuerdings auch auf dem europäischen Kontinent eifriger nachgeahmt. In England gibt es nämlich in der Hauptsache zwei Klassen von Bankiers, die gegenseitig einander in ihre Geschäftssphäre gar nicht eingreifen, ja von denen die eine die andre hinsichtlich ihrer eigentümlichen Thätigkeit auch für sich benutzt. Diejenigen Bankhäuser, welche die mannigfachen geschäftlichen Gebiete, womit auf dem Kontinent die Bankiers sich abzugeben pflegen, auch ihrerseits ausbeuten, also mit Staatsanlehen, fremden Wechseln, Geldsorten, Kreditoperationen verschiedener Art sich befassen, heißen in England ausländische Bankiers (foreign bankers). Daneben stehen dann mit einer ganz verschiedenen Wirksamkeit die B. einer zweiten Art, die keine andre Thätigkeit anstreben, als für ihre Kunden das Ausgeben und Einnehmen des Geldes zu besorgen. Diese B. heißen dort Lokalbanken (local banks); wir bezeichnen sie am besten als moderne Depositenbanken. Sie bewahren den Geschäftsfreunden die baren Kassenvorräte, statt daß diese selbst mit der Mühe und dem Risiko dieser Aufbewahrung sich befassen; sie besorgen für jene das Inkasso der Wechsel und andrer Forderungen und schreiben die eingegangenen Beträge ihnen gut (Inkassogeschäft). Durch seinen Bankier läßt anderseits der Kunde auch die ihm obliegenden Geldverpflichtungen erfüllen, beispielsweise seine Accepte einlösen, indem er sie bei dem Bankier zahlbar macht. Als Äquivalent für seine Dienste erhält der Bankier keine Bezahlung. Sein Vorteil liegt einzig in dem Genuß der bei ihm stehen bleibenden Gelder, welche er zu sichern Geschäften verwendet. Häufig wird über die Höhe des Minimalguthabens, das der Kunde beim Bankier immer stehen lassen muß, eine Verabredung getroffen. In der Mehrzahl der Fälle aber ist dieser Betrag nicht genau fixiert, sondern muß nur in einem angemessenen Verhältnis stehen mit der Mühe, welche die Inkasso- und Auszahlungsgeschäfte des Betreffenden verursachen. Der Bankier zahlt auch wohl, wenn ein Kunde in seinen Händen regelmäßig große Bestände läßt, ohne ihn verhältnismäßig viel zu bemühen, für das Guthaben einen Zins, der am Ende jedes Monats von dem Minimalguthaben, das einmal im Lauf des Monats geschuldet war, und nach einem Zinsfuß, der mäßiger ist als der zeitige Bankdiskont, berechnet wird. Weil er keinenfalls von seinem Guthaben eine Provision zu zahlen, möglicherweise aber einen Zins zu erwarten hat, so ist der Kunde auf das eifrigste bemüht, alle ihm eingehenden Beträge möglichst schnell seinem Bankier zuzuführen und möglichst lange ihm zu überlassen. Gleichzeitig wird es auch immer mehr Bedürfnis der weitesten Kreise, einen solchen Bankier zu haben. Der Bankier ist hier nicht der Gläubiger, sondern der Schuldner seiner Kunden, daher nehmen gerade die Besitzenden, Geschäftsmänner wie Private, seine Dienste in Anspruch. Über das Guthaben verfügt der Kunde stets schriftlich und zwar entweder durch Domizilierung seiner Accepte oder durch einen in bestimmter Form erteilten Zahlungsauftrag, der Check (franz. chèque, engl. check, cheque, ital. assegno bancario) heißt (s. Check). Was nun umgekehrt die Einlagen angeht, die der Kunde beim Bankier macht, und womit er, wie der übliche Ausdruck lautet, sein Konto nährt, so nehmen sie eine mannigfache Form an. Abgesehen davon, daß der Kunde das Bargeld, das ihm eingeht, seinem Bankier abliefert, läßt er auch durch diesen seine Forderungen einziehen. Ebenso aber nimmt er auch die Darlehen, welche er braucht, sei es, indem er Wechsel verkauft oder Papiere verpfändet (lombardiert), gerade bei seinem Bankier und läßt sich den Betrag des bewilligten Darlehens ebenso wie eine gemachte Einzahlung zunächst gutschreiben, um sie im Lauf der Zeit durch seine Checks oder die Domizilierung von Wechseln herauszuziehen. Es ist naheliegend, mit wieviel größerer Sicherheit die Bank die Verhältnisse ihrer Kunden, deren ganze Einnahmen und Zahlungen durch ihre Hände gehen, zu beurteilen vermag, und auf welche feste Grundlage dadurch der Kredit aller Einzelnen gestellt ist. Auch fremde Personen werden sich an den kasseführenden Bankier eines Geschäftsmanns oder Privaten wenden, wenn sie über dessen Verhältnisse, Solidität und Gewohnheiten in geschäftlichen Dingen eine zuverlässige Auskunft erhalten wollen; um so mehr wird der Bankier selbst wissen, wie weit er in der Kreditgewährung gehen kann, wenn er diese aus seine regelmäßigen Kunden beschränkt. In den Depositenbanken vereinigen sich die zerstreuten Barmittel eines Landes und werden von hier aus denjenigen zugeführt, die ihrer augenblicklich bedürfen. Was vereinzelt müßig bliebe, wird auf diese Weise fruchtbringend, wirft einen Zins ab und belebt die Produktion. Der Bankier kann nicht bloß die Saldi, die vertragsmäßig in seinen Händen bleiben müssen, verzinslich anlegen, sondern da die Anforderungen von Woche zu Woche in annähernd gleicher, ihm bekannter Höhe an ihn herantreten, so braucht er eine viel kleinere Kasse zu halten, als die Gesamtheit seiner Kunden nötig gehabt hätte. So haben die Depositenbanken die Wirkung, den Bedarf an barem Geld, also an den Edelmetallen, in außerordentlichem Maß zu vermindern, und darin liegt ihre wesentlichste Bedeutung. Die Kunden verfügen über ungeheure Summen beim Bankier, können also nach Maßgabe derselben Zahlungen leisten, und doch sind in Wirklichkeit diese Summen bei dem Bankier nicht vorhanden. Zwar muß der Bankier jede ihm ausgetragene Zahlung an Stelle seiner Kunden bewirken, aber nicht notwendig mit barem Geld. Ja, wo die Depositenbanken ihre vollkommene Ausbildung erlangt haben, finden alle größern Zahlungen nicht bloß für Rechnung der zahlungspflichtigen Kunden durch einen Bankier, sondern auch für Rechnung der empfangsberechtigten Kunden an einen Bankier statt. Die Bankiers treffen dann aber die Einrichtung, daß sie einander nicht mit barem Geld zahlen, sondern durch Kompensation ihrer gegenseitigen Forderungen, soweit diese sich ausgleichen lassen, und für den Überschuß durch abermalige Anweisung auf ein Institut, das für alle zusammen den gemeinsamen Bankier abgibt. Diese Auszahlungen der Bankiers