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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Einkommen

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Einkommen.

kann Quelle schädlicher wirtschaftlicher Störungen werden, der Gewinn auf der andern zur Unwirtschaftlichkeit Veranlassung geben. Ebensogut kann aber auch, ganz abgesehen von den Ursachen der Konkurrenzänderung, der drohende Einkommensverlust eine erfolgreichere wirtschaftliche Thätigkeit wie auch Verbesserungen im Haushalt zur Folge haben, während die Einkommenserhöhung zur Gründung oder Ausdehnung vorteilhafter Unternehmungen führt. Bei der Unterscheidung zwischen ursprünglichem und abgeleitetem E. hat man ähnliche Übertragungen von Hand zu Hand im Auge. Ursprünglich ist dasjenige E., welches man selbst erzeugt, die eigne Leistung, abgeleitet dasjenige, welches man ohne wirtschaftliche Gegenleistung von einem Dritten erhält. Früher wurde von vielen Nationalökonomen das E. aller derjenigen, welche nicht unmittelbar mit der Erzeugung von Sachgütern sich befassen, schlechthin als ein abgeleitetes bezeichnet. Doch kann die Thätigkeit solcher Personen zur Wertschaffung ebenso beitragen wie die Arbeit der Gewinnung und Umwandlung von Rohstoffen. Für die Zwecke der Besteuerung ist die genannte ältere Auffassung unanwendbar (s. Steuern).

Das gesamte Volkseinkommen läßt sich auf dreifachem Weg ermitteln. 1) Man addiert sämtliche im Lauf einer Periode gewonnene Güter und bringt davon die Aufwendungen in Abzug, welche ohne Genuß gemacht wurden. Zu erstern wären zu rechnen: a) die im Lande neugewonnenen Rohstoffe; b) die Einführen aus der Fremde mit Einschluß derjenigen, welche durch Schenkung, Einwanderung, Seeraub, Kriegsbeute, Kontributionen etc. veranlaßt wurden; c) die Wertmehrungen, welche Gewerbfleiß und Handel bis zum Eintritt der Konsumtion den beiden ersten Klassen zufügen; d) aus den Dienstleistungen im engern Sinn (persönliche) und den Nutzungen von Gebrauchskapitalien. Zu den Aufwendungen sind zu rechnen: a) sämtliche bei der Produktion genußlos verbrauchte Stoffe; b) die Ausfuhren, welche zur Bezahlung der Einfuhr dienen oder aus andern Gründen das Volksvermögen vermindern; c) die Abnutzung vorhandener fixer Kapitalien und stehender Genußmittel; d) die durch Elementarereignisse, Frevel etc. stattgehabten Wertvernichtungen. Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man 2) die Reinerträge aller Einkommensquellen summiert, oder wenn man 3) die Einzeleinkommen aller Personen eines Volkes, der physischen sowohl als der juristischen (Staat, Gemeinde, Stiftungen etc.), zusammenrechnet. In den letztern beiden Fällen dürfen Ertragseinbußen und negative Differenzen zwischen Einnahmen und genußlosen Aufwendungen der einzelnen Personen nicht unberücksichtigt bleiben, wie sie ja auch bei dem erstern Verfahren nicht außer acht gelassen werden. Zahlt z. B. ein Unternehmer an Lohn 10,000 Mk., mißglückt jedoch die Unternehmung vollständig, so hätten zwar die Arbeiter ein E. von 10,000 Mk., welches sie verzehren, der Unternehmer aber hätte einen Verlust von 10,000 Mk. zu verzeichnen. Das Gesamteinkommen wäre gleich Null, und der Lebensbedarf wäre durch Minderung des Kapitals bestritten worden.

Würde in dem genannten Fall der Ertrag der Unternehmungsich auf 20,000 Mk. beziffern, so wäre das E. des Unternehmers = 10,000, das Gesamteinkommen = 20,000 Mk. Hiervon werden 10,000 Mk. zum Leben verbraucht, der Rest ist freies Volkseinkommen. Dasselbe kann zur Erhöhung der Genüsse oder zur Vergrößerung des Kapitals verwendet werden. Ebenso kann aber auch die Steigerung des freien Einkommens zu einer Vermehrung der Volkszahl die Möglichkeit bieten und auch hierzu die Veranlassung geben. Bei gesunder wirtschaftlicher Entwickelung werden im allgemeinen Volkszahl, Kapital und Genuß gleichzeitig und einander bedingend sich erhöhen. Eine genaue Berechnung des gesamten Volkseinkommens ist bei unsern Hilfsmitteln unmöglich, da viele Beträge desselben sich dem Auge entziehen. Auch die Steuerlisten (s. Steuer) gewähren keinen zuverlässigen Anhalt. Man muß sich deshalb mit ungefähren Schätzungen begnügen. Für das Deutsche Reich haben wir nicht einmal Schätzungen des Volkseinkommens; ein bezeichnendes Symptom für die Zunahme desselben ist aber die Zunahme des Außenhandels von 1060 Mill. Mk. im J. 1850 auf 6554 Mill. Mk. im J. 1884, ein andres größtenteils in das letzte halbe Jahrhundert fallende Anlage von Dampfunternehmungen aller Art, deren Anlagekapital Engel auf 11,104 Mill. Mk. berechnet. In Preußen stieg nach Soetbeer ("Umfang und Verteilung des Volkseinkommens im preußischen Staat 1872-78", Leipz. 1879) das Volkseinkommen von 6969,4 Mill. Mk. im J. 1872 auf 8228,2 Mill. Mk. im J. 1881. Die Verteilung desselben versteht sich aber in der Periode 1877-80 derart, daß der frühere Totaldurchschnitt von 323 Mk. pro Kopf auf 308 Mk. im J. 1881 herunterging. In Sachsen wurde 1878 das gesamte Volkseinkommen auf rund 1 Milliarde Mk. geschätzt. Für Österreich berechnete v. Czoernig das rohe Volkseinkommen aus Landwirtschaft, Bergbau und Industrie 1859 auf 3360 Mill. Gulden, v. Neumann-Spallart ("Die Ernten und der Wohlstand in Österreich-Ungarn", Berl. 1874) das Bruttovolkseinkommen auf 5500-6000 Mill. Guld. im Minimum. Am bedeutendsten ist das gesamte Volkseinkommen Großbritanniens; seit Beginn unsers Jahrhunderts ist es enorm gestiegen. Dudley Baxter ("National income of the United Kingdom", Lond. 1868) gibt den Wert des allein durch die Income-tax getroffenen Einkommens für die Jahre 1814-15 auf 146 Mill. Pfd. Sterl. an, 1843 betrug dasselbe bereits 251 und 1880 sogar 577 Mill. Pfd. Sterl. Nimmt man das von der Steuer befreite E. hinzu, so läßt sich das gesamte präsumtive E. Großbritanniens für 1880 auf 1282 Mill. Pfd. Sterl. veranschlagen. Da nun nach der Income-tax auf einen Einwohner an steuerbarem E. 1845: 7 Pfd. Sterl., aber 1880: 16,4 Pfd. Sterl. entfallen, so darf man das Totaleinkommen auf mindestens 36 Pfd. Sterl. pro Kopf schätzen. Über das Volkseinkommen andrer Länder liegen nicht einmal Schätzungen vor, solche besitzen wir aber über das Volksvermögen derselben, wodurch wir zu annähernden Schlüssen gelangen können. Das Volksvermögen Frankreichs schätzt A. de Foville auf 210-216 Milliarden Frank, das von Dänemark Falbe-Hansen 1873 auf 2 Milliarden Reichsthaler, das von Belgien Massalski auf 29,5 Milliarden Fr., das von Schweden wird für 1876 auf 4½ Milliarden Kronen, das von Rußland (nur für den ländlichen, nicht bäuerlichen Immobiliarbesitz, städtische Realitäten, Fabriken und Werkstätten, Fabrikate, flüssige Kapitalien und Mobiliarbesitz) auf 10 Milliarden Rubel veranschlagt. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika stieg das Volksvermögen von 1072 Mill. Doll. im J. 1800 auf 30,069 Mill. Doll. im J. 1870 und das steuerbare Vermögen von 12,085 Mill. Doll. im J. 1860 auf 16,903 Mill. Doll. im J. 1880.

In der Volkswirtschaftslehre spricht man von Hauptzweigen des gesamten Volkseinkommens.