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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Banken

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Banken (Mobiliarbanken, Maklerbanken, Baubanken).

Teil die Verzinsung bildet, ein immer stärkerer zur weitern Tilgung übrigbleibt. Daher braucht die Amortisation nur um einen kleinen Bruchteil die ohnehin zu entrichtenden Zinsen zu steigern, und die Tilgung ist doch, weil die am bereits getilgten Kapital ersparten Zinsen regelmäßig zutreten, rasch vollendet. So wird ein mit 5 Proz. verzinsliches Kapital durch eine 6proz. Annuität in 37 Jahren, durch eine 5½proz. in 49 Jahren getilgt, ein mit 4½ Proz. verzinsliches durch eine 5proz. Annuität in 52, durch eine 5½proz. in 39, durch eine 6proz. in 31 Jahren. Die Hypothekenbanken haben sich als Weiterentwickelung des den Landschaften oder Landschaftlichen Kreditvereinen (s. d.) zu Grunde liegenden Prinzips in dem letzten halben Jahrhundert ausgebildet und zur Bedeutung erhoben. Die Unterschiede zwischen denselben und den Landschaften sind mehrfache. Vor allem haben die Landschaften nur dem landwirtschaftlichen Grundbesitz und zwar meist nur dem größern Kredit verschafft, die Hypothekenbanken dagegen haben das hauptsächliche Feld ihrer Thätigkeit in der Beleihung der städtischen Wohngebäude gefunden. Die Landschaften bezwecken ausschließlich, den Beteiligten billigen Kredit zu verschaffen, die Hypothekenbanken sollen auch den Unternehmern einen Gewinn abwerfen. Dafür steht anderseits bei der Hypothekenbank der Schuldner nur für das von ihm aufgenommene Kapital ein, bei der Landschaft haften die Mitglieder für alle bestehenden Verbindlichkeiten. Endlich hat die Hypothekenbank ein erheblicheres selbständiges Kapital als die Landschaft. Die ersten Hypothekenbanken sind in Deutschland und der Schweiz entstanden, aber erst nach der Begründung des Crédit foncier in Frankreich 1852 haben auch in den übrigen Ländern die Zahl und die Bedeutung der Hypothekenbanken stärker zugenommen. In Deutschland haben sich die Hypothekenbanken besonders seit der Krisis des Bodenkredits am Ende der 60er Jahre entwickelt.

Hypothekenversicherungs-Banken wollen auch die Beleihung von Grundstücken auf zweite Hypothek, also über die für die erste Hypothek übliche Grenze hinaus, ermöglichen, indem sie gegen eine feste Prämie die Garantie für Sicherheit der Darlehen übernehmen.

Zu unterscheiden von den Hypothekenbanken sind die ebenfalls den Zwecken der Landwirtschaft dienenden Rentenbanken (s. d.), welche in mehreren Ländern zur Erleichterung der Ablösung von Grundlasten errichtet wurden, und die Landeskulturrentenbanken (s. d.), welche (in Preußen nach Gesetz vom 13. Mai 1879 nur durch Provinzial- und Kommunalverbände) errichtet werden, um durch Ausgabe von Rentenbriefen den Interventen die für Entwässerungen und Meliorationen nötigen Geldmittel zu schaffen.

Mobiliarbanken oder Crédits mobiliers.

Sie benutzen die Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht bloß, um in jeder Form, auch ohne eine besonders sichere Unterlage, Kredit zu gewähren, sondern auch, um in Wertpapieren auf eignes Risiko Spekulationen auszuführen. Diese Gesellschaften führen fähigen Unternehmern, resp. aussichtsreichen Unternehmungen Kapital zu, auch wenn dieselben kein größeres eignes Vermögen haben, auf welches etwa eintretende Verluste zunächst entfallen. Sie können daher in hohem Maß dazu beitragen, die Produktion eines Landes zu beleben, allerdings auch bei schlechter Verwaltung oder durch unglückliche Zufälle den Beteiligten schwere Verluste verursachen. Kredit wird deshalb auch diesen B. nur dann gewährt, wenn sie ein bedeutendes Kapital besitzen, und sie machen ihre Geschäfte mehr mit dem, was sie als Anlagekapital zusammenbringen, als mittels des Kredits, den sie nehmen. So sind diese B. in mannigfacher Hinsicht von allen übrigen verschieden, und in der That sind sie ein Produkt der neuesten Zeit, dessen dauernde Berechtigung sich noch erweisen muß. Sie sind von Frankreich ausgegangen und geradezu als eine Erfindung der Gebrüder Péreire zu bezeichnen. Der von diesen 1852 begründete Crédit mobilier hat in Frankreich selbst und in andern Ländern des europäischen Kontinents rasch Nachahmungen gefunden, deren Zahl namentlich seit 1870 außerordentlich gewachsen ist. Sie sind neben einigen sehr reichen Finanzmännern die ausschlaggebenden Kräfte auf dem ganzen Geldmarkt, an der Börse, beim Abschluß großer Darlehnsgeschäfte, bei der Begründung neuer Aktiengesellschaften etc. Im Lauf der Zeit haben sie auch eine größere Vorsicht in der Geschäftsführung angenommen, obgleich immer noch von Zeit zu Zeit die eine oder andre durch irgend eine wagehalsige Spekulation den eignen Sturz herbeiführt und dem ganzen Verkehrsleben schwere Schädigungen zufügt. Eine neuerdings entstandene Abart der Mobiliarbanken bilden die Maklerbanken, welche sich auf die Vermittelung der Börsenspekulationen beschränken, resp. die Übernahme der Garantie für die Zahlungsfähigkeit der Spekulanten als Spezialität ausersehen, aber keine besonders günstigen Erfolge erzielt und daher auch keine größere Ausdehnung gewonnen haben. Übrigens wird der Name Bank auch zuweilen auf solche spekulative Gesellschaften angewendet, die im Grunde mit dem eigentlichen Gebiet des Bankwesens, dem Geld- und Kreditverkehr, sich nicht beschäftigen. So spricht man z. B. von Baubanken, die richtiger als Gesellschaften zur Spekulation in Immobilien zu bezeichnen wären.

Übersicht der Bankverhältnisse in den wichtigsten Staaten. Statistisches.

[Deutschland.] Hier sind namentlich die Zettel-, Hypothekar-, Mobiliar- und Volksbanken zu einer großartigen Entwickelung gelangt. Das deutsche Zettelbankwesen ist einheitlich für das Reich geordnet durch das Bankgesetz vom 14. März 1875. Dasselbe hat die Ausgabe der Noten bedeutend zentralisiert, ihre Einlösung besser gesichert und ihre Menge eingeschränkt. Das wichtigste Institut für die Notenausgabe ist seit diesem Gesetz die Reichsbank, welche 1876 an die Stelle der frühern Preußischen Bank getreten ist. Diese Bank war von Friedrich II. als Leih- und Girobank 17. Juni 1765 begründet, seit 29. Okt. 1766 zur Ausgabe von Banknoten ermächtigt, seit 1846 aus einer reinen Staatsanstalt in eine hauptsächlich mit privatem Kapital betriebene Unternehmung übergegangen, an deren Gewinn jedoch der Staat stark partizipierte. Die Reichsbank hat den Eigentümern der Preußischen Bank das reine Vermögen derselben herausgezahlt, außerdem den Aktionären die Beteiligung an dem neuen Unternehmen eingeräumt und dem preußischen Staat eine Abfindung von 15 Mill. Mk. gezahlt, auch die noch fortdauernde Verbindlichkeit der Preußischen Bank zu einer jährlichen Leistung an Preußen in Höhe von 1,815,730 Mk. für die Dauer ihrer Konzession übernommen. Die Reichsbank ist eine nur mit privatem Kapital begründete Aktiengesellschaft. Das Kapital von 120 Mill. Mk. ist in 40,000 Stammaktien à 3000 Mk. zerlegt. Dem Reich steht die Beaufsichtigung und Leitung der Reichsbank zu.