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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Griechenland

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Griechenland (Neu-G.: Geschichte bis 1843).

der Ratifikationen zu London erfolgt war, wurde Ende Juni die Nationalversammlung nach Nauplia berufen, worauf 8. Aug. der Prinz Otto von Bayern einstimmig als König Otto I. von G. anerkannt wurde. Die Volljährigkeit des jungen Königs (geb. 1815) wurde auf 20 Jahre festgesetzt. Bis dahin sollte eine aus drei Mitgliedern bestehende Regentschaft die Regierungsgeschäfte besorgen. Diese Regentschaft wurde 5. Okt. zu München aus den Staatsräten Graf Armansperg und v. Maurer sowie dem General Heideck zusammengesetzt. Am 30. Jan. 1833 langte König Otto mit seinen Truppen im Hafen von Nauplia an, und 7. Febr. fand der feierliche Einzug des Königs zu Nauplia unter großem Jubel der Bevölkerung statt.

Die Regierung König Ottos.

Daß der junge König nicht sofort selbst die Regierung des Landes übernehmen konnte, war bei den Parteiungen und dem egoistischen Ehrgeiz der Kapitani und der Politiker ein großer Nachteil. Dem Zauber der obersten Gewalt würde sich die rohe Menge bereitwilliger gefügt haben, wenn sie vom König selbst und nicht von einer aus Fremden zusammengesetzten Regentschaft ausgeübt worden wäre. Diese hatte auch sonst von Anfang an eine höchst schwierige Stellung: viele erwarteten von ihr Belohnungen für ihre im Freiheitskampf geleisteten Dienste, die aus ihrer türkisch gebliebenen Heimat Verjagten oder ihres Vermögens Beraubten Entschädigung. Auch beim besten Willen, bei gefüllten Kassen hätten alle diese Erwartungen nicht erfüllt werden können. Die Steuern wurden nicht gezahlt, und die meisten Gerichte hatten ihre Thätigkeit eingestellt. Das Räuberunwesen hatte wieder überhandgenommen, seitdem der Krieg mit den Türken zu Ende war. Diesem suchte die Regentschaft vor allem Einhalt zu thun und den Personen und deren Eigentum sichern Schutz zu gewähren. Die Gerichts- und Gemeindeordnung wurde verbessert, die Verwaltung der öffentlichen Einnahmen geregelt, die administrative Organisation des Königreichs festgestellt. Eine Menge verständiger, obwohl nicht immer gewürdigter Maßregeln bekundete das Bestreben der fremden Verwaltung, das Volk, das zwischen Willkür der einzelnen und despotischer Unterdrückung von oben hin- und hergeschwankt hatte, an ein geordnetes und gesetzliches Dasein zu gewöhnen, die notwendige Unterordnung des Einzelnen unter das Ganze zwar zu verlangen, aber in den gebührenden Schranken zu halten. Fehler und Mißgriffe waren dabei unvermeidlich, aber im ganzen waren doch gute Ergebnisse ersichtlich, und manche Vorwürfe, wie, daß die Regentschaft bei der Bildung eines stehenden Heers die bayrischen Offiziere vor den einheimischen zu sehr begünstigt habe, waren unberechtigte Eingebungen des nationalen Vorurteils, das, von Eitelkeit und Überhebung genährt, sich allmählich zum Haß gegen die Fremden entwickelte. Das Unglück der neuen Regierung war aber, daß in ihr selbst Uneinigkeit ausbrach. Das befähigtste und thätigste Mitglied derselben, Staatsrat v. Maurer, welcher eine aufgeklärte Gesetzgebung und Verwaltung wollte, um den Grund zu einer freien Verfassung zu legen, zerfiel mit Armansperg und wurde von dem russischen Gesandten, dessen Monarch zwar die Unabhängigkeit, aber keineswegs die Freiheit der Griechen wünschte, als ein Revolutionär verschrieen. Der König von Bayern rief daher Maurer im Juni 1834 ab; ihm folgte Abel in die Heimat, und an ihre Stelle traten die bayrischen Ministerialräte v. Kobell und v. Greiner, welche sich den Wünschen des absolutistisch gesinnten Armansperg fügten. Zugleich hatte die Regierung mit Verschwörungen und Aufständen zu kämpfen. Eine Verschwörung Kolokotronis' wurde im Mai 1834 entdeckt, die Teilnehmer verhaftet und 7. Juni 1834 zu Nauplia zum Tod verurteilt, aber zu 20jähriger Kettenstrafe begnadigt. In der Maina und in Arkadien brachen Aufstände aus, und im Norden dauerte der kleine Krieg mit den Klephthenbanden fort. Im Januar 1835 verlegte der König seine Residenz von Nauplia nach Athen, welches nun für die Hauptstadt des Reichs erklärt wurde und, während des Befreiungskriegs fast gänzlich zerstört, allmählich wieder aus der Asche erstand.

Am 1. Juni 1835 ward Otto I. für volljährig erklärt und die Regentschaft aufgelöst. Armansperg behielt als Erzkanzler die oberste Leitung der Regierung und erließ, um das Volk für sich zu gewinnen, 7. Juni das Dotationsgesetz, nach welchem jede ansässige hellenische Familie von den weitläufigen und ganz vernachlässigten Staatsländereien einen Anteil im Wert von 2000 Drachmen zur Nutznießung erhalten sollte. Ein Staatsrat wurde eingesetzt, um in der Kontrolle der Verwaltung die noch nicht vorhandene Volksvertretung zu ersetzen. Doch erregte Armansperg hierdurch das Mißfallen des Königs Ludwig und ward nach der Rückkehr König Ottos aus Deutschland, wo sich dieser im November 1836 mit der Prinzessin Amalie von Oldenburg vermählt hatte, im Februar 1837 abberufen, und der bisherige Regierungspräsident in Regensburg, v. Rudhardt, trat an die Spitze des Ministeriums. Dieser erregte durch den administrativen und polizeilichen Zwang, den er überall auferlegte, bei dem an Ungebundenheit gewohnten Volk die höchste Unzufriedenheit. Er geriet außerdem mit dem englischen Gesandten Sir Edmund Lyons in Streit, mußte schon im Dezember 1837 zurücktreten und starb auf der Rückkehr nach Deutschland in Triest. Von da ab wurde das Ministerium nur aus Griechen gebildet, wechselte aber sehr oft, da die drei Schutzmächte sich fortwährend in die innern Angelegenheiten des Königreichs einmischten; es ward wegen seiner für die bevorstehenden orientalischen Verwickelungen wichtigen Lage ein Tummelplatz der diplomatischen Intrigen, auf dem sich namentlich die Westmächte und Rußland den Boden streitig zu machen suchten. Neben diesen Einmischungen ließen auch die ungemessenen Ansprüche der Wortführer des Volkes dasselbe nicht zur Ruhe kommen. Der Londoner Vertrag hatte allerdings das unabhängige G. in zu enge Grenzen eingeschlossen; in Zeitungen und Schriften aber wurde fortwährend auf Konstantinopel als den Mittelpunkt griechischen Volkstums hingewiesen und ein neuer Vernichtungskrieg gegen die Türkei verlangt. Die Unzufriedenheit über die mit diesen Zukunftshoffnungen wenig harmonierende Gegenwart richtete sich gegen die Regierung und auch die Person des Königs, obwohl derselbe alles that, was von ihm abhing, um das Königreich auf einen seiner großen Vergangenheit würdigen Standpunkt zu erheben. Er stiftete 1837 die Universität Athen, errichtete höhere Schulen und ließ Ausgrabungen im klassischen Boden veranstalten. Auch der Handel hob sich, von 1000 Schiffen 1832 vermehrte sich die Handelsflotte bis 1845 auf 3500 Schiffe mit 15,000 Matrosen.

Aber der nationalen Überhebung und Ungeduld genügten diese Erfolge nicht. Dazu kam das berechtigte Verlangen nach einer Teilnahme des Volkes an der eignen Regierung, die noch immer unbeschränkt war. Rußland und Österreich wollten aber keine Konstitution im Königreich, die von den Westmächten