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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Barre; Barreau; Barrel; Barrel.; Barren

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Barre - Barren.

Konvent den Oberbefehl gegen die aufständischen Sektionen und betraute den jungen Bonaparte mit der Unterdrückung des Aufstandes. Nach Einsetzung des Direktoriums ward er das einflußreichste Mitglied desselben und brachte Bonaparte als Obergeneral der Armee in Italien in Vorschlag, wie er auch dessen Verheiratung mit der Witwe Beauharnais' vermittelte. Am 18. Fructidor (4. Sept. 1797) beseitigte er durch einen Staatsstreich seine Gegner, die er des Royalismus beschuldigte, aus den beiden Räten und regierte den Staat allein, machte sich aber durch seine Habgier und Genußsucht bald unbeliebt, so daß Bonaparte ihn 9. Nov. 1799 stürzen konnte. B. zog sich nun auf sein Schloß Grosbois zurück. Politischer Umtriebe verdächtig, wurde er von Bonaparte wiederholt interniert und lebte längere Zeit in Brüssel. Nach der ersten Restauration der Bourbonen kehrte er nach Paris zurück, kaufte in dessen Nähe das Landgut Chaillot und machte hier ein glänzendes Haus. Die Ordonnanz Ludwigs XVIII., welche die Verbannung der königsmörderischen Konventsmitglieder aussprach, erwähnte B. nicht, so daß er in Frankreich bleiben konnte. Er starb 29. Jan. 1829 in Chaillot.

Barre, eigentlich ein langer, dünner Körper, wodurch etwas versperrt werden kann, als Pfahl, Stange, Schlagbaum, Riegel etc. (wovon das franz. barriére abgeleitet ist), dann (engl. bar) s. v. w. Gerichtsschranke oder diejenige Brustwehr, durch welche die Richterbank oder die Tribüne des Gerichtshofs von der zuhörenden Menge getrennt ist; auch bezeichnet das Wort sowie der davon abgeleitete französische Ausdruck Barreau und das englische bar den Stand der Advokaten, ja in Frankreich auch zuweilen das Gerichtspersonal selbst. Der englische Name Barrister (s. d.) für eine eigne Klasse von Advokaten kommt ebenfalls von B. her. Außerdem nennt man in Frankreich und England auch die Schranke, welche die Sitze der parlamentarischen Versammlung einschließt, B. In den beiden Häusern des britischen Parlaments trennt die B. die Mitglieder und die Clerks des Hauses von einem kleinen Raum an der Eingangsthür, in welchen zuweilen andre Personen eintreten, um "vor der B. zu stehen" oder "als Rat" vor der B. zugelassen zu werden. Im Unterhaus sind dies diejenigen, welche das Haus wegen eines "Bruches der Hausprivilegien" zu Gefängnisstrafe verurteilt, oder die in Prozessen vor dem Haus als Zeugen oder Sachwalter erscheinen sollen, dann auch Deputationen der Citykorporationen von London. Im Oberhaus nehmen vor der B. die Mitglieder des Unterhauses während der Thronrede Platz sowie diejenigen Deputationen des Unterhauses, welche eine Bill überbringen.

In geographischer Beziehung heißt B. eine Untiefe, welche sich durch Ablagerung von Erdreich quer vor einer Strommündung gebildet hat und den Eingang in diese vom Meer aus versperrt. Hierher gehören auch die Peressips vor den Mündungen der Flüsse und größern Bäche an der Westküste des Schwarzen Meers von der Donau bis zum Dnjepr und die Bildungen an der preußischen Küste der Ostsee, welche die sogen. Haffs einschließen.

Barreau (franz., spr. -roh), Gitter, Schranke, Ort, wo die Advokaten vor Gericht sitzen, dann die Gesamtheit der bei einem Gericht praktizierenden Anwalte, auch Amt der Advokaten sowie der Gerichtshof; s. Barre.

Barrel (engl., "Faß, Fäßchen"), in Großbritannien Maß für Ale und Biere, = 2 Kilderkins = 4 Firkins, hält 36 Imperialgallons = 163,5645 Lit.; dann Gewicht für verschiedene Waren und von verschiedener Größe, für Sardellen = 30 engl. Pfd., für Pökelfleisch = 200 Pfd., für Butter = 224 Pfd., für Seife = 256 Pfd., für Lichte = 120 Pfd., für Schießpulver = 100 Pfd., für Weizenmehl = 196 Pfd., für Rosinen = 112 Pfd. In den Vereinigten Staaten hält das B. Reis 600 Pfd., das B. Schießpulver 25 Pfd., das B. Fische, gesalzenes Fleisch und Speck 200 Pfd., Mehl 196 Pfd. Avdp. Das B. Heringe hat in England 1200 Stück.

Barrel., bei botan. Namen Abkürzung für J. ^[Jacques] Barrelier, geb. 1606 zu Paris, gest. 1673 daselbst; Mönch, Botaniker.

Barren, im Münzwesen und im Handel mit ungeprägtem Gold und Silber ein stangenförmiges Stück Gold oder Silber von mehr oder minder feinem Gehalt und von verschiedenem Gewicht. Runde oder vielmehr kegelförmige Stücke nennt man auch "Könige", dünnere auch wohl "Planchen" (planches, "Platten"). Der Feingehalt der B. wird durch den Stempel eines Wardeins beglaubigt. Es werden in solchen B. sehr bedeutende Zahlungen geleistet; auch die Depositen der großen Banken, z. B. der von England, bestehen großenteils aus B. In China dienen sie allgemein als Geld. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika werden für Rechnung von Privaten Gold- und Silberbarren aus ganz feinem Metall und aus solchem zu 9/10 Feingehalt geprägt, wobei im Stempel das Gewicht in Unzen und Hundertstelunzen sowie der Feingehalt in Tausendteilen angegeben wird. Von kleinern Goldbarren werden aber nur solche von 1, 2, 3 und 5 Unzen Gewicht und zwar diese nur zu 9/10 Feingehalt geprägt; alle andern B. wiegen wenigstens 10 Unzen. In Senegambien, südlich vom Senegalfluß, bilden die B. (ursprünglich Eisen) im Wert von 4 Frank die Geldeinheit. Als feste Rechnungseinheit enthält der B. dort gegenwärtig 4 Parten oder Eisenplatten von bestimmter Schwere und Dimension, im gewöhnlichen Wert von 5 Fr. oder 4 Mk.; in barem Geld zahlt man jedoch nur 4⅘ Fr. = 3,84 Mk. dafür. - Als ostindisches Handelsgewicht ist B. auch s. v. w. Bahar (s. d.).

Barren, ein von Fr. L. Jahn erfundenes und auf Grund eines mundartlich noch heute für verschiedene Arten von Doppenbalken oder -Stangen gebräuchlichen Worts benanntes Turngerät. Es besteht in seiner ursprünglichen Form aus zwei wagerechten, gleichlaufenden, auf je zwei Ständern ruhenden Holmen. Da aber die Entfernung der Holme voneinander etwa der Schulterbreite der Übenden entsprechen, also für die verschiedenen Altersstufen verschieden sein muß, und da die Holme ferner in den verschiedensten Höhen über dem Boden von der Hüfthöhe bis über die Reichhöhe, zuweilen auch in ungleicher Höhe oder anstatt wagerecht aufsteigend verwendet werden, so bedient man sich jetzt meist, wo nicht feste B. für alle Höhen und Weiten zur Verfügung stehen, der auf verschiedene Höhen, zuweilen auch auf verschiedene Weiten stellbaren B., deren Ständer meist auf einem tragbaren Fußgestell befestigt sind. Vgl. zur Konstruktion des Barrens Kluge und Euler, Die Turngeräte (Berl. 1872), und Lion, Werkzeichnungen zu Turngeräten (Hof 1883). Seine gewöhnlichste Verwendung ist etwa in Brusthöhe der Turnenden zu den Übungen des Stützes, Liegestützes oder des mit Stütz gemischten Sprunges. Von seiten der schwedisch-Rothsteinschen sogen. "rationellen Gymnastik" hat der B. während deren Herrschaft in Preußen in den 50er Jahren heftige Anfechtungen erfahren, ist aber