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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Buchdruckerkunst

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Buchdruckerkunst (Gutenberg).

getreten war, so geht hieraus hervor, daß er besondere Neigung und Geschick in kunstindustriellen Berufszweigen besessen, für diese auch bereits wohlbegründeten Ruf erworben haben muß. Daß er sich damals schon mit der Idee seiner Erfindung der B. beschäftigt haben mag, scheint aus mehrfachen Aussagen der Zeugen in dem Prozeß hervorzugehen, wiewohl dieselben auch nur als auf das Spiegelmachen sich beziehend gedeutet worden sind; die Erfindung der Drucklettern in derjenigen Form und Beschaffenheit, welche allein ihre Zusammensetzung für den Druck ermöglichen, ferner die Erfindung einer entsprechenden Farbe für solchen Abdruck waren aber sicherlich kein Werk kurzer Hand, da ja nicht allein die Typen und die Farbe, sondern auch alles Werkzeug zu deren Herstellung erfunden und geschaffen werden mußte. Es steht somit fast außer Zweifel, daß jene unklaren, wohl absichtlich verschleierten Aussagen in dem Dritzehnschen Prozeß sich auf die ersten Anfänge der B. beziehen; ob dieselbe wirklich von ihm dort geübt worden, das ist, selbst angesichts eines als Straßburger Preßerzeugnis Gutenbergs erachteten, in der Nationalbibliothek zu Paris befindlichen Donatus-Restes, durchaus nicht außer Zweifel.

Daß Gutenberg bis zum März 1444 in Straßburg gewesen, ist durch Urkunden über Geldoperationen seinerseits nachweisbar; von da ab bis 1448 fehlen jedoch alle Nachrichten, und die erste, die wir wieder erhalten, betrifft ein Darlehen, das er, nach Mainz zurückgekehrt, von einem Mainzer Verwandten, Arnold Gelthuß, empfangen hatte. Sein Mühen in Straßburg war augenscheinlich ein vergebliches gewesen, und mit dem Verlust des Vertrauens, das seine Freunde daselbst in ihn gesetzt, war auch Vermögen und Kredit verloren gegangen, so daß seine Rückkehr nach Mainz eher eine gezwungene als freiwillige gewesen sein mag. Hier hat er seine auf die B. bezüglichen Versuche unstreitig sofort wieder aufgenommen, und daß sie schon weit gediehen sein mußten, beweist, daß es ihm sehr bald gelang, an dem reichen Mainzer Bürger Johann Fust eine Stütze zu finden. Er schloß mit diesem unterm 22. Aug. 1450 einen Vertrag, wonach Fust dem Gutenberg 800 Gulden in Gold zu 6 Proz. Zinsen darleihen, dieser aber damit "das Werk vollbringen solle", während all sein Werkzeug dem Fust als Unterpfand dienen würde. Blieben sie nicht einig, so habe Gutenberg dem Fust die 800 Guld. wiederzugeben, sein Werkzeug aber sei dann hypothekenfrei. Außerdem sollte Fust jährlich 300 Guld. "für Kosten, Gesindelohn, Hauszins, Pergament, Papier, Tinte etc." zahlen, eine Bedingung, welche von diesem niemals erfüllt worden ist. Gutenberg, der mit Eifer an die "Vollbringung des Werkes" gegangen sein mag, sah indes seine Mittel noch vor Erreichung seines Ziels wieder schwinden und mußte 6. Dez. 1452 abermals 800 Guld. von Fust aufnehmen, die dieser ihm gewiß nicht gegeben hätte ohne Aussicht auf sichern Erfolg. Was Gutenberg inzwischen geschaffen, ist nicht genau festzustellen; vermutlich beschäftigte er sich mit Herstellung der Typen zu der 36zeiligen Bibel; dieselben sind benutzt beim Druck eines Donats, dessen erhaltener Rest die handschriftliche Jahreszahl 1451 trägt, sowie sie auch neben einer andern kleinern Type zum Druck von Ablaßbriefen, deren noch eine ansehnliche Anzahl Exemplare erhalten sind, gedient haben. Daß letztere nicht von Holztafeln gedruckt worden sein können, wird durch das Vorkommen eines umgekehrten Buchstaben in einem derselben unwiderleglich bewiesen.

Die Annahme, Gutenberg habe sich zuerst beweglicher Buchstaben aus Holz bedient, ist längst zurückgewiesen, weil deren Anwendung, ganz abgesehen von der ungeheuern und zeitraubenden Mühe des Schneidens jeder einzelnen der Tausende von Typen, eine technisch unmögliche gewesen sein würde. Wahrscheinlicher ist, daß er zuerst die Typenstempel aus Holz schnitt, sie in Sand abformend und danach gießend; bald aber wird er auch von diesem unzulänglichen und langsamen Verfahren abgegangen sein und seine Stempel in thunlichst hartes Metall geschnitten haben, welche er dann durch Einschlagen in ein weicheres in Formen oder Matrizen umwandelte für den Guß der Typen. Die Regelmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Lettern der 36zeiligen Bibel spricht hierfür. Der Schriftguß ist somit nicht minder eine Erfindung Gutenbergs als die der Druckpresse, denn vor ihm hatten sich die Formschneider und Briefdrucker, wie schon erwähnt, zur Herstellung ihrer einseitigen Drucke wahrscheinlich ausnahmslos des Reibers bedient; die 36zeilige Bibel jedoch nicht minder als die 42zeilige und der Psalter von 1457 sind so vollendete Druckleistungen und zeigen ein so genaues Passen der Seiten aufeinander (Register), daß ihre Herstellung nur auf einer Druckpresse erfolgt sein kann. Auch die Druckfarbe, die bei den Holztafeldrucken vor Gutenberg meist in mattem Erdbraun erscheint, ist von ihm seinen Zwecken angepaßt und vervollkommt worden, so daß man behaupten darf, das Verdienst der Erfindung der B. gebühre in ihrem vollen Umfang ganz allein Gutenberg; was seine Gegner und Nachfolger dem entgegengesetzt, ist durch die Thatsachen widerlegt. Sein Erfolg aber beschleunigte sein Verderben.

Bald nach der Vollendung der 36zeiligen Bibel, von welcher vermutlich nur eine geringe Auflage gedruckt worden war, wurde der Druck einer andern, ebenfalls in lateinischer Sprache, aber mit kleinern Typen, der heute als 42zeiligen bezeichneten, begonnen. Beiliegende Tafel gibt das getreue Faksimile eines Blattes derselben. Sie war indes noch nicht vollendet, als Fust mit der Forderung, Gutenberg solle ihm alle dargeliehenen Kapitalien nebst Zinsen zurückzahlen, an diesen herantrat. Der Umstand, daß Fust recht wohl wissen mußte, solche Rückzahlung sei Gutenberg gerade jetzt am wenigsten möglich, sowie die ganze Fassung des Kontrakts und die zaudernde Erfüllung desselben durch Fust hat diesen in den nur zu begründeten Verdacht gebracht, er habe es von Anfang an darauf angelegt, den für seine Erfindung begeisterten, in Geldsachen jedoch unpraktischen Gutenberg und mit ihm auch dessen Erfindung selbst ganz in seine Hand zu bekommen, was ihm denn auch vollkommen gelang, nachdem er sich nach der andern Seite vorsichtig gedeckt und sich in Peter Schöffer einen Ersatz für die technische Weiterführung an Stelle Gutenbergs verschafft hatte. Schöffer, ein aus Gernsheim gebürtiger Schönschreiber, mag in Gutenbergs Druckerei vielleicht nur als Illuminator und Rubrikator der fertig gedruckten Bogen, in welchen die großen Anfangsbuchstaben an den freigelassenen Stellen nachzutragen waren, beschäftigt worden sein, vielleicht war er auch als Typenzeichner oder Setzer thätig; als es Fust gelungen war, Gutenberg die Druckerei und alle fertigen Drucke aberkennen zu lassen, tritt er an dessen Stelle und wird schließlich Fusts Schwiegersohn. Im Oktober 1455 reichte Fust seine Klage, auf Rückzahlung von 2026 Guld. einschließlich Zins und Zinseszins lautend (er gab vor, selbst einen Teil